Argatosch - Son of Thorox
Rare-Mob
- Mitglied seit
- 06.07.2007
- Beiträge
- 286
- Reaktionspunkte
- 0
- Kommentare
- 95
- Buffs erhalten
- 197
Gestern saß ich bei einem netten mexikaniaschen Restaurant auf dem Balkon, der im ersten Stock über einer Hauptverkehrsstraße liegt und so konnte ich wunderbar das alberne Fahnenmeer der Saison-Patrioten bewundern.
Wobei mir als ehemaliger Staatsbürger in Uniform etwas auffiel:
Neben der normalen Deutschlandflagge (ihr wisst schon: schwarz-rot-gold) fuhr immer mal wieder das eine oder andere Auto vorbei auf dessen Flagge neben der drei Farben noch der Bundesadler prankte und das veranlasst mich zu folgender Bemerkung:
Im Gegensatz zu der normalen Bundesflagge (schwarz-rot-gold) die jeder Depp wedeln darf sind die Flaggen mit Bundesadler nicht zum allgemeinen Gebrauch freigegeben, da es sich dabei um die "Dienstflagge der Bundesbehörden" (kurz: Bundesdienstflagge) handelt, deren Verwendung in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 festgelegt ist:
Sinngemäß heißt es dort:
Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden (§ 124 OWiG).
Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen:
also bitte achtet darauf, dass ihr, wenn ihr schon zeitlich begrenzten Nationalstolz präsentieren wollt, euch keinen Adler ans Auto pappt, denn der ist verboten, wie oben zu entnehmen.
Und wer mich jetzt der Kleinkarriertheit bezichtigen möchte, dem sei gesagt, dass sich auch die deutschen Ordnungskräfte des Unterschiedes der beiden Flaggen bewusst sind, und die reagieren darauf allgemein etwas... naja... kleinlich.
Patridiotische Grüsse,
Argatosch
Wobei mir als ehemaliger Staatsbürger in Uniform etwas auffiel:
Neben der normalen Deutschlandflagge (ihr wisst schon: schwarz-rot-gold) fuhr immer mal wieder das eine oder andere Auto vorbei auf dessen Flagge neben der drei Farben noch der Bundesadler prankte und das veranlasst mich zu folgender Bemerkung:
Im Gegensatz zu der normalen Bundesflagge (schwarz-rot-gold) die jeder Depp wedeln darf sind die Flaggen mit Bundesadler nicht zum allgemeinen Gebrauch freigegeben, da es sich dabei um die "Dienstflagge der Bundesbehörden" (kurz: Bundesdienstflagge) handelt, deren Verwendung in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 festgelegt ist:
Sinngemäß heißt es dort:
Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden (§ 124 OWiG).
Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen:
also bitte achtet darauf, dass ihr, wenn ihr schon zeitlich begrenzten Nationalstolz präsentieren wollt, euch keinen Adler ans Auto pappt, denn der ist verboten, wie oben zu entnehmen.
Und wer mich jetzt der Kleinkarriertheit bezichtigen möchte, dem sei gesagt, dass sich auch die deutschen Ordnungskräfte des Unterschiedes der beiden Flaggen bewusst sind, und die reagieren darauf allgemein etwas... naja... kleinlich.
Patridiotische Grüsse,
Argatosch