Konzert

Aremaron

Rare-Mob
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Hi kurze allgemeine frage.

Ich möchte mit meinen 2 freunden auf ein madsen konzert gehen (sind beide 16).

Frage jetz: Kann ich mit ihnen dahin gehen, die Veranstaltung beginnt um 20 uhr und endet circa um 22 uhr.

Wisst ihr rat?

Danke im vorraus
 
Schau mal hier
wink.gif

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Alt...deutschen_Recht
 
nah da steht nur das man filmveranstaltungen bis 22 uhr beiwohnen darf.
 
nah da steht nur das man filmveranstaltungen bis 22 uhr beiwohnen darf.
Mit 16 Jahren darfst du nach dem BGB bis 22 Uhr mit erlaubnis der Eltern natürlich ausgehen und um 22 Uhr musst du auf den Heimweg sein also ist das kein Problem das de bis 22 Uhr auf des Konzi gehst und dann nach Hause fährst. Bei bedarf Blätter ich schnell die Kapitel nach^^
 
Ich hab mal für dich gelesen also.
Du bist 15 laut mybuffed?
dann darfst/musst/kannst du folgenes machen
Code:
	* Strafmündigkeit (§ 19 StGB), jedoch Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 3 JGG)
	* kein Kind mehr im Sinne strafrechtlicher Schutzvorschriften (besonderer Schutz vor sexuellem Missbrauch §§ 176 Abs. 1, § 176a , § 184b StGB)
	* volle Religionsmündigkeit (§ 5 RelKErzG)
	* eigene Entscheidung über Namensänderung (§ 1617a , § 1617b , § 1617c , § 1618 , § 1757 BGB, Art. 10 , Art. 47 EGBGB)
	* Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 50b FGG)
	* Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)
	* Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746 , § 1762 BGB)
	* Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen (§ 70a FGG)
	* Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod (§ 3 TPG)
	* Besuch von Filmveranstaltungen bis 22 Uhr (§ 11 Jugendschutzgesetz)
	* Abgabe von Alkohol mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz)
	* Ende des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (§ 5 JArbSchG)
	* Handlungsfähigkeit im Sozialrecht (§ 36 SGB-I)
	* Fahrberechtigung für Mofas
	* Mehrbedarf für Behinderte im Sozialhilferecht (§ 30 Abs. 4 SGB-XII)
	* Allgemeine Schulpflicht gilt altersmäßig als beendet, Berufsausbildung wäre bereits möglich
Hier steht nix drin das du auf Konzerte darfst ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Also ohne Mama und Papa geht da wohl nix, also dürfen sie dich nicht reinlassen
 
naja ok danke
 
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Ehmm.. ist übrigens völliger Schwachsinn dass man unter 16 garnicht mehr nach 22 Uhr draußen sein darf, nur nicht in jugendgefährdenden Zonen d. jeweiligen Stadt. Woher ich das weiß?

1. Die Mutter eines Freundes ist (seit glaube 20 Jahren) Rechtsanwältin und ich hab mich mit ihr darüber unterhalten.
2. Ich war mal mit Freunden nachts auf nem Spielplatz um zu feiern (b-day) und da kam wegen der Lärmbelästigung die Polizei, die uns dann von dem öffentlichen Platz wegschickte, aber sonst nichts unternahm (haben Personalien aufgenommen und wussten demzufolge wie alt wir waren).

Ganz abgesehen davon stellt euch mal folgende Situation vor:

Person A (beispielsweise 15 Jahre) muss so gegen 4 Uhr morgens zum Hauptbahnhof (alleine) laufen um einen Zug zu kriegen und ist dementsprechend so um 2,3 Uhr aufgestanden; Wie will man jetzt rechtlich gesehen von der Rechtslage differenzieren zwischen Person A und Person B? (Person B wäre der Fall d. Jugendlichen der sich beispielsweise auf dem Bürgersteig befindet und mit Freunden unterwegs ist)
Streng genommen wäre es dann manchen Leuten, die sehr sehr früh aufstehen müssen garnicht möglich legal zur schule zur gehen...
Es ist ein Fakt: Man darf ab 14 Jahren 24std. am Tag draußen sein. Auch um 4 Uhr nachts. Man darf sich nur nicht in Jugendgefährdenden Zonen aufhalten, da sollte man sich - je nach stadt - vorher erkundigen.
 
Also wenn ich definitiv wissen will, ob ich auf eine bestimmte Veranstaltung darf, würde ich jetzt nicht wildfremde Menschen fragen. Eher würde ich mal beim Veranstalter selbst nachfragen.
 
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kurz noch offtopic -> sorry musste sein.

@ Topicersteller

Wenn du diesen Thread wirklich ernst gemeint hast (zumindest schaut es so aus)
dann bin ich echt begeistert von dir, dass du dir über solche sachen den Kopf zerbrichst.

Ich finde viel mehr Jugendliche sollte so anfangen zu denken wie du und Regeln einhalten
und sich darüber informieren. Von mir aus ein richtig großes +
 
und hier noch das richtige gesetz: das jugendschutzgesetz.

§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
 
Also ich war schon auf einem Konzert mit einem der 14 Jahre alt war, mein Bruder 16 und ich noch 17.
Das Konzert fing um 17 Uhr an und endete um knapp 24 Uhr, da hat es niemanden interessiert wie alt du bist.
Wurden zwar abgeholt aber da mussten wir auch noch was warten, weil mein Vater das Stadion nicht gefunden hat.
Waren wir um 3 Uhr zu Hause.

Aber so weit ich weiß kann man mit 16 bis 22 Uhr draußen bleiben bzw. noch auf dem Heimweg sein, also sollte das kein Problem sein.
 
Ein konzert ist keine "Tanzverantstaltung"
tongue.gif
 
@te
einfach mal scheißegal?
punkt 1. ihr seid 16 ergo dürft ihr bis 24 uhr draußen bleiben
punkt 2. falls dieses konzert ab 18 sein sollte, (was ich wohl kaum glaube wenns sich nicht um bands ála umbra et imago handelt die ihre "tänzerinnen" da nackt auf der bühne präsentieren usw) ists natürlich klar das es ne kontrolle gibt
wink.gif
aber auf normalen konzis gibt es die nicht von daher ist auch da nix zu bedenken

wenn dich die bullen anhalten nach 0 uhr kanns dir eig auch recht egal sein
wenn sie nett sind und du ne gute ausreden hast lassen sie dich laufen
wenn nicht rufen sie deine eltern an und die müssen dich dann vom revier abholen -> pech gehabt ist aber nun auch nich soooo schlimm^^

@b1ubb solange die leute sonst gutes benehmen an den tag legen und die wirklich wichtigen dinge nicht vernachlässigen ists nun auch egal ob er nach 0 uhr zuhaus ist oder nicht

ps: ich weiß nicht wo ihr wohnt aber man darf mit 14 bis 22 uhr und mit 16 bis 0 uhr sich draußen aufhalten, natürlich nur offiziell
 
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Also mit 16 solltest du wegen der Uhrzeit keine Probleme haben (gehe mal davon aus das Madsen schon vor 24.00h fertig sind).
Hab Madsen auch mal als Vorband von den Toten Hosen gesehen... wieso sagen hier einige das man mit 16 nur bis 22 Uhr raus darf?
 
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