Die Behörde Part4

Bursche

NPC
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09.12.2006
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Stellungnahme der Abteilung für den Missbrauch von Kaffeefiltern und Mehrfachsteckdosen:

Nach grüntlicher Untersuchung kann eine Zuwiederhandlung gegen das FvG (Filtertüten verwendungs Gesetzt) Abs.3 §5 von Seiten der Abteilung zum Missbrauch von Kaffeefiltern und Mehrfachsteckdosen ausgeschlossen werden, da die in dem Paragrafen festgelegte maximale Aúfbewarungszeit von 1h 36min nicht überschritten wurde, wie wir start vermuteten. Unser Überwachungspersonal, das ein ständiges Auge auf die Kaffeepools hat die Aufzeichnungen der letzten Stunden noch einmal überprüft und konnte keine Zuwiederhandlung feststellen. Des weiteren liegen eben so wenig Missachtungen im Gebrauch der Filter nach FvG Abs.6 § 1.2 vor, in dem sie eine genau vorgegebene Positionierung in den Kaffeemaschinen zugewiesen bekommen haben, noch in der Art der Auswahl bzw. des Bestandes der vorhandenen Kaffeesorten, die nach Abs.7 §2 genaustens vorgegeben sind. Ich möchte also Mängel und darauf beruhende Beschwerden zurückweisen.
Uns ist aber aufgefallen, dass die vorhandenen Thermoskannen teilweise ihre Maximallaufzeit von 2,3 Jahre überschritten haben und es dadurch zu Rissen und Brüchen der inneren Vakuumverschalung gekommen sein kann. Der Kunststoff bzw. in manchen Fällen das Metal, das die AUßenwand der Behälter bildet wurde nicht für den Kontakt mit dem heißen Kaffeegetränk konstruiert und behandelt so, dass die Geschmaklichen Veränderungen hier durchaus ihren Grund haben könnten.
Ich beantrage also eine Neubestückeung und eine damit eingehende Vereinheitlichung des Thermoskannenbestandes, damit in Zukunft die Laufzeiten der Kannen besser zu Katalogisieren sind.

mit kollegialen Grüßen
Bursche
Amt für Missbrauch von Kaffeefiltern und Mehrfachsteckdosen
 
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