BRD- "Bürger" sind nach Blizz AGB unbefugt für "ACC"

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Wachmann

Guest
Nichts ist unglaublicher als die Wahrheit! Manche Themen haben halt in Spieleforen nichts zu suchen, aber hier bin ich auf eine Tatsache gestoßen, welche nun wahrhaft politische und juristische Brisanz aufweist (warum dem so ist, schreibe ich hier nicht).

Den Trägern eines PERSONALausweises der NGO BRD ist es nicht erlaubt einen Battlenet- Account der Firma Blizzard zu pflegen oder auch nur anzulegen! Der Personalausweis weist den Besitzer als juristische Person (als Sache, Inventar einer Firma mit Handelsrecht) aus. Natürliche Personen hingegen sind mündige, beseelte Personen aus Fleisch und Blut, das ist juristische Tatsache! Um diesem Umstand zu ändern müßte sich ein Mensch zur natürlichen Person, durch eine Personenstandserklärung wieder als handlungsfähig in eigener Sache erklären.

Tipp zum selber nachforschen: Sachen (juristische Personen) haben keinen Familiennamen, sondern nur einen Namen (sog. Bezeichnung d. Sache). Juristische Personen werden durchgehend mit Großbuchstaben geschrieben. Schaut nach auf euren PERSONAL-AUSWEISEN.

Regelung zu finden in den AGB's unter:

5.1 Account-Berechtigung. Sie sind nur zum Anlegen eines Accounts berechtigt, wenn Sie eine „natürliche Person“ und 16 Jahre oder älter sind.

(Quelle: http://eu.blizzard.com/de-de/company/about/termsofuse.html)
 
Nichts ist unglaublicher als die Wahrheit! Manche Themen haben halt in Spieleforen nichts zu suchen, aber hier bin ich auf eine Tatsache gestoßen, welche nun wahrhaft politische und juristische Brisanz aufweist (warum dem so ist, schreibe ich hier nicht).

Den Trägern eines PERSONALausweises der NGO BRD ist es nicht erlaubt einen Battlenet- Account der Firma Blizzard zu pflegen oder auch nur anzulegen! Der Personalausweis weist den Besitzer als juristische Person (als Sache, Inventar einer Firma mit Handelsrecht) aus. Natürliche Personen hingegen sind mündige, beseelte Personen aus Fleisch und Blut, das ist juristische Tatsache! Um diesem Umstand zu ändern müßte sich ein Mensch zur natürlichen Person, durch eine Personenstandserklärung wieder als handlungsfähig in eigener Sache erklären.

Tipp zum selber nachforschen: Sachen (juristische Personen) haben keinen Familiennamen, sondern nur einen Namen (sog. Bezeichnung d. Sache). Juristische Personen werden durchgehend mit Großbuchstaben geschrieben. Schaut nach auf euren PERSONAL-AUSWEISEN.

Regelung zu finden in den AGB's unter:

5.1 Account-Berechtigung. Sie sind nur zum Anlegen eines Accounts berechtigt, wenn Sie eine „natürliche Person" und 16 Jahre oder älter sind.

(Quelle: http://eu.blizzard.c...ermsofuse.html)

was für ein unsinn, und dir ist es als allererster aufgefallen, nicht den zigtausenden überbezahlten Anwälten, Juristen oder Rechtswissenschaftlern. Großartige Leistung
 
Da ich hier keine echte Diskussionsgrundlage erkennen kann, ist hier zu
 
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