Legal, illegal, ****egal?

Abianis

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Hallo buffed-Community,
ich bin neu hier und möchte mich mal kurz zu Wort melden.
Ich bin hier schon ein paarmal über Beiträge zum Thema Goldfarmen und verkaufen, sowie Acc-Handel gestolpert. Dazu die überwiegende Meinung: Das ist illegal.

Ist es aber nicht.

Ob ein Handel oder eine Tat legal oder illegal ist, wird vom Gesetzgeber bestimmt und nicht von einer Softwareschmiede oder sonstwem. Dann gibt es hierzu ein Gesetz. Gegen solch ein Gesetz kann man verstoßen, was dann zu einer Strafanzeige führt und bei erwiesener Schuld zu einer Verurteilung und zur Strafe.

Das soll nicht heißen das Acc/Gold/Itelm-Handeln eine clevere Nummer ist. Denn es verstößt gegen die AGBs von Blizzard und ist somit Bestandteil eures und auch meines Vertrages mit Blizzard. Und wer gegen einen Vertrag verstößt kann ebenfalls bestraft werden. In unserem Fall halt mit der Sperrung des Accounts.
Wenn man es überspitzt, könnte sich hieraus sogar eine Schadensersatzforderung Seitens Blizzard gegenüber den Händlern ergeben, falls ein finanzieller Schaden entstanden ist und dieser den Händlern zugeschrieben werden kann. Das ist dann wieder ein Fall für die Justiz.

Viel Spaß beim spielen.
Abianis
 
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Mal abgesehen davon, dass es das Gleichgewicht im Spiel selbst durcheinander bringt und somit dem Spiel auch schadet
 
Mal abgesehen davon, dass es das Gleichgewicht im Spiel selbst durcheinander bringt und somit dem Spiel auch schadet

Wo ist denn da noch der Sinn des Spieles, wenn man sich Items Gold und dieverse andere Helferlein kauft!
Legal ja, aber meiner Meinung nach absolut gegen das Fairplay und die Spielehtik!!
dance.gif
 
Eigentlich is es schon verboten, denn mit dem vertrag und den AGB`s hast du auch "unterschrieben" kein gold zu kaufen oder ähnliches....

DAs ist dann also vertragsbruch...und das wird bestraft
 
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@ TE: Schon mal was von Urheberrecht gehört? Darunter fällt nämlich das Verbot, Geistiges Eigentum von Blizzard einfach zu verscherbeln. Die AGBs sind ein Teil davon.
 
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@ TE: Schon mal was von Urheberrecht gehört? Darunter fällt nämlich das Verbot, Geistiges Eigentum von Blizzard einfach zu verscherbeln. Die AGBs sind ein Teil davon.

Urheberrecht wird wenn überhaupt nur bedingt verletzt. Denn es werden per Deklaration nicht die virtuellen Güter, sondern die aufgewendete Zeit verkauft.

Eigentlich is es schon verboten, denn mit dem vertrag und den AGB`s hast du auch "unterschrieben" kein gold zu kaufen oder ähnliches....

DAs ist dann also vertragsbruch...und das wird bestraft

Hmm..Hast du meinen Beitrag ganz gelesen? Die AGBs habe ich bereits erwähnt.


Ich dachte mir, das ich es nochmal verdeutlichen muss: Ich bin ebenfalls kein Freund der Gold- und Itemhändler bei ebay oder ähnlichem. Es ist jedoch nicht illegal. Selbst ein Vertragsbruch mit Blizzard ist nicht illegal sondern nur ein Vertragsbruch und ohne vereinbarte Vertragsstrafe das Papier nicht wert auf dem er steht. Ob sich darüber hinaus materielle Schäden ergeben muss man seperat verhandeln.

Wer Gold kauft ist vielleicht blöd aber nicht kriminell.
 
Illegalität (lat.) ist das Gegenteil von Legalität, also ein Widerspruch mit bestehenden staatlichen Gesetzen.

Es ist, afaik, im Gesetz verankert, dass sich beide Vertragskörper an den Vertrag halten müssen. Verstößt einer der Vertragskörper gegen den Vertrag, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz und damit sehr wohl illegal.

Natürlich ist nicht "verkaufen von Gold" illegal, weil nirgendwo im Gesetzbuch steht, dass es Verboten ist virtuelles Gold zu verkaufen (noch
rolleyes.gif
), aber das ändert nichts daran das man eine Straftat begannen hat, denn:
Eine Straftat ist ein Tun oder ein Unterlassen, das einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllt, rechtswidrig ist und schuldhaft begangen wurde.

Das Verstoßen gegen einen Vertrag, der rechtsgültig ist und dem ich zwanglos zugestimmt habe, ist rechtswiedrig. Und wer eine Straftat begeht ist kriminell.
 
agb`s hin oder her. es gilt aber auch, dass agb`s sofern sie nicht mit dem gesetz übereinstimmen unwirksam sind.

verboten ist es geistiges eigentum von blizzard (nämlich gold) zu verkaufen. tue ich aber sagen ich lasse mir die zeit bezahlen die ich benötigt habe gold zu farmen, so verkaufe ich kein geistiges eigentum von blizzard, sondern lasse mich als dienstleister bezahlen.

aber davon mal abgesehen, ist es nicht viel schöner sagen zu können "habe ich mir selber erfarmt"?
 
ich verstehe den sinn dieses themas nicht so ganz.
du bist angeblich gegen das erkaufen von gold und items, ermutigst aber all jenen sich solche dinge zu erkaufen, die gewillt dazu sind, aber angst vor folgen haben.
es ist ja schoen und gut, dass es rechtlich nicht ganz korrekt ist von illegalitaet zu reden, aber irgendwie scheint mir der einzige sinn und zweck des themas darin zu liegen sich wichtig zu tun.
 
@Seren: besser und angemessener hat das hier wohl noch keiner auf den Punkt gebracht.

Hallo buffed-Community,
ich bin neu hier und möchte mich mal kurz zu Wort melden.
Ich bin hier schon ein paarmal über Beiträge zum Thema Goldfarmen und verkaufen, sowie Acc-Handel gestolpert. Dazu die überwiegende Meinung: Das ist illegal.

Ist es aber nicht.

Ob ein Handel oder eine Tat legal oder illegal ist, wird vom Gesetzgeber bestimmt und nicht von einer Softwareschmiede oder sonstwem. Dann gibt es hierzu ein Gesetz. Gegen solch ein Gesetz kann man verstoßen, was dann zu einer Strafanzeige führt und bei erwiesener Schuld zu einer Verurteilung und zur Strafe.

Das soll nicht heißen das Acc/Gold/Itelm-Handeln eine clevere Nummer ist. Denn es verstößt gegen die AGBs von Blizzard und ist somit Bestandteil eures und auch meines Vertrages mit Blizzard. Und wer gegen einen Vertrag verstößt kann ebenfalls bestraft werden. In unserem Fall halt mit der Sperrung des Accounts.
Wenn man es überspitzt, könnte sich hieraus sogar eine Schadensersatzforderung Seitens Blizzard gegenüber den Händlern ergeben, falls ein finanzieller Schaden enstanden ist und dieser den Händlern zugeschrieben werden kann. Das ist dann wieder ein Fall für die Justiz.

Viel Spaß beim spielen.
Abianis

Wieso schreibst du erst das es legal ist, um dann später doch einzuschränken, dass man sich an Verträge halten muss und es demnach doch nicht erlaubt ist?
Das ist ja fast "BILD-Zeitungs"-Methode. Erst mal, um Aufmerksamkeit zu erlangen, Unwahrheiten betonen.
 
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Illegalität (lat.) ist das Gegenteil von Legalität, also ein Widerspruch mit bestehenden staatlichen Gesetzen.

Es ist, afaik, im Gesetz verankert, dass sich beide Vertragskörper an den Vertrag halten müssen. Verstößt einer der Vertragskörper gegen den Vertrag, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz und damit sehr wohl illegal.

Natürlich ist nicht "verkaufen von Gold" illegal, weil nirgendwo im Gesetzbuch steht, dass es Verboten ist virtuelles Gold zu verkaufen (noch
rolleyes.gif
), aber das ändert nichts daran das man eine Straftat begannen hat, denn:
Eine Straftat ist ein Tun oder ein Unterlassen, das einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllt, rechtswidrig ist und schuldhaft begangen wurde.

Das Verstoßen gegen einen Vertrag, der rechtsgültig ist und dem ich zwanglos zugestimmt habe, ist rechtswiedrig. Und wer eine Straftat begeht ist kriminell.


Leider nicht ganz richtig. Man schließt einen Vertrag mit Blizzard, worin man sich bereit erklärt keine virtuellen Güter zu verkaufen oder kaufen, bzw. gegen echte Währung zu veräußern. Das ist teilweise AGB und teilweise weitererr Vertragsbestandteil.

Aber: Der Gesetzgeber kümmert sich grundsätzlich nur um Sachen! Sachen im Sinne von Gegenständen, Geld, Rechten und Lizenzen. Gold im Spiel von einem Spieler an einen anderen zu übertragen und dafür echtes Geld entgegen zu nehmen kollidiert damit nicht. Es kümmert den Gesetzgeber herzlich wenig. Noch viel weniger interessiert es die Rechtsprechung, also Gerichte oder Staatsanwälte.

Es gilt also: Vertragsbruch - Ja, Straftat - Nein

Nur Straftaten sind illegal. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Vertragsbrüche illegal sein, bzw. einen Straftatsbestand erfüllen, wenn man mit Vorsatz gehandelt hat. Zum Beispeilt Mobilfunkvertrag abgeschossen und garnicht vorgehabt zu zahlen. Ist Betrug, aber schwer zu beweisen.

Das du nicht bezahlt hast, ist dann keine Straftat. Die Absicht nie zu zahlen schon. Aber das sind Vorgänge die sich auf Sachen im juristischen Sinne beziehen, nicht auf virtuelle Güter. In "virtuell" ist bereits vermittelt, das es sich eben nicht um Sachen handeln kann, im Gegensatz zu Rechten und Lizenzen.

Es gibt des Straftatbestand des Goldverkaufens nunmal nicht.

Es ist nichtsdestotrotz kacke.

Gruß, Abianis
 
/signed Seren.
Danke Seren.
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Wobei ich mir nicht sicher bin in welchem Gesetzbuch es genau verankert ist.
Imho nicht im Strafgesetz womit es keine Straftat wäre, aber nichts desto trotz illegal.

Edit:
Ups, da war ich zu langsam...
Abianis, Du irrst Dich.
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Den Gesetzgeber und die Gerichte interessieren sehr wohl auch imaterielle Güter (z.B. Rechte).
Und auch irrst Du Dich, wenn Du meinst, daß nur Straftaten illegal sind.
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Ich vermute mal das das mit den Verträgen im HandelsGesetztbuch steht? oder? (weiß nicht ob das wirklich Handelsgesetztbuch heißt aber halt das 3. neben BürgerlichemG.b. und StrafG.b.
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)
 
du bist angeblich gegen das erkaufen von gold und items, ermutigst aber all jenen sich solche dinge zu erkaufen, die gewillt dazu sind, aber angst vor folgen haben.
es ist ja schoen und gut, dass es rechtlich nicht ganz korrekt ist von illegalitaet zu reden, aber irgendwie scheint mir der einzige sinn und zweck des themas darin zu liegen sich wichtig zu tun

Ich ermutige niemanden. Ich habe mehrmals gesagt das ich es nicht gut finde.

Den Gesetzgeber und die Gerichte interessieren sehr wohl auch imaterielle Güter (z.B. Rechte).

Stimmt absolut. Aber keine virutellen Güter, das sind keine Sachen. Habe ich auch so geschrieben.

Wieso schreibst du erst das es legal ist, um dann später doch einzuschränken, dass man sich an Verträge halten muss und es demnach doch nicht erlaubt ist?
Das ist ja fast "BILD-Zeitungs"-Methode. Erst mal, um Aufmerksamkeit zu erlangen, Unwahrheiten betonen.

Habe ich doch garnicht. Möchte mal wissen wo ich das geschrieben haben soll?

@daLord

Vertragsrecht steht erstmal im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches die Grundlage allen bürgerlichen Handelns definiert. Ergänzungen finden sich in den weiteren Gesetzbüchern.
 
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Stimmt absolut. Aber keine virutellen Güter, das sind keine Sachen. Habe ich auch so geschrieben.
Hm, warum virtuelle Güter nicht unter immaterielle Güter fallen mußt Du mir noch mal genauer erklären.

Ändert aber nichts an der Tatsache, daß ein Vertragsbruch vorliegt, der wiederum gegen das HGB (danke dalord) verstößt und somit ein Rechtsbruch vorliegt. -> Illegal.

Tante Edith sagt: BGB, HGB, ******egal.
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Gesetz ist Gesetz.
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Immaterielle Güter unterscheiden sich in Dienstleistungen und Rechte. Dienstleistungen werden idR von Menschen erbracht: beraten oder schätzen. Rechte wären zB Lizenzen, zB eine Softwarelizenz.
Diese Dinge gehören jedoch zum alltäglichen Wirtschaftskreislauf, ob Privat oder unternehmerisch, ob produktiv oder als Konsumgut ist dabei egal.

Ein Beutel mit 500 Gold bei WoW zählt da nicht zu. Das hat keinen Wert ist also keine Sache. Außerdem nicht veräußerbar, es sei denn Blizzard könnte es aus dem Spiel heraus verkaufen.

Ein Vertragsbruch ist nicht automatisch ein Rechtsbruch. Betrieb A soll innerhalb einer Woche einen Turm bauen. Das steht im Vertrag mit Person B. A schafft es nicht. Also: Vertragsbruch. A muss B sehr wahrscheinlich eine Vertragsstrafe zahlen. Kann er das nicht oder will er nicht geht es vor Gericht. Dabei geht es um Schadensersatz und Vertragserfüllung. Ein Vertrag ist erstmal nur eine Absprache zwischen zwei Personen.
Beim Goldfarmer ist es Blizzard und der Farmer. Fliegt der Farmer auf, fliegt er raus, Thema gegessen. Ob darüber hinaus Schaden entsteht weiß ich eben nicht, deshalb habe ich gesagt, das dies vielleicht mal Gerichte prüfen könnten.
 
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hm ma kurzer einwurf dazwischen

könnt ruhig weiter darüber diskutieren wie das rechtlich gereglt ist

ABER
wenn bliz sperrt wegen Gold/Itemkauf ist es denen egal wie da die rechte aussehen man hat die vereinbarten AGB's gebrochen

und da wird einfach dicht gemacht und dann deswegen evtl. vor gericht zu gehen da wüsste ich bessere sachen mit dem geld anzufangen
 
Immaterielle Güter unterscheiden sich in Dienstleistungen und Rechte. Dienstleistungen werden idR von Menschen erbracht: beraten oder schätzen. Rechte wären zB Lizenzen, zB eine Softwarelizenz.
Diese Dinge gehören jedoch zum alltäglichen Wirtschaftskreislauf, ob Privat oder unternehmerisch, ob produktiv oder als Konsumgut ist dabei egal.

Ein Beutel mit 500 Gold bei WoW zählt da nicht zu. Das hat keinen Wert ist also keine Sache. Außerdem nicht veräußerbar, es sei denn Blizzard könnte es aus dem Spiel heraus verkaufen.
Erstmal danke für die Erklärung. Hatte ich auch so im Kopf.

Im zweiten Absatz widersprichst Du Dir. Die 500g sind schließlich durchaus veräußerbar (siehe ebay). Ähnliches gilt wohl für "second life".

So oder so ändert die Einordnung eines virtuellen Gutes nichts daran, daß ein Vertragsbruch, somit ein Rechtsbruch und somit eine illegale Handlung vorliegt, wenn ich den "Beutel mit 500g" bei ebay verkaufe.
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