Jahrespass teilen... Ist das erlaubt?

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Rare-Mob
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Grüße,
normalerweise spiele ich immer mit der 60 tage Gamecard. Doch es gibt jetzt schon zeit längerer Zeit das Angebot mit dem Jahrespass, welches mir günstiger vorkommt und mir gefällt das Mount^^. Eigendlich hatte ich auch vor, D3 zu zocken, was ich aber doch bleiben lassen werde. Ein Bekannter von mit währe jedoch an D3 interessiert. Währe es denn jetzt von seiten Blizzards und dem allegmeinem Recht erlaubt, wenn ich den jahrespass kaufe und meinen Bekannten das Spiel von meinem Account runterladen lasse dafür würde er dann einen teil der Kosten am Pass übernehmen? Freue mich auf eure Antworten.
 
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das d3 würde dann auf deinem account laufen, aber da man sc2 und wow gleichzeitg starten kann udn sich in beidem einloggen kann, dürfte das, genug vertrauen vorrausgesetzt auch mit diablo gehen
 
ok, dann danke schonmal...

habe ich es dann nun richtig verstanden, dass es grundsätzlich legal ist?
 
Legal ja, aber wohl in den Blizzard AGB ausgeschlossen (Nein, ich habe sie nicht gelesen, vermute es aber^^). Jegliche Art von Accountsharing ist mE nur innerhalb von Familien zugelassen. Und wie oben erwähnt: Besonders viel bringen würde es euch beiden auch nicht, ihr könntet eben nur spielen wenn der jeweils andere nicht da ist.
 
ok, dann danke schonmal...

habe ich es dann nun richtig verstanden, dass es grundsätzlich legal ist?

"Accountsharing" nennt sich das, wenn sich zwei Spieler einen Battle-Net-Account teilen, und das wäre der Fall, wenn dein Bekannter D3 auf deinem B-Net-Account zockt. "Legal" ist es insofern, dass du dafür strafrechtlich nicht belangt werden kannst. Aber es verstößt gegen die Nutzungsbestimmungen von Blizzard, so dass dir Blizz den Account sperren oder entziehen kann.

Edit: Zum beitrag von Theopa: Dein letzter Satz ist nicht korrekt. Es können beliebig viele Spiele gleichzeitig über einen B-Net-Account geöffnet werden, z.B. zwei- oder dreimal WoW, wenn es sich dabei um verschiedene WoW-Lizenzen auf einem B-Net-Account handel. WoW und Starcraft und vermutlich zukünftig auch WoW oder Starcraft und D3 gleichzeitig. Was möglich wäre, dass Blizz merkt, dass man sich von zwei verschiedenen Orten aus einwählt, das habe ich noch nicht getestet.
 
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Nun tu teilst deinen Account was verboten ist solange es kein Famielienmitglied ist und wenn man das mitbekommt wird dir das recht auf jeglichen support entzogen :/
 
du kannst das bedenkenlos machen. ich share seit classic mit meinen freunden die accounts. es gab damit noch nie probleme.
 
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und wenn blizzard es erlaubt das familienmitglieder den account benützen dürfen dann ist dein freund eben eines. ihr seid beide via mobilstick von eurem handyanbieter online da ihr aber 2 unterschiedliche handyanbieter habt unterscheiden sich natürlich auch eure ip adressen sollte wirklich mal jemand nachfragen


die ganzen ahnungslosen casuals brauchen gar ned erst irgend nen müll von sich geben.
 
und wenn blizzard es erlaubt das familienmitglieder den account benützen dürfen dann ist dein freund eben eines. ihr seid beide via mobilstick von eurem handyanbieter online da ihr aber 2 unterschiedliche handyanbieter habt unterscheiden sich natürlich auch eure ip adressen sollte wirklich mal jemand nachfragen


die ganzen ahnungslosen casuals brauchen gar ned erst irgend nen müll von sich geben.

Wer hier den Müll von sich gibt, lasse ich mal dahingestellt.
Ich schreibe keinem vor, was er zu tun oder zu lassen hat. Ich für meinen Teil habe nur festgestellt, wie das ganze "rechtlich" und nach den Nutzungsbedingungen von Blizzard aussieht, und welche Folgen es haben kann.
Nun muss jeder selbst abwägen, was er tut ;-)
 
@ Calinna ich habe mir gerade deine Signatur angesehen.

Was bedeutet LFM BRT <-- welche Instanz soll das sein ?
 
Was bedeutet LFM BRT <-- welche Instanz soll das sein ?
Kommt noch aus der alten Zeit, da hieß es mit deutschem Client wirklich Blackrocktiefen.

BTT: Ich will nicht bestreiten, dass Acountsharing MÖGLICH ist, es ist aber immer mit einem Risiko verbunden, da nicht gestattet.

@Calinna: Ok, das hab ich so noch nicht mitbekommen, danke für die Aufklärung
 
Mal ab vom verbotenen Accountsharing (wäre das nicht sogar schon Account-Handel, wenn dein Freund sich finanziell beteiligt?).

Wie kommst du auf die Idee das ein Jahrespass günstiger ist als Gametime-Cards?
Du hast dieselben bezahlmethoden wie zuvor, nur verpflichtest du dich ein Jahr lang zu zahlen. Du kannst mit Gametime-Cards weiterbezahlen, oder mit einem Abo wie jetzt auch schon.

Bei solchen sachen sollte man vorsichtig sein, denn bei Geld hört die Freundschaft sehr schnell auf.
Ist dein Account mit einem Authentifikator gesichert? Den müsstest du vorher entfernen,was deinen WoW-Account angreifbar macht, kein fairer Zug gegenüber deinen Gildenkameraden und ein zusätzliches Risiko für dich.

Ich rate von solchen Geschäften prinzipell ab, weil ich nichts davon halte.

Wenn du weißt, und das ist alles was zählt, das du unter allen umständen, das nächste Jahr WoW spielen wirst, und absolut nichts dazwischen kommen kann, dann mach den Jahrespass. Sobald du zweifel oder einschränkungen hast, lass es. Denn es lohnt sich nicht.

Lass deinen Freund für ein Spiel das er spielen möchte den Preis bezahlen. Damit fahrt ihr auf jeden Fall besser.
 
und wenn blizzard es erlaubt das familienmitglieder den account benützen dürfen dann ist dein freund eben eines. ihr seid beide via mobilstick von eurem handyanbieter online da ihr aber 2 unterschiedliche handyanbieter habt unterscheiden sich natürlich auch eure ip adressen sollte wirklich mal jemand nachfragen


die ganzen ahnungslosen casuals brauchen gar ned erst irgend nen müll von sich geben.

Accountsharing unter Familienmitgliedern ist genauso ein Verstoß gegen die AGB wie das Accountsharing unter dritten. Bei Familienmitgliedern gilt nur eine Sonderregelung, wenn der Accountinhaber minderjährig ist. In diesem Fall dürfen die erziehungsberechtigten Zugang zum Account haben aber mehr auch nicht. Wenn jetzt der Vater den Account vom Sohn benutzt wäre es rein formal auch wieder ein Verstoß gegen die AGB was man aber nicht nachweisen kann.


Das mit der IP ist des weiteren gar kein Problem. Wenn Blizzard das Gefühl hat, dass da was nicht stimmt bzw. deren System, dann wird der Account automatisch gesperrt und man bekommt eine Email um den Account dann wieder freizuschalten. Im schlimmsten Fall kann es also passieren, dass man plötzlich aus dem Spiel rausgeschmissen wird, weil das System den Account automatisch gesperrt hat und man ihn erst per Mail wieder entsperren muss was natürlich bedeutet, dass dein Freund nicht nur Zugang zum Battle.net Account haben muss sondern auch zum Emailaccount, mit dem dieser verknüpft ist. Es wurde zwar schon eine Möglichkeit angekündigt, dass man das ganze auch per Handy machen kann (bekommt ne SMS und kann übers Handy dann freischalten) aber da müsste man sich dann auch entscheiden, welches Handy man angibt usw.

Das mit dem Accountsharing kann gut gehen, kann aber auch in die Hose gehen, wenn man Pech hat oder kann auch einfach nur nervig werden. Auch besteht immer die Gefahr was ist, wenn man mal Streit unter freunden hat. Wenn man sich den Account teilt, dann hätte der andere Zugang zu allen Spielen die im Battle.net Account gespeichert sind und wenn da dann einer Mumpitz macht wird Blizzard einem nicht helfen, da ein Hack aufgrund der Nutzungsstatistik (es gibt zwar verschiedene IPs aber alle wurden verifiziert) ausgeschlossen werden kann und wenn man sagt, dass man jemand drittes Zugang verschafft hat, dann ist das ein Verstoß gegen die AGB und der Account ist weg.
 
ok, dann lass ich das wohl lieber mit dem acc teilen, da mit mein acc sehr am herzen liegt
 
Wie soll "Jahrespass teilen" erlaubt sein, wenn schon die Bedingung für so eine "Teilung", nämlich das "Account teilen", nicht erlaubt ist (das "Verbot" des Accountsharing bezieht sich ja nicht auf den WoW-Account, sondern auf den battle.net Account^^)?
 
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