Gewährleistung ungleich Garantie
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#25
Geschrieben 02 March 2010 - 15:03
Kein Hersteller wird gezwungen Garantie auf etwas zu geben! Das ist freiwillig.
Lediglich die Gewährleistung ist Gesetzlich vorgeschrieben!
Der Unterschied?
Bei der Gewährleistung ist der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe entscheidend! Die Beweislast für einen vorliegenden Mangel trägt der Käufer. Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Lediglich die Gewährleistung ist Gesetzlich vorgeschrieben!
Der Unterschied?
Bei der Gewährleistung ist der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe entscheidend! Die Beweislast für einen vorliegenden Mangel trägt der Käufer. Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
#26
Geschrieben 02 March 2010 - 15:03
Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller oder vom Händler. Die Garantiebedingungen legen Hersteller und Händler selbst fest, etwa die Gültigkeitsdauer oder die Abwicklung. Ob die gleiche Garantie auch für Vorführgeräte gilt, hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Lassen Sie sich nach Möglichkeit die jeweils übliche Garantie des Herstellers ab dem Kaufdatum schriftlich zusichern.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch.
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller oder vom Händler. Die Garantiebedingungen legen Hersteller und Händler selbst fest, etwa die Gültigkeitsdauer oder die Abwicklung. Ob die gleiche Garantie auch für Vorführgeräte gilt, hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Lassen Sie sich nach Möglichkeit die jeweils übliche Garantie des Herstellers ab dem Kaufdatum schriftlich zusichern.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch.
#27
Geschrieben 02 March 2010 - 16:03
so hab mir nun den 23" beim Media Markt gekauft, geiles ding
An/Aus mit Druck auf das hervorstehende ding unten und der Standfuß is kleiner als gedacht.
Doch ne Frage es steht ja "1920x1080" ich kann allerdings auch
1920x1200
1920x1440
2048x1536
einstellen.
Was genau is denn nun für den 23" 16:9 ideal ?
mfg
An/Aus mit Druck auf das hervorstehende ding unten und der Standfuß is kleiner als gedacht.
Doch ne Frage es steht ja "1920x1080" ich kann allerdings auch
1920x1200
1920x1440
2048x1536
einstellen.
Was genau is denn nun für den 23" 16:9 ideal ?
mfg

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