S
Sin
Guest
Hi erstmal,
es geht um folgendes Problem: Der Vater einer Kollegin von mir, hat mitte 2008 ihr Bausparkonto geplündert. Er hat ihre Unterschrift gefälscht und rund 2600€ abgebucht auf sein eigenes Konto. Sie ist damals direkt zur LBS gegangen und wollte das annulieren. Der Mitarbeiter der nicht erkannt hat, dass die unterschrift gefälscht wurde, sagte man könnte da nichts machen und sie solle doch das mit ihren Eltern klären. Ihr Vater versprach damals, dass sie am Ende des Jahres das Geld zurückbekommen würde. Das Geld hat sie bis heute noch nicht gesehen.
Da sie mitlerweile ausgezogen ist, keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hat und die finanzielle Lage etwas dürftig momentan aussieht, habe ich gesagt, ich nehme mich der Sache an und gehe mit ihr die verschiedenen Institutionen durch. Da ich von Natur aus etwas energischer rangehe, möchte ich mir zunächst den Mitarbeiter "vorknöpfen" der damals das Geld trotz gefälschter Unterschrift auf ein Fremdkonto überwiesen hat.
Da der Fall nun schon knapp 2 Jahre her ist wäre meine Frage: wie realistisch ist es, noch nachträglich durch die LBS an das Geld zu kommen? Es war immerhin ein Fehler der LBS und müsste eigentlich für den Schaden aufkommen. Da meine Kollegin allerdings eine von diesen "zierlichen" Persönchen ist, konnte der Mitarbeiter sie damals recht gut untergraben und ist ohne konsequenzen davon gekommen. Gilt in dem Fall schon eine verjährung? Fakt ist, dass der Vater eine Straftat begangen hat durch die fälschung der unterschrift, und der Mitarbeiter als Mittäter gilt, da er trotz offensichtlich gefälschter Unterschrift den Zahlungstransfer gebilligt hat.
es geht um folgendes Problem: Der Vater einer Kollegin von mir, hat mitte 2008 ihr Bausparkonto geplündert. Er hat ihre Unterschrift gefälscht und rund 2600€ abgebucht auf sein eigenes Konto. Sie ist damals direkt zur LBS gegangen und wollte das annulieren. Der Mitarbeiter der nicht erkannt hat, dass die unterschrift gefälscht wurde, sagte man könnte da nichts machen und sie solle doch das mit ihren Eltern klären. Ihr Vater versprach damals, dass sie am Ende des Jahres das Geld zurückbekommen würde. Das Geld hat sie bis heute noch nicht gesehen.
Da sie mitlerweile ausgezogen ist, keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hat und die finanzielle Lage etwas dürftig momentan aussieht, habe ich gesagt, ich nehme mich der Sache an und gehe mit ihr die verschiedenen Institutionen durch. Da ich von Natur aus etwas energischer rangehe, möchte ich mir zunächst den Mitarbeiter "vorknöpfen" der damals das Geld trotz gefälschter Unterschrift auf ein Fremdkonto überwiesen hat.
Da der Fall nun schon knapp 2 Jahre her ist wäre meine Frage: wie realistisch ist es, noch nachträglich durch die LBS an das Geld zu kommen? Es war immerhin ein Fehler der LBS und müsste eigentlich für den Schaden aufkommen. Da meine Kollegin allerdings eine von diesen "zierlichen" Persönchen ist, konnte der Mitarbeiter sie damals recht gut untergraben und ist ohne konsequenzen davon gekommen. Gilt in dem Fall schon eine verjährung? Fakt ist, dass der Vater eine Straftat begangen hat durch die fälschung der unterschrift, und der Mitarbeiter als Mittäter gilt, da er trotz offensichtlich gefälschter Unterschrift den Zahlungstransfer gebilligt hat.