Doofkatze
Welt-Boss
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Seit diesem Jahr bin ich ausgelernt und verdiene so viel, das ich auch Lohnsteuer zahle. Aufgrund des zu viel vorausgezahlten Betrages wird zum Ende diesen Jahres meine Einkommensteuererklärung fällig, die ich etwas vorausplane.
Etwas peinlich dabei ist mir: ich bin selbst Steuerfutzie. Leider habe ich einen etwas "interessanteren" Fall.
Letztes Jahr gab es ein tolles Urteil. Doppelte Haushaltsführung ist auch möglich, wenn die Familie und damit der Lebensmittelpunkt von einem wegzieht. Bisher war es nur so, das man nur eine doppelte Haushaltsführung ansetzen konnte, wenn man selbst nahe dem Arbeitgeber hingezogen ist, während die Familie am Standort blieb. Aber mal Details aus meinem konkreten Fall:
Anno 2009 ist meine Mutter weggezogen zu ihrem neuen Lebensgefährten. Aus anfangs sporadischen Besuchen wurde Mitte 2010 der feste Plan, alle 2 Wochen den Weg auf mich zu nehmen, das Wochenende dort zu verbringen. So habe ich zwar keine eigene Wohnung dort, jedoch mein eigenes Zimmer. Dies geht mittlerweile sogar so weit, das ich auch meinen Urlaub dort verbringe oder die "tolleren" Erkrankungen (grippale Infekte, die einige Tage anhalten) bzw. Nachwirkungen meiner Operationen (Mandelentnahmen bzw. Zähne) dort durchstehe.
Somit wird mein Hauptwohnsitz nach und nach zu dem Ort, zu dem ich fahre, um von dort aus einen kürzeren Arbeitsweg zu haben.
Die Geschichte hat jedoch einen Haken: Ich habe mich nie umgemeldet. So wohne ich angeblich weiterhin fest an meinem "Geburtsort".
Nun zur Planung: Soll ich die Idee der doppelten Haushaltsführung lieber völlig vergessen, zumal ich eh nur Nebenkosten an meine Mutter erstatte und somit ein ganzer Brocken eh wegfallen würde und nur Fahrten anteilig (ca. 25 Fahrten je Jahr) gen. Zweitwohnsitz abziehen oder kann ich die ganze Geschichte eh vergessen, da die Informationslage auf Seiten der Stadt/des Finanzamtes ja doch dagegen spricht und ich so leichte Probleme bekommen könnte, weitere Werbungskosten in pauschaler Höhe für Reinigungskosten (Hemden) + Arbeitsmittel + Bewerbungskosten anzusetzen?
Etwas peinlich dabei ist mir: ich bin selbst Steuerfutzie. Leider habe ich einen etwas "interessanteren" Fall.
Letztes Jahr gab es ein tolles Urteil. Doppelte Haushaltsführung ist auch möglich, wenn die Familie und damit der Lebensmittelpunkt von einem wegzieht. Bisher war es nur so, das man nur eine doppelte Haushaltsführung ansetzen konnte, wenn man selbst nahe dem Arbeitgeber hingezogen ist, während die Familie am Standort blieb. Aber mal Details aus meinem konkreten Fall:
Anno 2009 ist meine Mutter weggezogen zu ihrem neuen Lebensgefährten. Aus anfangs sporadischen Besuchen wurde Mitte 2010 der feste Plan, alle 2 Wochen den Weg auf mich zu nehmen, das Wochenende dort zu verbringen. So habe ich zwar keine eigene Wohnung dort, jedoch mein eigenes Zimmer. Dies geht mittlerweile sogar so weit, das ich auch meinen Urlaub dort verbringe oder die "tolleren" Erkrankungen (grippale Infekte, die einige Tage anhalten) bzw. Nachwirkungen meiner Operationen (Mandelentnahmen bzw. Zähne) dort durchstehe.
Somit wird mein Hauptwohnsitz nach und nach zu dem Ort, zu dem ich fahre, um von dort aus einen kürzeren Arbeitsweg zu haben.
Die Geschichte hat jedoch einen Haken: Ich habe mich nie umgemeldet. So wohne ich angeblich weiterhin fest an meinem "Geburtsort".
Nun zur Planung: Soll ich die Idee der doppelten Haushaltsführung lieber völlig vergessen, zumal ich eh nur Nebenkosten an meine Mutter erstatte und somit ein ganzer Brocken eh wegfallen würde und nur Fahrten anteilig (ca. 25 Fahrten je Jahr) gen. Zweitwohnsitz abziehen oder kann ich die ganze Geschichte eh vergessen, da die Informationslage auf Seiten der Stadt/des Finanzamtes ja doch dagegen spricht und ich so leichte Probleme bekommen könnte, weitere Werbungskosten in pauschaler Höhe für Reinigungskosten (Hemden) + Arbeitsmittel + Bewerbungskosten anzusetzen?