Acc teilen. Ja oder nein?
#1
Geschrieben 17 January 2012 - 20:01
http://www.buffed.de...n-Spiel-864132/
Meine jetzige Lage:
Ich teile zurzeit mein WoW und Starcraft 2 acc mit meiner Freundin und meinem Bruder (er aber nur starcraft 2).
Starcraft 2 spielen ich und mein Bruder nur die Story. WoW spiele ich nur PvP. Hinzu kommt das ich zurzeit Spätschicht hab und meine Freundin Früh.
Wenn wir beide mal zeit für uns haben, dann spielen wir volleyball mit anderen Freunden oder haben andere Games.
Da ja in der AGB verboten ist accs zu teilen denke ich aber in meiner Lage ist es ok.
Was haltet ihr davon?
#3
Geschrieben 17 January 2012 - 20:01
Ich hab selber mal einen Account geteilt mit einem Verwandten über einen längern Zeitraum hab dan aber mit der Weihnachtsaktion wo es
alle Spiele günstiger gab auch einen Account gemacht weil wir zusammen Spielen wollen ( PvP ) und es schon gestört hat am
Wochenende.
Aber solange ihr euch nicht dabei Blockiert oder es euch Stört
#6
Geschrieben 17 January 2012 - 20:01
Bei dem Verbot geht es darum das kein proffessioneller Anbieter Accounts irgendwie untervermietet, wenn du das im Privaten Rahmen mit Freunden oder Verwanten machst kratzt das keinen.
#8
Geschrieben 18 January 2012 - 09:01
#11
Geschrieben 18 January 2012 - 12:01
Lucid, on 18 January 2012 - 09:01, said:
Man kann pro b.net Account nur 1 Diabolo2 Lizenz verwenden.
Man kann aber mehrere Wow Accounts pro b.net Account verwenden (Mulitboxer, usw.)
Der Vorteil von mehreren Wow Accounts auf einem einzigen b.net Account: Erbstücke sind b.net Accgebunden, Chartransfers zwischen den Accounts.
Die Gametime muss allerdings für jedes Wow Account seperat bezahlt werden.
#12
Geschrieben 18 January 2012 - 12:01
Das ist Rhetorik, er spricht es nicht offen aus, möchte aber eine Diskussion beginnen, wie das teilen eines Accounts von der Spielerschaft aufgenommen wird.
Er verdeutlicht das in einem Bild, das er als seinen Fall darstellt, um eine Begründung zu liefern, über einen Sachverhalt zu sprechen, obwohl er in den AGB's des Spieles, ausdrücklich Verboten ist.
#13
Geschrieben 18 January 2012 - 12:01
.:Vodoo:., on 17 January 2012 - 20:01, said:
Was haltet ihr davon?
Ist nicht böse gemeint, aber ich kann Deine Frage nicht ganz nachvollziehen. Die beiden Personen, mit denen Du den Account laut eigener Aussage teilst, sind doch die engsten Vertrauten in Deinem Leben, oder nicht? Freundin und Bruder. Gibt bei gutem Verhältnis kaum Menschen die einem näher stehen, auch die Eltern nicht. Also warum musst Du unsere Meinungen dazu einholen? Wenn sie sich von Dir getrennt hätte und ihrem neuen Freund die Acc-Daten gibt würd ich das ja verstehen, aber es klingt ja als wäre alles in Butter. Also muss das doch nicht groß rausposaunt werden.
#14
Geschrieben 18 January 2012 - 12:01
Es ist eher von der seite aus von anderen spielern eher egal.
Manche können das garnicht verstehen weil man ja nicht zusammen zocken kann (was aber schon so in meiner Situation nicht klappt).
Ich denke immer noch das die AGB in dieser hinsicht schwachsinig ist.
Wenn ich zurück denke habe ich auch meine Snes Games mit meinem Nachbar geteilt und dass ,das nicht erlaubt ist kamm keinem in dem sinn.
Nachtrag: @Fremder123
In deiner hinsicht ist acc teilen also mit "ihrgend jemanden" nicht gut?
nunja davon halte ich auch nix
Die AGB besagt aber das man es mit keinem machen darf
Dieser Beitrag wurde von .:Vodoo:. bearbeitet: 18 January 2012 - 12:01
#15
Geschrieben 18 January 2012 - 12:01
.:Vodoo:., on 18 January 2012 - 12:01, said:
In manchen Bundesstaaten der USA gibt es auch Gesetze (teils noch aus dem 19. Jahrhundert, die offiziell gültig sind), dass man bei Licht im ehelichen Schlafgemach nicht seinem Partner beiwohnen darf. Gab mal eine wunderbare Übersicht in der "Welt" über solche Auswüchse.
Würdest Du Dich auch daran halten? Es ist ja schön und gut, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Aber in so einem Fall wie bei euch halte ich derlei Bedenken doch für ein wenig übertrieben. Zumindest wenn Du mit Deiner Freundin noch eine glückliche Zukunft siehst. Und keinen Bruderzwist anzettelst wie die nordkoreanischen Kims aktuell. Dann ist doch alles gut.
#16
Geschrieben 18 January 2012 - 12:01
Zitat
Wenn ich zurück denke habe ich auch meine Snes Games mit meinem Nachbar geteilt und dass ,das nicht erlaubt ist kamm keinem in dem sinn
So ist das meiner Ansicht nach aber auch falsch.
Das der Absatz in den AGB's steht ist schon richtig und wichtig, da es ansonsten die wildesten Auswüchse annehmen kann.
Und dein beispiel mit dem SNES-Spiel ist falsch, denn wenn du es verliehen hast, konntest du es nicht gleichzeitig auf deiner Spielekonsole spielen.
So macht das Blizzard auch. Du oder ein anderer können SC2 spielen, während der andere WoW spielt und der dritte WC3 und niemand sagt etwas dazu.
Wenn du aber mit allen drei Leuten D3 spielen möchtest, müsst ihr vor einem Rechner(Spielekonsole) sitzen.
Ist also in keinster Hinsicht anders als damals. Außer das du nun keine CD oder kein Modul hin und her tragen musst.
#17
Geschrieben 18 January 2012 - 13:01
.:Vodoo:., on 17 January 2012 - 20:01, said:
Was haltet ihr davon?
Ist letztendlich dein Risiko was die Accountsicherheit angeht. Auch wenn es in den AGB steht wird Blizzard dich aber kaum sperren.
Ich gebe den Leuten denen ich vertraue auch meine Zugangsdaten, warum auch nicht?
#18
Geschrieben 18 January 2012 - 13:01
Meiner Meinung nach hat das nichts mit Geldscheffeln zu tun es ist einfach sowas wie ein Kopierschutz kein Game hersteller erlaubt es ein Spiel zu Kopieren,
und da Blizzard nun mal das Geld verdient in dem es Acc´s vermietet und nicht umbedingt aus dem verkauf der CD´s finde ich die Regelung sinvoll man darf ja auch kein Game für seinen Bruder oder seine Freundin Kopieren!
#20
Geschrieben 18 January 2012 - 14:01
Tikume, on 18 January 2012 - 13:01, said:
Ansonsten seh ich das wie bei roten Ampeln. Bei einigen erachte ich es auch als sinnvoll drüberzugehen und nicht auf grün zu warten. Sollte mich ein Auto dabei überfahren war es allerdings auch meine Schuld.
Als Vater einer keinen Tochter sehe ich das mit den Roten Ampeln anderst, weil du dienst ihr als schlechtes beispiel in dem fall, und sie ist in ihren alter noch nicht in der lage zu entscheiden wann es sinvoll ist auf grün zu achten und wann nicht.
Aber das hat jetzt nichts mit dem Thema zu tun.

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