Account gesperrt bei WOW?!?

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Tom74

Guest
Fall's jemand von Blizzard wegen "Störung der Serverökonomie" gesperrt wurde kann er mich gerne kontaktieren.

Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, so wie es ausschaut sind diese Sperrungen nicht Rechtswirksam und können angefechtet werden.

Kosten halten sich im Rahmen, da die sich ja anhand des Streitwertes richten (monatliche Gebühr+Kaufkosten des Spiels) und wer ne Rechtsschutz(mit Onlinerecht) hat kann sogar kostenfrei rauskommen.

Ihr könnt diese Infos auch gerne weitergeben, damit Blizzard endlich mal einen Denkzettel verpaßt bekommt und nicht einfach mit uns machen kann was sie wollen.

Schöne Grüße
Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn Blizzard einen account sperrt hat das seine gründe. Kar können die sihc auch irren. aber man kann bei sowas immer mit den reden und in Kontakt treten. da muss man dohc nich gleich nen anwalt einschalten.

die sperren nich grundlos und wenn sie deinen gesperrt haben dann haben die ne vermutung und bestimmt auhc beweise für irgentwelche komischen aktivitäten.

Is bestimmt schieße wenn man nix verbrochen hat und man wurde gespert, aber gleich nen anwalt?
 
Alles was Blizzard auf den eigenen Server machen kann ist rechtens , du hast ja schließlich den AGP zugestimmt und somit dich den Regeln (egal wie sie auch sind) unterworfen, ergo rausgeschmissenes Geld
biggrin.gif



btw: echt gestört
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Also wenn Blizzard einen account sperrt hat das seine gründe. Kar können die sihc auch irren. aber man kann bei sowas immer mit den reden und in Kontakt treten. da muss man dohc nich gleich nen anwalt einschalten.

die sperren nich grundlos und wenn sie deinen gesperrt haben dann haben die ne vermutung und bestimmt auhc beweise für irgentwelche komischen aktivitäten.

Is bestimmt schieße wenn man nix verbrochen hat und man wurde gespert, aber gleich nen anwalt?


Nunja wenn man nach 4 Mails und 5 anrufen keine Antwort bekommt dann gibts nur noch den Weg eines Anwaltes


Alles was Blizzard auf den eigenen Server machen kann ist rechtens , du hast ja schließlich den AGP zugestimmt und somit dich den Regeln (egal wie sie auch sind) unterworfen, ergo rausgeschmissenes Geld
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btw: echt gestört
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Du täuscht dich da gewaltig. Auch das erstellen von AGB's unterliegt gewissen Pflichten. Und Blizzard hat sich da eben an einiges nicht gehalten.
 
So? da nenn mal beispiele.

Da kannst du ja mal erzählen was du getrieben hast, damit wir auch wissen was sich Blizzard unter dem Begriff "Störung der Serverökonomie" vostellt.
 
So? da nenn mal beispiele.

Da kannst du ja mal erzählen was du getrieben hast, damit wir auch wissen was sich Blizzard unter dem Begriff "Störung der Serverökonomie" vostellt.

Ließ selber nach was mein Rechtsanwalt Blizzard geschrieben hat. Für die Lesefaulen grob übersetzt. Sie halten sich nicht an gültiges deutsches Recht.




1. Der Sachverhalt unterliegt gemäß Art. 29 Abs. 2 EG BGB deutschem Recht. Unser Mandant ist Verbraucher. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

2. Das deutsche Recht kennt kein Rechtsinstitut, welches einer „Sperrung“ des Accounts gleichkommt. Die so genannte Sperrung ist daher als außerordentliche Kündigung des Accountvertrages zu verstehen. Ein wichtiger Grund, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, liegt nicht vor. Damit ist die Kündigung unwirksam. Unserem Mandanten steht also der ungehinderte Zugang zu seinem Account sowie die Gutschrift der unberech-tigten Sperrzeiten weiterhin zu.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nur dann vor, wenn die Fortset-zung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist. Vom Vorliegen eines nach den gesetzlichen Maßstäben wich-tigen Grundes ist nicht auszugehen. Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.

Auch aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

a) Das in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegte Verbot des Ver-kaufs von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel ist unwirksam. Selbst wenn unser Mandant also virtuelle Gegenstände aus dem Spiel real gekauft hätte, läge hierin kein Verstoß gegen Spielregeln, aus dem sich ein Recht zur au-ßerordentlichen Kündigung herleiten ließe.

- Die entsprechenden Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Das Verbot der Veräußerung der virtuellen Goldstücke weicht – urheberrechtliche Schutzfähigkeit unterstellt – von der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG) ab. Bereits hier-aus ergibt sich der überraschende Charakter der Klausel Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abgesehen ist das Verkaufsverbot von Spielgegenständen unter Zugrundelegung allgemeiner Maßstäbe absolut unüblich. Eine Notwendig-keit für das Veräußerungsverbot ergibt sich auch nicht aus dem Charakter des Spiels, zumal das Gold innerhalb des Spiels virtuell verschenkt werden darf. Gerade unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Spieles ist der Ur-sprung der – notwendigerweise in der realen Welt liegenden – Motivation für die Übertragung des virtuellen Goldes irrelevant.

- Unter Berücksichtigung der Abweichung von der materiellen Rechtslage (§ 17 Abs. 2 UrhG) ist das Verbot des Handels mit den virtuellen Gegenstän-den des Spieles darüber hinaus wegen unangemessener Benachteiligung der Spieler unwirksam, § 307 BGB.

b) Selbst wenn man jedoch von der Wirksamkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen wollte, läge ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht vor.

Gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie Ihre vertragli-chen Gegenrechte und Sanktionsmöglichkeiten gegen Accountinhaber ausdrücklich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterworfen. In Ihren Bestim-mungen zum Punkt „Accountstrafen“ ist die Rede von einer so genannten Straf-„Pyramide“. Die Accountschließung als die schwerste Strafe soll nur an-gewandt werden bei Spielern „… die nicht imstande sind, unsere Grundsätze zu befolgen …“. Ob bei einem Spieler tatsächlich eine solche Unfähigkeit zur Befolgung der Spielregeln vorhanden ist, kann nur beurteilt werden, wenn der Spieler trotz vorheriger Verwarnung weiterhin gegen Spielregeln verstößt. Vor einer Accountschließung ist damit eine Verwarnung stets erforderlich. Etwas anderes kann nur bei außerordentlich schweren Verstößen gelten.

Während Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise für eine Accountübertragung als Sanktion die Schließung in Aussicht stellen und die-se damit als außerordentlich schweren Verstoß qualifizieren (unter Punkt I.E), fehlt eine solche Regelung für den Verkauf von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel.

Die außerordentliche Kündigung hätte damit in jedem Fall eine vorherige Verwarnung vorausgesetzt. In Ermangelung einer solchen ist die Kündigung unwirksam.


Die Veröffentlichung des Anwaltschreibens verstieß gegen das Urheberrecht. Verfasserin des Schreibens war Rechtsanwältin Sigrid Cobet-Nüse, LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry wenn ich das so sage aber:


LOOOOOL der hat ja nix ausgelassen und die AGB total in der Luft zerfetzt
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Fall's jemand von Blizzard wegen "Störung der Serverökonomie" gesperrt wurde kann er mich gerne kontaktieren.

Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, so wie es ausschaut sind diese Sperrungen nicht Rechtswirksam und können angefechtet werden.

Kosten halten sich im Rahmen, da die sich ja anhand des Streitwertes richten (monatliche Gebühr+Kaufkosten des Spiels) und wer ne Rechtsschutz(mit Onlinerecht) hat kann sogar kostenfrei rauskommen.

Ihr könnt diese Infos auch gerne weitergeben, damit Blizzard endlich mal einen Denkzettel verpaßt bekommt und nicht einfach mit uns machen kann was sie wollen.

Schöne Grüße
Tom


Sei doch so gut und lass uns auch wissen, was die Blizzard-Anwälte zu diesem Schreiben gesagt haben, ja?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nur dann vor, wenn die Fortset-zung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist. Vom Vorliegen eines nach den gesetzlichen Maßstäben wich-tigen Grundes ist nicht auszugehen. Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.


Wie gesagt wäre es vll mal nett wenn du erklärst was du getan hast was einer Sperrung rechtfertigt, den genau da wirst du wohl den wichtigsten Teil deinen "Anwalt" vorenthalten haben den Goldhandel ist durchaus erlaubt nur schließt diese Erlaubnis eben reguläre wege ein selbiges zu erhalten (und dazu zählt das besagte verkaufen/kaufen gegen einer echten Währung nicht dazu...)

In meinen Augen ist deine Sperre u.u gerechtfertigt den unter dem Terminus "Störung der Serverökonomie" steht zumindestens nicht das einmalige Handeln mit illegall Erworbenen WOW-Gold.
 
hmm

würde gerne dagegen argumentieren, jedoch geht die seite mal wieder nicht^^ (wie immer)

Normalerweise steht in den AGB:

1. Char/items/Gold (ver-)kaufen verboten -> Ban
-heisst für mich, verstoss = recht auf kündigung seitens blizz

2. (mir fällt die formulierung nicht ein)
Du hast nur solange das recht den dienst in anspruch zu nehmen wie blizz es erlaubt.


Eigene Meinung:
Geld/Item/Char handel kotzt mich an, alle involvierten ----> BAN (internet wegnehmen^^)

Ein Spielherst. macht Regeln für ein Spiel, da kannste nicht ankommen und sagen, aaaber in der BRD da gibt es andere Gesetze etc. blabla blub
Wenn das so wär dann müssten wir ja auch ingame 75% der Einnahmen an blizz wieder abgeben (steuern halt^^)

Naja mach du mit deinem anwalt, bringt eh nix, wett ich drauf, so keine zeit mehr hab feierabend
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mfg
 
Das was der Anwalt da geschrieben hat, ist aber nicht wirklich von der Hand zu weisen.

Zusätzlich kann er mal untersuchen, ob die Form in der die AGB akzeptiert werden muss tatsächlich rechtsverbindlich ist. So viel Text in hellen Buchstaben auf schwarzem Hintergrund... ich bezweifle das überhaupt nur 1% der WoW Spieler die AGB gelesen haben.
 
Der Brief geht erst morgen an Blizzard raus, aber mein Anwalt hat mir Hoffnung gemacht das es klappt. den nach gültigem deutschen Recht MUß eine Abmahnung erfolgen.

P.s.: Natürlich hab ich kein Gold gekauft sondern jemanden bezahlt das er seine Zeit investiert um für mich Geld zu erfarmen. Weil ich leider nur ca 8 Stunden die Woche spielen kann und trotzdem gerne am Ball bleiben würde. Das aber geht leider bei WOW nur wenn man auch up to date ist was Ausrüstung betrifft
sad.gif
 
Ich seh das mit dem goldhandel etwas anders.(ich unterstütz diesen nicht)

Das Gold wird bei Ebay oder irgendwelchen internetseiten gekauft und bezahlt - da kann Blizz aber nix machen weil sie einem nicht vorschreiben können was wer wo und wann im I-Net kauft (außer auf ihren Plattformen natürlich
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).
Im Game selber bekommt man das Gold geschenkt - dadrüber steht in der AGB aber nix das es verboten ist.
Wenn Blizz behauptet das es gekauft ist (sei es wie es sei) ist das ne unterstellung die Blizz nicht beweisen kann wenn doch (kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen) wären sie besser als der BND - ne mal ehrlich dann würde es gegen das datenschutzgesetz verstoßen.
Ergo: Blizz kann (solange es um gold geht) einen nur auf Verdacht kicken.

Und da das I-Net sowieso ne relativ rechtsfreie zone ist wäre (ist - von deinem Anwalt) es eine ziehmliche Kaffesatzleserei sich da irgendwelche Chancen auszumalen. Wenn es zu einem Prozess kommen sollte (glaub ich aber nicht wird mit sicherheit abgelehnt bei Gericht wegen Geringfügigkeit der Sache)haste glaub ich so gut wie gewonnen weil dann blizzard in der Nachweispflicht ist.
 
Der Brief geht erst morgen an Blizzard raus, aber mein Anwalt hat mir Hoffnung gemacht das es klappt. den nach gültigem deutschen Recht MUß eine Abmahnung erfolgen.

P.s.: Natürlich hab ich kein Gold gekauft sondern jemanden bezahlt das er seine Zeit investiert um für mich Geld zu erfarmen. Weil ich leider nur ca 8 Stunden die Woche spielen kann und trotzdem gerne am Ball bleiben würde. Das aber geht leider bei WOW nur wenn man auch up to date ist was Ausrüstung betrifft
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Was bringt dir das? Das thema wurde eigentlich schon vor ein paar Topics hier im Forum durchgekaut hätte dein Freund das vll als Freundschaft getan dich hochzuleveln da drückt wohl blizz ein Auge zu aber das du dazu noch Geld bezahlst das er es tut ist mit verlaub, echt dämlich entweder kannst du wow so spielen wie du es zeitlich kannst oder lässt es einfach sein oder anders wieviel süchtig muß man sein um so einen müll zu machen (und dazu noch einen Anwalt einzuschalten nur um der Welt zu zeigen das man eigtl ein Problem hat- siehe Topic #1, wow-süchtig)
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Dir kritik mußt du dir wohl gefallen lassen, und dein anwalt wird wohl ähnlich denken (davon mal abgesehen das er dich bereits schon 10 Euro gekostet hat und vll noch mehr kosten wird...)
 
Was bringt dir das? Das thema wurde eigentlich schon vor ein paar Topics hier im Forum durchgekaut hätte dein Freund das vll als Freundschaft getan dich hochzuleveln da drückt wohl blizz ein Auge zu aber das du dazu noch Geld bezahlst das er es tut ist mit verlaub, echt dämlich entweder kannst du wow so spielen wie du es zeitlich kannst oder lässt es einfach sein oder anders wieviel süchtig muß man sein um so einen müll zu machen (und dazu noch einen Anwalt einzuschalten nur um der Welt zu zeigen das man eigtl ein Problem hat- siehe Topic #1, wow-süchtig)
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Dir kritik mußt du dir wohl gefallen lassen, und dein anwalt wird wohl ähnlich denken (davon mal abgesehen das er dich bereits schon 10 Euro gekostet hat und vll noch mehr kosten wird...)


Tut mir leid wenn ich dir da wiederspreche. Aber was ich wann mit meinem Geld mach mußt du schon mir überlassen.
Ich hab ja auch nix gegen süchtige die 1000 von Euros in andere Hobbys stecken.

Der eine hat das als Hobby der andere eben das, und wer wieviel zeit und Geld in sein Hobby investiert ist ja wohl jedem sein eigenes Problem.

Abgesehn davon geht es hier in diesem Tread nich darum was ich mit meiner Kohle mache.
Sondern sollte lediglich informieren darüber das es eine Möglichkeit gibt für Leute denen das gleiche passiert ist sich zu wehren und nicht wie 99% der normalen JASAGER einfach die Klappe zu halten und allles zu schlucken was Blizz mit einem macht.

P.S.: Hochgelevelt hab ich meine Charaktäre selber
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Brief geht erst morgen an Blizzard raus, aber mein Anwalt hat mir Hoffnung gemacht das es klappt. den nach gültigem deutschen Recht MUß eine Abmahnung erfolgen.

P.s.: Natürlich hab ich kein Gold gekauft sondern jemanden bezahlt das er seine Zeit investiert um für mich Geld zu erfarmen. Weil ich leider nur ca 8 Stunden die Woche spielen kann und trotzdem gerne am Ball bleiben würde. Das aber geht leider bei WOW nur wenn man auch up to date ist was Ausrüstung betrifft
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für mich hört sich das ganze an, als ob du irgendwelche chinafarmer/chinaleveler beauftragt hast.
womit machen die das wohl? mit bots.
vielleicht hast du ja auch selber nen bot benutzt - damit ist die sperre zu 100% gerechtfertigt.
je nach verwendetem bot ist das ganze ein hack bzw. crack und das ist nach deutschen recht (auf das du dich so gern berufst) strafbar mit haftstrafen bis zu *wasweissichwieviel* jahren.
je nachdem was du gemacht hast würd ich mal lieber aufpassen, das blizzard nicht zurückschiesst. das kann für dich ganz übel ausgehen.
und bei dem schrott den dein anwalt schreibt, ist davon auszugehen, das der auch noch nie im leben ein onlinespiel gespielt hat.
 
/sign
BadMadBoy

Es gibt schon Anwälte die einen übern tisch ziehen....
wink.gif
 
AAllso, wenn du jemanden dafür bezahlst das er die Gold farmt is das find cih schon ein starkes stück. wenn du nihc genuf zeit hast in der woche, dann is das pech. Aber da kannste dir glei bei ebay geld kaufen. Dann is das schon gerechtfertigt von blizzard den account zu sperren.

Unterstützung von chinafarmern, kein wunder das die so boomen. Normale spieler die sich an die regeln halten können nicht mehr richtig selber farmen weil überall diese bots rumhampeln. und die loots in raids die sich schwer erkämpft wurden sin dann auch futsch, nur weil da einer auf die idee kommt, och farm mir dochmal geld ich hab keine zeit für sowas -.-

Achja und ich spiele auch nich sehr viel, nur 3, wenn ich mal in ne inse gehe auch 4 stunden am tag, manche tage ganich, und ich habe trozdem an die 600 g. Du musst nur wissen wie du deine zeit anlegst. berufe wie kräuterkunde und bergbau bringen viel geld, und du musst nur wissen was wo zufinden is, dann brauchst du nich geld erkaufen und deinem account kann garnichts passieren
 
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