Skyrim - mehrere Installationen?

Sydria

Quest-Mob
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Während ich grad noch auf Skyrim warte drängt sich mir eine Frage auf:

Wird man das Spiel auf mehreren Rechnern im Haushalt installieren und gleichzeitig spielen können?

Bei Oblivion ging das ja ohne Probleme und da dieser Teil auch keine Multiplayeranteile enthält fände ich es ziemlich unsinnig wenn man sich 5 Ausgaben kaufen muss.
Da es ja mit Steam läuft schätze ich mal man meldet es an seinem Account an - und wer noch spielen will muss dann mit diesem Profil offline angemeldet sein?
Kann da schon jemand was bestätigen? Kann es jemand kurz testen?


Danke für die Mühe im Vorraus
Sydria
 
Wenn es wirklich über Steam läuft, dann musst du dich auf jedem Rechner mit dem gleichen Account anmelden, wodurch ein gleichzeitiges Spielen flach fällt.
 
Naja ich hatte eben gehofft, es ginge - da ja schließlich damit geworben wird, dass man nur für die erste Registrierung kurz in Steam online muss und ansonsten offline spielen kann.
 
Eigentlich sollte das kein Problem sein, du musst Steam einfach nur in den Offline-Modus (in Steam auf die Schaltfläche 'Steam' klicken und dann 'Offline gehen...') schalten. Bei der Installation solltest du allerdings darauf achten das du nicht bereits mit einem anderen PC bei Steam eingelogt bist (keine Ahnung, ob Steam da so hinterfotzig ist - aber sicher ist sicher).
 
Habe das Spiel jetzt installiert - es lässt sich ganz normal im Offline-Modus starten.
Sobald mein Freund es bei sich installiert hat, geb ich bescheid ob alles soweit funktioniert.

Edit: Bis jetzt noch keine Probleme damit - und das Spiel ist für mich jeden Cent wert.
Danke für alle Antworten - bin spielen
 
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Habe das Spiel jetzt installiert - es lässt sich ganz normal im Offline-Modus starten.
Sobald mein Freund es bei sich installiert hat, geb ich bescheid ob alles soweit funktioniert.

Edit: Bis jetzt noch keine Probleme damit - und das Spiel ist für mich jeden Cent wert.
Danke für alle Antworten - bin spielen



Da hast du Recht. Ich hab mein Geld dieses Jahr noch nicht besser angelegt

Aber wenn du deinem Freund deine Version gibst scheint es nett, aber es ist eine Raubkopie die dein Freund dann nutzt.
Damit unterstützt du die Entwickler nicht sonderlich.
Er muss es sich selber kaufen damit es legal ist!

Aber dennoch viel Spaß beim spielen.
 
Ich bin der "altmodischen" Auffassung, dass dies nur für Onlinespiele gelten sollte.
Ich bin damit aufgewachsen, dass man sich eine Offline-Spiel gekauft hat und es jeder im Haushalt benutzen kann.
Für alles Online sehe ich es ja ein, aber dieser Trend war und ist reine Geldmacherei und wird immer schlimmer (siehe Origins).
Bis jetzt ist mir die TES-Reihe da noch nicht negativ aufgefallen - hoffe es bleibt so.
Mit Freund war übrigens mein Lebensgefährte gemeint - einfach einem "Bekannten", der nicht im Haushalt wohnt würde ich nie mit meinen Spielen spielen lassen.
 
Aber wenn du deinem Freund deine Version gibst scheint es nett, aber es ist eine Raubkopie die dein Freund dann nutzt.
Damit unterstützt du die Entwickler nicht sonderlich. Er muss es sich selber kaufen damit es legal ist!

Du solltest nicht so schnell mit dem Vorwurf einer Raubkopie um dich werfen. Wenn ihr Freund ihren Account benutzt (dessen Daten er freiwillig von seiner Freundin erhalten hat und der Key dazu noch legal erworben wurde), ist es alles andere als eine Raubkopie - es ist legal. Ihr Freund muss sich Skyrim daher nicht selber kaufen. Hätte Bethesda es auf sowas abgesehen, hätten sich definitv nicht Steam gewählt.
 
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Das tut mir dann natürlich sehr Leid ;(

Habs Falsch verstanden, und zwar so das du zu deinem Freund fährst es dort installierst und ihr es gleichzeitig spielt. Also eine Kopie gleichzeitig läuft.

So wie du es siehst ist es ja auch richtig, wir haben früher Gameboy und Snes spiele auch nicht für jede Person extra gekauft
Aber es konnte immer nur einmal aktiv sein.
Wenn du jetzt deinem Freund dein Key/Kopie/Account anvertraust und ihr die Kopie zur selben Zeit spielt, ist es in meinem Augen nicht ganz korrekt.
Auch wenn dies in eine Grauzone fallen mag (was ich nicht genau weiss) macht es dies nicht Legal.


Ich hoffe ihr versteht was ich meinte. Und eine Raubkopie ist es ja nicht wirklich nur mir fällt nicht ein wie man es nennen sollte^^

Vielleicht unerlaubtes/unerwünschtes weitergeben der Accountdaten? Hier spielt es übrigens keine Rolle ob Ehemann/Frau oder Fremder.


Lest meinen Text bitte nicht mit Zorniger Stimme, denn ich will niemanden anpöbeln sondern es geht ja ums Thema "mehrere Intallationen", daher würde ich gerne diese Sache abklären.
Nachvollziehen kann ich übrigens beide Situationen.
 
Waren die Zeiten schön, als das Leihen/Verleihen noch keine Straftat war. Heutzutage würde die Industrie doch am liebsten für jeden Benutzer eines medialen Güters gebühren verlangen. (Eine 5-Köpfige-Familie hat sich gefälligst auch 5 Blu-Rays von König der Löwen für den Familienabend zu kaufen).
 
Wenn ihr Freund ihren Account benutzt (dessen Daten er freiwillig von seiner Freundin erhalten hat und der Key dazu noch legal erworben wurde),...

Vielleicht unerlaubtes/unerwünschtes weitergeben der Accountdaten?

Um genau zu sein kennt er meine Daten nicht mal.
Wenn er spielen will, starte ich bei ihm Steam mit meinen Daten und starte ihm das Spiel.
Da wir zur gleichen Zeit zuhause sind, ist das kein Problem.

Klar könnte er auch auf meinem PC spielen, aber das Savegame-Chaos und die Tatsache, dass ich auch mal zu tun habe und er dann nicht dran kann, machen diese Lösung besser.
Es ging mir ja eher darum, wenn wir mal zu gleichen Zeit Lust zu spielen haben, ob das dann auch gehen würde. (Ging bei Oblivion ja auch - Disk brauchte man nur zum starten)


Waren die Zeiten schön, als das Leihen/Verleihen noch keine Straftat war. Heutzutage würde die Industrie doch am liebsten für jeden Benutzer eines medialen Güters gebühren verlangen. (Eine 5-Köpfige-Familie hat sich gefälligst auch 5 Blu-Rays von König der Löwen für den Familienabend zu kaufen).
Und wenn sie das erreicht haben, hat jede Person gefälligst pro Filmabend eine Nutzungsgebühr von 3€ pro angesehenem Film zu zahlen. Dafür wird dann Software in deinen DVD-Player installiert, die überwacht, was wann von wievielen Personen angesehen wird. Das dabei zufällig auch alle Gespräche der Familie während des Tages aufgezeichnet werden dürfen wir dann in letzter Sekunde noch aus der EULA geworfen - aber trotzdem heimlich verwendet.

Erklärung: Ähnlichkeiten mit aktuellen Ereignissen oder wirklich existierender Software ist rein zufällig.
 
Klar könnte er auch auf meinem PC spielen, aber das Savegame-Chaos und die Tatsache, dass ich auch mal zu tun habe und er dann nicht dran kann, machen diese Lösung besser.
Es ging mir ja eher darum, wenn wir mal zu gleichen Zeit Lust zu spielen haben, ob das dann auch gehen würde. (Ging bei Oblivion ja auch - Disk brauchte man nur zum starten)



Anscheinend hast du mich nicht verstanden oder den Text nur halb gelesen.
Gehen wir mal zurück nach 1995 und kaufen uns ein Snes Spiel. Dein Freund und du haben zwei Snes einer steht im Schlafzimmer einer im Wohnzimmer. Jetzt spielt das eine Spiel mal gleichzeitig !
Es geht nicht. Ihr müsstet zwei mal das Spiel kaufen. Das selbe bei jeder anderen Konsolen, vielen Lan spielen und Internetfähigen spielen.

Und genau darum geht es mir bei deinem Anliegen. Du hast die Lizenz für ein Spiel und nicht für zwei somit ist es auch sicher nicht richtig wenn man es zur gleichen Zeit spielt!
Dafür bräuchte man eine zweite Lizenz.

Wenn ihr es an einem Pc abwechselnd spielt sieht es natürlich anders aus und ich denke da wird auch keiner was sagen.

Und nur weil es durch irgendwelche tricksereien möglich ist wird es nicht legal.

Ich würde es zwar so machen wie du, aber richtig ist es sicherlich nicht.
 
Doch ich habe deinen Text sehr wohl gelesen und verstanden - allerdings teile ich deine Meinung nicht.

Eine Diskussion darüber, ob das gemeinsame Nutzen eines Offline-Spiels richtig oder falsch ist, ist auch unangebracht - einerseits, da es nicht Inhalt dieses Beitrags ist - andererseits, da weder du noch ich unsere Einstellung zu diesem Thema ändern werden.
 
Also doch nicht zu ende gelesen

Ich bin doch deiner Meinung nur habe ich ganz einfach die Legalität der Sache hinterfragt.
Denn da können unsere Meinungen noch so unanfechtbar sein, illegal wird es trotzdem sein.^^


In einem Forum soll man ja auch nicht die gleiche Meinung haben sonst würde es ja kaum Diskussionen geben.
Zudem passt zu "mehrer Installationen?" schon ob man sie auch GLEICHZEITIG nutzt dazu.
Denn einige wollen nichts illegales machen, und daher kommen meine Bedenken, ob dies wirklich rechtens ist.


Also wäre ich dankbar wenn vielleicht jemand das einfach Aufklären würde. Will es halt nur wissen ob es gesetzlich geregelt ist oder ob es eine Grauzone ist?
Oder ob der Entwickler es unwahrscheinlicher weise unterstützt?

Wollte dich nicht erzürnen. Tut mir leid
 
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Bin nicht erzürnt - ich diskutiere nur - komme ich aggressiv rüber?
Entschuldigung auf jeden Fall angenommen und entschuldige mich selbst falls das so gewirkt hat.

Wäre auch froh wenn jemand mehr wüsste - meiner Auffassung nach ist es nämlich nicht illegal - und ich will mich auch definitiv nicht an etwas illegalem beteiligen.

Nach der Installation stand eben in einem Fenster so was in der Art wie - das Spiel seie jetzt an meinen Account geknüpft und ich kann nun an jedem PC mit dem ich es mit diesem Account installiere, das Spiel spielen.
Ich ging also davon aus, dass es rechtens ist, das Spiel auch 2 mal laufen zu lassen (offline) - wer nun davor sitzt und Tasten drückt ist ja dann eigentlich egal.
Leider kann ich im Steam-Forum keine offizielle Antwort finden.

PS: Ja gleichzeitige Nutzung passt zum Thema - ich wollte aber keine Grunddiskussion über das sich Teilen von offline Spielen starten. (Da würde ja auch z.B. Warcraft 3, Titan Quest usw reinfallen)
 
Ich habe nun nichts konkretes zum Steam-[Nutzungsvertrag] gefunden, schiebe es aber einfach mal in die gleiche Schublade wie eine EULA. Warum ich den Steam-Nutzungsvertrag zum Gesprächsthema mache? Nun, deshalb:

Indem Sie den Steam-Registrierungsvorgang abschließen, erstellen Sie ein Steam-Benutzerkonto („Benutzerkonto"). Ihr Benutzerkonto kann auch Bank- und Kreditkarteninformationen enthalten, die Sie uns für den Erwerb von Abonnements mitteilen. Sie sind allein verantwortlich für sämtliche Vorgänge unter Ihrem Benutzerkonto und für die Sicherheit Ihres Computersystems. Sie dürfen nicht Ihr Passwort oder Ihr Benutzerkonto Dritten mitteilen, es mit Ihnen teilen oder anderweitig die Nutzung gestatten. Sie stimmen zu, dass Sie persönlich verantwortlich sind für die Nutzung Ihres Passwortes und Ihres Benutzerkontos und für sämtliche Datenübertragungen und Vorgänge innerhalb von Steam, die aus der Nutzung Ihres Benutzernamens oder Passwortes resultieren. Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.

Das für sich genommen ist schon recht eindeutig. Allerdings haben sie die Rechnung ohne die deutschen Gesetze gemacht (das gilt übrigens auch für die EULA (sofern es eine gibt, ka - ich habe es mir direkt bei Steam gekauft) während der Skyrim-Installation):

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert. [sup][1][/sup] [sup][2][/sup] Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).

Sollte Sydria sich also Skyrim im Laden gekauft haben, braucht sie sich absolut keine Sorgen um irgendwelche Rechtsverletzungen zu machen. Sie kann (und darf) Skyrim mehrere Male zur gleichen Zeit laufen haben, weil, für sie, diese Verträge ohne Bedeutung sind. Valve könnte höchstens das Hausrecht durchsetzen - aber das sollte ziemlich unwahrscheinlich sein (Offline-Modus sei dank).

Oh und Piti: Ich verleihe dir hiermit die goldene Erbse. Herzlichen Glückwunsch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Jup, ich hab es aus dem Laden - ich mochte die Karte die dabei war und hab gerne was im Regal stehen.
Auf der Packung steht nur, dass man zum Aktivieren einmalig Steam benötigt - was ja eigentlich auch falsch ist, da es zum Spielen dauerhaft gebraucht wird, ob online oder offline.
 
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