Mahngebühr

Whitebull_1992

Rare-Mob
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Servus!
Ich wollte mal fragen, ob mir von euch jemand sagen kann, was ich in meiner situation machen soll...
Ich habe verpennt eine rechnung zu bezahlen
auch nach der ersten mahnung hab ich mir nochmal zeit gelassen und diesen montag das geld überwiesen
heute erhielt ich jedoch eine zweite mahnung, inklusive 10€ mahngebür...
Muss ich diesen betragnun auch zahlen?
 
Anrufen und nachfragen? oO

Das ist das einzige was in diesem Beitrag stehen sollte, alles andere zählt als "Rechtsauskunft" und darf von
uns nicht gemacht werden
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Abgesehen davon, dass hier Antworten folgen könnten, deren Legalitätsgehalt stark im Grenzbereich ist *g*
 
Mich würd mal interessieren in welchem Abstand die Mahnungen kamen und wie sich das ganze entwickelt
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.
 
In solchen Mahnungen steht immer "Sollten Sie das Geld bereits überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos."

Das heißt: Nein, mußt du nicht zahlen.
 
Das heißt: Nein, mußt du nicht zahlen.

Und durch GENAU solche Ratschläge haben die Leute dann auf einmal nicht nur 50€ für das was sie bezahlen müssten am Hals sondern auch gleich noch nen Anwalt.
Grad wenn ich jemandem Geld schulde würde ich das in der heutigen Zeit lieber dreimal prüfen und mir auf jedenfall auch schriftlich geben lassen, sonst kommt irgendwann ein negativer Schufaeintrag und dann der Peter Zwegert.
Daher *nachuntenzeig*

Carcharoth, on 11 Februar 2010 - 14:02, said:

Anrufen und nachfragen? oO
 
Selbst wenn du eine Rechnung mit 50€ Mahngebühren und einen Anwalt am Hals hast: Wenn er die Rechnung am Montag gezahlt hat, das beweisen kann (Kontoauszug) und am Mittwoch eine Mahnung mit Gebühren erhalten hat, muß er die nicht bezahlen. Erstens wurde der Hauptanspruch der Firma getilgt und zweitens steht immer als letzter Satz auf den Mahnungen "Sollten Sie bereits bezahlt haben, ist dieses Schreiben gegenstandslos."

Außerdem sind Mahngebühren erst nach 30 Tagen Zahlungsrückstand rechtens.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe natürlich sofort eine email geschrieben... Wollte nur wissen auf was ich mich einstellen muss

ein "Sollten Sie das Geld bereits überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos."
stand nichtin der mail

30 tage kommen auf jeden fall hin
 
Naja ich geh mal nicht davon aus, das die Leute ihm aus purer Langeweile ne 2. Mahnung geschickt haben
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.
Daher hab ich ja auch gefragt wie lange er das zahlen schon vor sich hinschiebt.

Folgendes bitte jetzt nicht als Angriff oder als Flame betrachten.
Irgendwie wird sich meistens immer auf die Seite der Leute gestellt die Schulden gemacht haben.
Andauernd sind dann die bösen Bonzen schuld, die den armen Leuten das letzte Geld aus der Tasche ziehen.
 
ein "Sollten Sie das Geld bereits überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos."
stand nichtin der mail
"In der Mail ..."? Naja ... Mahnungen per eMail sind, soweit ich weiß, nicht wirklich rechtskräftig. Vorallem bei dem Spam heutzutage landet so'n Wortlaut doch gern mal im Filter ...
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Der Absender muß letztendlich - wie beim Postweg auch - beweisen, dass du die Mahnung erhalten hast, per Einschreiben zB, wenn er sie wirklich einklagen wöllte.

Aber wie schon gesagt: Da du die Rechnung bezahlt hast, bevor die Mahnung ankam, würde ich das Schreiben ignorieren.

Tante Edith meint grad:
Irgendwie wird sich meistens immer auf die Seite der Leute gestellt die Schulden gemacht haben.
Andauernd sind dann die bösen Bonzen schuld, die den armen Leuten das letzte Geld aus der Tasche ziehen.
Du scheinst den Punkt zu vergessen, dass hier die Mahngebühren entstanden sind, nachdem er die Rechnung schon gezahlt hat. Der Mahngebührenanspruch ist wegen Überschneidung damit einfach hinfällig.

Was anderes wäre es, wenn er erst die Mahnung erhalten hat und nur den Rechnungsbetrag, ohne Mahngebühren, überwiesen hätte. Dann würde tatsächlich ein Anspruch bestehen, den die Firma auch locker einklagen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn er die zahlungsfrist nicht einhält und wenn nichts anderes in der rechnung bzw. in der jetzigen mahnung steht, dann sind die gebühren nachträglich zu bezahlen.
 
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