naja offensichtlich ist nen dehnbarar begriff...
Nein, eigentlich nicht, hab mich gestern mal näher mit dem Thema beschäftigt und gelesen:
Wenn die Datei einen Namen hat, der daraus schließen lässt, dass es sich um geschützes Material handelt, ist es in DE verfolgbar. Falls es aber z. B. bei Rapidshare gehostet ist und es über einen Link geladen wird, kann eigentlich (noch) nicht viel passieren, da RS erst nächstes Jahr dazu verpflichtet ist, detaillierte Logdaten (neben der IP-Adresse auch Beginn und Ende sowie Anschlusskennung) zur Verfügung zu stellen.
Heißt die Datei z. B. Bleach-Episode1-DVDrip_part1.zip ist wohl offensichtlich, dass es sich um geschütztes Material handelt, dass dem Copyright unterliegt. Wenn die Datei einen xyz.Namen hat, kann derjenige der es runterlädt ja nicht wissen, dass es geschützt ist, so etwa im groben die Definition von "offensichtlich"...
Das Thema hat mich neuerdings auch interessiert, weil ich über eine Seite gestolpert bin, auf der wirklich nahezu jede Serie zum Download bereitgestellt wird, die man sich nur denken kann. Schleichwerbung mach ich hier jetzt aber keine
Auf heise.de stand nämlich zu lesen:
"...müssen im Rahmen der Massendatenlagerung vom 1. Januar 2008 an Rufnummern, Uhrzeit und Datum der Verbindung, bei Handys auch den Standort zu Beginn des Gesprächs sowie die Gerätenummern erfassen und sechs Monate aufbewahren. Für Internetanbieter gilt eine "Schonfrist" bis Anfang 2009. Danach sind von ihnen die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung zu speichern."
Geschützte Grüsse,
Kalle