Computer kaputt... nur 1,5 Jahre?

P

Paradiso

Guest
Abend zusammen,

da kommt man von einem langen Arbeitstag nach Hause, setzt sich am PC und drückt den Anschaltknopf... und dann...
er geht an... doch... kein PIP-Ton... Bildschirm hat keine PC Verbindung und Tastatur und Maus leuchten nicht.
Da kriegt man ja erstmal schonmal Angst und Wut zugleich. Also.. PC einmal alles abgesetckt und wieder drauf und nochmal probiert...
wieder nichts... aufgeschraubt und angemacht... Läufter laufen ... Dioden leuchten... nichts ungewöhnliches (für ein ungeschultes Auge)

*wein**wein*

Dann alten laptop rausgekramt (ca. 10 MInuten zum Hochfahren gebraucht
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)
Buffed.de ... Technikforum... schreiben...

So, dass war jetzt erstmal meine aktuelle Situation. Im Klartext heißt es... ich kam nach Hause wollte den PC anschalten.
Er ging auch an. Doch der normale PIP-Ton der eig. kommt, war nicht zu hören und nach dem Start leuchtete auch nicht die Tastatur oder Maus auf.
Der PC läuft einfach vor sich hin und wird von den Lüftern gekühlt.
Nun wollte ich gerne die PC-Pros hier bitten mir einen Rat zu geben, was man da machen kann. (Bevor man einen PC-Laden aufsucht)

Ich freue mich auf jede Hilfe,

Gruß,
Paradiso *trauer*
 
1,5 Jahre? Dann hast ja noch Gewährleistung drauf, also am besten an den Händler wenden wo du das Teil gekauft hast.
 
In solchen Fällen ist das schnellste einfach das Ding abzugeben, niemand kann dir groß helfen ohne selbst vor Ort zu sein.
 
Jo, geb das Teil zurück. Und ansonsten, irgendwas wird mit dem Mainboard / Bios nicht stimmen, sonst würden ja Beep-Codes ertönen.
 
Als bei mir kein Beep-Ton erschien lags an der CPU die nicht ordentlich auflag. Oder so...
 
Also habe gerade ne SMS bekommen, dass die Platine tot ist.

Nach der Arbeit gehe ich also nun dahin, um die weiteren Schritte zu klären.

Nun eine Frage an euch
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, da ich nicht viel von hardware und so weiß.

Sollte man nun eine neue Platine bestellen und die alte Hardware daraufschraube oder wie würdet Ihr das machen?
 
Ich würde erst einmal abklären, ob eventuell noch weitere Komponenten Schaden genommen haben. Auch würde ich überlegen, je nachdem welche weiteren Komponenten verbaut sind, ob es sich noch lohnt ein neues Board zu kaufen. Sollte der PC damals schon "mittelmäßig" gewesen sein, und deine Finanzen es zulassen, könnte ein neuer PC unter Umständen mehr Sinn machen. Poste doch einfach mal die Daten des PCs.
 
Wenn du das Mainboard unter Garantie getauscht bekommst, dann lass alles so wie es ist. Wenn du dafür bezahlen musst, dann würde ich auf jeden Fall etwas neues anschaffen.
 
also ganz wichtig.

der verkäufer hat ne gesetzliche pflicht dir 2 jahre lang zu gewährleisten dass das ding funktioniert. garantie ist was anderes. also 2 jahre gewährleistung. (§§ 459 ff. BGB)

er hat das recht, das ding zu reparieren, bevor du evtl. vom kaufvertrag zurücktrittst. also musst du ihm das ding dalassen und er darf sich probieren, schickt es ein oder haut 5x mit dem hammer drauf. dieses recht musst du ihm 2x geben. (§ 439 BGB)

wenn das ding danach nicht funktioniert kannst du vom kaufvertrag zurücktreten, das heisst, du kriegst dein geld wieder. und zwar genausoviel, wie du damals bezahlt hast. nicht was es jetzt noch wert ist. (§ 440 BGB)

alles andere musst du nicht akzeptieren. wenn der verkäufer sich nicht drauf einlässt droh mit nem anwalt.

edit: damit du nicht sagen musst, das weisst du aus nem forum, hab ich noch die gesetzlichen grundlagen eingefügt.
 
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Wobei der Preis der beim Rücktritt des Kaufvertrages entsteht eigentlich niemals gleich dem Kaufbetrag ist. Es ist vollkommen rechtens, wenn der Händler eine Nutzungspauschale berechnet die dann eben von dem Preis abgezogen wird.
Das nur als Info.

Wenn du aber noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bist, dann lass ihn erstmal machen. Besteh aber auf einen mindestens gleichwertigen Ersatz. Das steht dir zu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähm, deswegen schreibe ich ja von Garantie und nicht von Gewährleistung. Beidem muss der Einzelhändler nicht nachkommen. Der Hersteller muss wiederum nur der Garantie nachkommen, nicht immer aber der Gewährleistung. Wenn du nun zum Händler gehst und auf dein Recht der Gewährleistung pochst, dann wird der dich erstmal an den Hersteller verweisen, oder dir anbieten, dass er das Teil einschickt. Das dauert dann sicherlich 4-6 Wochen und am Ende bekommst du das Gerät wieder - unrepariert, natürlich und mit irgend einer Begründung, warum der Schaden weder von der Garantie noch von der Gewährleistung gedeckt wird.

Du kannst es natürlich auf die Spitze treiben, indem du klagst - also im Sinne der Produkthaftung usw. Dann kommt es aber zu 100% zu einer Beweislastumkehr, die man als Privatperson mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren wird.

Deshalb, lieber sympathisant, habe ich von Garantie gesprochen
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Bei sowas steckt man echt nicht drin.
Ich hatte damals eine GeForce 6600 GT die innerhalb von einem Jahr 2 mal kaputt gegangen ist.
Oder eine Radeon 9600 Pro wo sich nach 4 Wochen der Lüfter nicht mehr gedreht hat und
sie ständig zu heiss wurde.

Ist ärgerlich sowas, aber man kann den Computer herunterfahren weil man neu starten möchte
und zack, irgendetwas geht nicht mehr.. :-/

Was manchmal hilft, ist den Computer komplett auseinander zu bauen und wieder zusammen zu bauen.
Wärmeleitpaste neu drauf machen und sowas..
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Aloha
 
leute, wenn ihr keine ahnung habt ... (und so weiter)

die gewährleistung ist nichts freiwilliges. sondern gesetzlich festgelegt. dem MUSS der verkäufer nachkommen. die garantie wird meistens vom hersteller gegeben und ist ein nettes extra oben drauf. darum muss sich der verkäufer aber nicht kümmern, sondern kann dich an den hersteller verweisen ..

und wenn er dich an den hersteller wegen der gewährleistung verweist hat er entweder null ahnung oder will dich abwimmeln. du hast nen kaufvertrag mit dem verkäufer nicht mit dem hersteller. produkthaftung ist was ganz anderes.

und wenn der verkäufer es nicht 2x hinkriegt das teil zu reparieren, dann hast du das recht (immer noch gewährleistung (2 jahre lang)) vom kaufvertrag zurückzutreten. und wenn du zurücktrittst, dann kriegst du dein geld wieder (den kaufpreis) und der verkäufer kriegt die ware wieder. punkt aus ende.

und wenn er das nicht akzeptiert geht man zum anwalt, der das dann durchboxt. nun darf der verkäufer die anwaltskosten auch noch zahlen. so ist nun mal die rechtslage in deutschland.

edit: der entsprechende satz bei wikipedia:

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
 
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Da hier schon Begriffe wie Gewährleistung, Garantie und Rücktritt vom Kaufvertrag gefallen sind.

Es ist korrekt, dass Garantie etwas anderes als Gewährleistung ist. Es ist ebenso korrekt, dass dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden muss. Wenn ich mich recht entsinne, darf der Händler 3mal nachbessern, bevor der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten (Fachbegriff: Wandlung) kann. Es gilt jedoch bei der Inanspruchnahme von Gewährleistung zu beachten: Nach 6 Monaten findet die Umkehr der Beweislast statt. Das heisst, dass, in deinem Fall, du dem Händler beweisen musst das der Mangel schon von Beginn (seit dem Kauf) an existent war und das dieser erst jetzt aufgetreten ist. --> siehe Gewährleistung bei *wikipedia.de*


Als weitere Ergänzung möchte ich einen früheren Post von mir zitieren:

Prinzipiell gilt von Rechtswegen her, dass du 2 Jahre *Gewährleistung bzw. einzelne Mängelansprüche* auf ein Produkt hast. Dies muss dir der Händler geben, bei dem du das Produkt hast. Dies kann natürlich auch ein Hersteller sein. *Garantie* hingegen ist eine freiwillige (Sonder)Leistung des Händler oder Herstellers auf ein Produkt. Beides sind, rechtlich gesehen, zwei verschiedene Dinge, werden aber umgangssprachlich gerne durcheinander gebracht. Fakt ist, dass, im Falle der Gewährleistung, nach 6 Monaten die Umkehr der Beweislast eintritt. Dies bedeutet, dass bei einem Gewährleistungsfall, der nach Ablauf von 6 Monaten, eintritt, der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass der Defekt bzw. Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs (der Übergabe) bestanden hat. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auf, muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen, dass die Ware fehlerfrei bei der Übergabe war und der Mangel durch Fehlverhalten des Käufers eingetreten ist. Diese Regelung gilt für Verbrauchergeschäft (Käufer ist kein Kaufmann). Sollte es sich um ein Handelsgeschäft handeln, Käufer ist auch Kaufmann im Sinne des HGB, gelten andere Regeln.

Quelle: http://www.buffed.de/forum/index.php/topic/160114-garantie-bei-onlineversandhaendlern/page__p__2686718__hl__Gew%C3%A4hrleistung__fromsearch__1&#entry2686718
 
Zuletzt bearbeitet:
(...)
edit: der entsprechende satz bei wikipedia:

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Du bist witzig. Meinst du nicht, dass selbiges zwischen Einzelhändler, Großhändler und Hersteller gilt? Und meinst du nicht auch, dass jedes weitere Glied in dieser Kette von diesem Recht gebrauch machen wird?
Auf was ich hinaus will ist, dass der Gebrauch der Gewährleistung in diesem Fall keinen Sinn macht. Der Aufwand ist zu groß um daraus einen Nutzen zu ziehen. Wenn der TE von der Herstellergarantie gebrauch machen kann (falls vorhanden), dann hat er Glück gehabt, wenn nicht, sollte man den Fall abhaken.
 
Die ganze Diskussion ist hier völlig deplatziert. Noch hat der Händler keinerlei Anstalten gemacht seiner Pflicht nicht nachzukommen oder sich sonst irgendwie quer zu stellen.
Das einzig relevante für den TE ist jetzt: Sag ihm, er soll reparierer und füge hinzu dass du das kaputte Teil entweder zu 100% repariert haben möchtest oder ein Ersatzteil in Form von Neuware exakt diesen Typs oder besser verbaut werden soll. Alles andere interessiert erstmal nicht. Falls es heißt, dass dein Mainboard nicht erhältlich ist frag ihn nach den Alternativen. Wenn du dir nicht sicher bist frag dann hier einfach nach, ob das entsprechende Board gleichwertig oder besser ist. Dann gehst du auf Nummer sicher.

Der ganze juristische Kram ist völlig uninteressant solange der Händler, soweit er verpfichtet ist, kooperiert.
 
Du bist witzig. Meinst du nicht, dass selbiges zwischen Einzelhändler, Großhändler und Hersteller gilt? Und meinst du nicht auch, dass jedes weitere Glied in dieser Kette von diesem Recht gebrauch machen wird?
Auf was ich hinaus will ist, dass der Gebrauch der Gewährleistung in diesem Fall keinen Sinn macht. Der Aufwand ist zu groß um daraus einen Nutzen zu ziehen. Wenn der TE von der Herstellergarantie gebrauch machen kann (falls vorhanden), dann hat er Glück gehabt, wenn nicht, sollte man den Fall abhaken.

du bist witzig. meinst du dass das den endverbraucher in irgendeiner weise interessiert, welche verträge zwischen grosshändlern und herstellern geschlossen werden. und da sind die regelungen anders.

dein ansprechpartner innerhalb der zwei jahre ist der verkäufer. mit dem hast du einen vertrag geschlossen. um garantie geht es hier (erstmal) nicht.


schaun wir mal was der händler sagt.
 
Bitte, bleibt beim Thema, soviel Offtopic ist ja ätzend.
 
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