Wenn du eine Wohnug "warm" mietest, dann ist es inkl. Strom, Gas und Wasser.
Wenn du es natürlich übertreibst und das Wasser die ganze Zeit laufen lässt,
dann kann der Mieter gegen dich klagen, sodass du auf die Nachzahlung gezwungen bist.
Du wohnst noch bei deinen Eltern oder ?
Ansonsten ist dieser Quark kaum zu erklären
Eine Miete setzt sich so zusammen.
1) Die Grund- oder Kaltmiete (das ist das was beim Vermieter hängen bleibt)
2) Die Betriebskosten. Das ist ein geschätzter monatlicher Abschlag auf die zu erwartenden Betriebskosten der Wohnung, die der Vermieter auf alle Mieter umlegen darf.
Sollten nach einem Jahr mehr erlaubte Betriebskosten anfallen als du bezahlt hast musst du nachzahlen, sollten es weniger sein bekommst du etwas zurück.
3) Heizkosten. Die hiermit verhält es sich genauso wie mit den Betriebskosten. Du zahlst einen geschätzten Abschlag und nach einem Jahr wird abgelesen und abgerechnet.
Hast du mehr verbraucht heisst es nachzahlen, warst du sparsam gibt etwas zurück.
(Bei einer Gasetagenheizung kann es sein, dass du die Abschläge nicht an den Vermieter sondern an einen Gaslieferanten bezahlst)
Die Bezeichung Warmiete gibt an, dass 1) 2) und 3) zusammengezählt wurden.
Die Bezeichnung Nettokaltmiete setzt sich dagegen nur aus 1) und 2) zusammen und wird häuft bei Gasetagenheizungen angegeben.
Strom ist in den allermeisten Fällen nicht in der Miete enthalten.