falls nicht zu spät. bei germanwings steht:
Welche Dokumente benötigt mein Kind für den Flug? Außer der Buchungsnummer besteht eine Ausweispflicht für alle Reisenden, auch für Kinder/Jugendliche und Kleinkinder (je nach Zielflughafen kann ein Eintrag im Pass der Eltern ausreichend sein). Auskunft erteilt Ihnen das jeweilige Konsulat. Bitte beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Besitz eines eigenen (Reise-) Passes sind, in Frankreich und Spanien eine schriftliche Autorisierung der Eltern vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat verlassen zu können. Die Autorisierung ist nur durch ein amtliches Formular möglich, das im lokalen Rathaus oder Polizeirevier erhältlich ist und von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bei kroatischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren), die ohne Begleitung von zur Personensorge Berechtigten reisen, müssen für die Ein-/Ausreise nach/aus Kroatien sowohl den eigenen Reisepass als auch eine schriftliche Autorisierung der Eltern vorweisen. Die Autorisierung muss notariell beglaubigt sein. Eine notariell beglaubigte schriftliche Autorisierung der Eltern ist auch für die Ein-/Ausreise nach/aus Portugal erforderlich, sofern es sich um Kinder unter 12 Jahren handelt. (..) Für den Fall, dass die Begleitperson des Kindes kein Erziehungsberechtigter ist, benötigen wir die schriftliche Erlaubnis der Eltern und/oder Erziehungsberechtigten. Das notwendige Formular haben wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung gestellt.Ohne diese schriftliche Genehmigung werden wir die Beförderung leider ablehnen müssen. (..) Hinweis: Bei Reisen nach/aus Rumänien ist eine notariell beglaubigte Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten erforderlich, sofern ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Begleitperson reist. Dies gilt auch, wenn die minderjährige Person in Begleitung nur eines sorgeberechtigten Elternteils reist.