Wo beschwert man sich über ungerechte Lehrer?

Floyder

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Hi!
Ich bin grad auf Hundertachtzig wegen meiner Lehrerin.
Eine kleine Vorgeschichte:
Dieses Schuljahr ist mein letztes, ich habe es wegen vielen Dummheiten versaut und muss deswegen abgehen, ich weiß, es ist dumm von mir, aber das ist meine Entscheidung und soll hier nicht Thema sein.
Ich bin die letzten Wochen nicht zur Schule gegangen, weil ich einfach keine Lust mehr drauf habe.
Meine Lehrerin hat in der Zeit, in der ich noch in der Schule war viel Scheiße gebaut, über Schüler schlecht geredet, Schüler vor der ganzen Klasse bloßgestellt und weiteres, aber das, was sie mit meiner Freundin abzieht ist die Höhe.
Sie droht ihr damit, ihr Zeugnis nicht rauszugeben, wenn ICH nicht mehr zur Schule gehe, sie versuchte sie dazu zu bringen, mit mir schlusszumachen, weil ich nicht in die Schule gehe und weiteres.

Nun zum Thema:
Wo kann ich mich wegen ihr beschweren, wird es etwas bringen und was kann es für sie für Konsequenzen haben?
Sie geht in 5 Tagen in Rente und ist daher bald nicht mehr als Beamte tätig, kann es trotzdem noch Folgen für sie haben?

Ich sags nochmal, mein Verhalten, was die Schule angeht soll hier nicht Thema sein und auch nicht diskutiert werden, ich will auch nichts hören vonwegen "Geh halt zur Schule" oder ähnliches hören, ich möchte Fakten, ich will wissen, was ich gegen sie tun kann.
Ich bedanke mich an dieser Stelle schonmal im Voraus für alle Antworten.

Wütende Grüße,
Floyder.
 
Deine Freundin soll zum Direktor gehen und das klären.

Du und deine Taten stehen dabei garnicht zur Debatte.
 
hmmm...

Also in erste Linie würd ich's beim Direktor machen. Wobei... wenn die Lehrerin in 5 Tagen Pensioniert wird wird's wohl nicht viel bringen.
Ob was anderes hilft weiß ich grad nicht.

PS:Ich fühle mit dir
smile.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du und deine Taten stehen dabei garnicht zur Debatte.

Genau meine Meinung.
Sie hat einfach nicht das Recht, meine Freundin die Konsequenzen für meine Taten tragen zu lassen.
Das Problem ist hierbei, dass meine Freundin garnicht vor hat, etwas gegen sie zu Unternehmen, sondern ich.
Ich sehe auch das Problem, dass ich persönlich nichts dagegen tun kann, weil ich nur entfernt damit zutun hat, meine Freundin hat es wohl eher getroffen, deswegen frage ich hier nach, in der Hoffnung Leute zu finden, die genaueres wissen.

Danke für die Antwort.
Mfg.
Floyder
 
Also erstmal müssen Lehrkräfte Schüler eben so respektvoll behandeln wie die Schüler die Lehrer, ist dies nicht der Fall sofort zum Direktor. Er wird dann entscheiden was passieren wird, vermutlich müssen beide beteiligten einen bericht abgeben, aber da die lehrkraft ja scheinbar bald in rente geht, werden die wohl beide augen zudrücken, zudem wenn ein "schlechter" (in ihren augen) Schüler sich beschwert.

Eine andere Frage ab wann Rufmord gilt und die einschränkung der grundrechte. zeugniss verweigerung und und fremder leben bestimmen hätten wenn sie jünger wäre sicherlich für ne deftige mahnung gereicht, vllt sogar schulwechsel aber ejtzt wird sich da wohl leide nciht merh viel ergeben :/
 
Also erstmal müssen Lehrkräfte Schüler eben so respektvoll behandeln wie die Schüler die Lehrer, ist dies nicht der Fall sofort zum Direktor. Er wird dann entscheiden was passieren wird, vermutlich müssen beide beteiligten einen bericht abgeben, aber da die lehrkraft ja scheinbar bald in rente geht, werden die wohl beide augen zudrücken, zudem wenn ein "schlechter" (in ihren augen) Schüler sich beschwert.

Eine andere Frage ab wann Rufmord gilt und die einschränkung der grundrechte. zeugniss verweigerung und und fremder leben bestimmen hätten wenn sie jünger wäre sicherlich für ne deftige mahnung gereicht, vllt sogar schulwechsel aber ejtzt wird sich da wohl leide nciht merh viel ergeben :/

Dem entnehme ich, dass du also keine Chance siehst, etwas gegen ihr Verhalten zu tun?
Das wär echt schade, wenn ich früher den Mut dazu gehabt hätte, hätte ich schon etwas dagegen getan.
 
du kannst ja ihre verabschiedung sabotieren
biggrin.gif
ne du solltest wirklich zum direktor gehen und ihr verhalten ist rechtlich strafbar ->. Zudem sie überhaupt nicht dazu befugt ist, dass zeugnis zu verweigern, dies kann nur durch die schlleitung geschehen.

Im Prinzip hat deine Freundin nichts zu befürchten, da sich nur die lehrerin strafbar amchen kann. Aber wie schon gesagt Direktor (vllt habt ihr ja einen netten wird sich um alles kümmern. )
 
du kannst ja ihre verabschiedung sabotieren
biggrin.gif
ne du solltest wirklich zum direktor gehen und ihr verhalten ist rechtlich strafbar ->. Zudem sie überhaupt nicht dazu befugt ist, dass zeugnis zu verweigern, dies kann nur durch die schlleitung geschehen.

Im Prinzip hat deine Freundin nichts zu befürchten, da sich nur die lehrerin strafbar amchen kann. Aber wie schon gesagt Direktor (vllt habt ihr ja einen netten wird sich um alles kümmern. )

Bis hierher schonmal danke für alle Antworten.
Dann ist wohl demnächst ein Gang zum netten Herrn Direktor in Planung, mal sehen, was daraus wird.
Grüße,
Floyder
 
An dieser Stelle nochmal eine Frage:
Meine Freundin möchte nicht zum Direktor gehen, weil sie Angst hat, wieder mit unserer Lehrerin Stress zu kriegen.
Hat es noch einen Sinn zum Direk zu gehen, wenn die Lehrerin schon in Rente ist oder ist ab da jede Chance vertan?
 
Irgendwie hab ich das Gefühl,das deine Freundin so oder so ihr Zeugniss bekommt.
Stellen wir uns mal vor,ihr macht jetzt garnichts und die 5 Tage verstreichen. Was will sie machen?
Zum Direktor gehn und sagen "Ihr Freund kam letztens nicht mehr zur Schule,ich verweigere ihr ihr Zeugniss." ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei uns gibts auch immer nur Ärger mit dem älteren Lehrpersonal...
 
Dass sie ihr das Zeugnis geben muss und wird ist mir klar, das ist von ihr eh nur eine leere Drohung.
Mir geht es dabei eher um andere Dinge, sie kann doch nicht einfach Schüler vor der Klasse bloßstellen, während die betroffenen nicht dabei sind, das ist meines Wissens nach eine Verletzung der menschlichen Würde.
 
Ich sag es nochmal, die Lehrerin kann das Zeugnis nicht verweigern
smile.gif
Nur die Schulleitung ist dazu im Stand und die wird sicherlich wegen dem te nicht das zeugnis eines andern schülers verweigern. Die Freundin muss überhaupt keine angst haben und schlechte noten kann de lehrerin ihr auch nicht geben, das ist am einfachsten zu wiederufen
smile.gif
 
Ich sag es nochmal, die Lehrerin kann das Zeugnis nicht verweigern
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Nur die Schulleitung ist dazu im Stand und die wird sicherlich wegen dem te nicht das zeugnis eines andern schülers verweigern. Die Freundin muss überhaupt keine angst haben und schlechte noten kann de lehrerin ihr auch nicht geben, das ist am einfachsten zu wiederufen
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Sie bleibt Stur und will nichts dagegen Unternehmen, was ein Problem darstellt.
Sie sagt mir, ich solle mich da nicht reinsteigern, aber das ist ja der Grund, warum Lehrer sowas tun, sie wissen, dass die Schüler sich nicht trauen werden, etwas dagegen zu machen.
 
estmal zum direktor wenn der nichts macht würde ich mal mit irgent jemanden der sich mit deinen rechten auskennt sprechen...
 
Bei uns gibts auch immer nur Ärger mit dem älteren Lehrpersonal...
/sign
Ich habe auch einen Klassenlehrer der schon über 60 ist. Null Motivation.
Er erklärt die Sachen nicht mehr gut. Beim Abschlusstheater hat er z.B. noch nichts gemacht usw.

btt: Also ich würde zum Direktor gehen.
 
1.) Kann deine Freundin da ganz cool bleiben. Die Lehrerin darf ihr nicht das Zeugnis verweigern, weil du gewisse Regeln nicht einhälst. Ihr seid nicht verheiratet...und selbst wenn, dürfte sie es nicht.
2.) Eine friedliche Einigung ist immer die Beste Lösung. Vereinbare doch einfach mal im Beisein des Vertrauenslehrer ein Treffen. Deine Freundin, du, die Lehrer und besagter Vertrauenslehrer. Versucht einfach euch auszusprechen.
3.) Die "offizielle" Stelle wäre der zuständige Schulträger (nicht der Direktor - müsste im Impressum eurer Schulenhomepage stehen). Wenn keine Homepage vorhanden, dann im Sekretariat erfragen.
4.) Der Direktor wäre sicher auch eine Lösung, dürfte aber extrem auf der Seite der Lehrerin stehen.
5.) Dir muss klar sein, dass du es bei deiner Vorgeschichte schwer haben wirst, den Schulträger bzw. Direktor auf deiner Seite zu haben.
6.) Es besteht eine Schulplicht in Deutschland. Und sofern du noch nicht 12 Jahre zur Schule gegangen bist (glaube das hat sich seit meiner Schulzeit nicht geändert) MUSST du zur Schule. Nach Lust geht es da nun wirklich nicht. Ganz nebenbei bist du gerade im Begriff deine ganze Zukunft zu verscheissen. Ich denke, dass dürftest du bereits mehr als einmal gehört haben, aber glaub es mir trotzdem.
7.) Schreib dein Anliegen mal unter www.recht.de. Das ist ein Forum zu Rechtsfragen. WICHTIG: Beachte dort auf jedenfall die Netiquette, sonst erhälst du nicht eine Antwort! Denn kostenlose Rechtshilfe ist in Deutschland nicht zulässig. Aber wie gesagt lies die Netiquette genau und formulier dein Anliegen sachlich und professionell.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dass sie ihr das Zeugnis geben muss und wird ist mir klar, das ist von ihr eh nur eine leere Drohung.
Mir geht es dabei eher um andere Dinge, sie kann doch nicht einfach Schüler vor der Klasse bloßstellen, während die betroffenen nicht dabei sind, das ist meines Wissens nach eine Verletzung der menschlichen Würde.

@lurock bei wem nicht -.- die neuen lehrer hingegen sind sehr gut so aus den eltzen 5 jahren
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wenn sie das tut muss man sich aufjedenfall beschweren, also blosstellen in der klasse

§ 186 StGB:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“



vllt hast du ja Glück und sie lässt nocmal was richtig blödes raus. aber das ist ja eher wunschdenken
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6.) Es besteht eine Schulplicht in Deutschland. Und sofern du noch nicht 12 Jahre zur Schule gegangen bist (glaube das hat sich seit meiner Schulzeit nicht geändert) MUSST du zur Schule. Nach Lust geht es da nun wirklich nicht. Ganz nebenbei bist du gerade im Begriff deine ganze Zukunft zu verscheissen. Ich denke, dass dürftest du bereits mehr als einmal gehört haben, aber glaub es mir trotzdem.
7.) Schreib dein Anliegen mal unter www.recht.de. Das ist ein Forum zu Rechtsfragen. WICHTIG: Beachte dort auf jeden die Netiquette, sonst erhälst du nicht eine Antwort! Denn kostenlose Rechtshilfe ist in Deutschland nicht zulässig. Aber wie gesagt lies die Netiquette genau und formulier dein Anliegen sachlich und professionell.
12 jahre ich währe eigentlich nach 10 gegangen.....
wink.gif


am besten du schreibst einen brief an die schulleitung, bin selbst wegne einem sehr schweren vorfall fast von der schule geflog dan habe ich alles in einem brief beschrieben wie es war und konnte so die schulleitung auf meine seite ziehen das sie mich nicht von der schule wirft....so ein brief könnte in deinem fall auch ein vorteil haben den sie sehen das du dir mühe giebst....
 
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