Rechtliche Frage zum Vermieter

Konov

Raid-Boss
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Moin zusammen,

eigentlich ist das Problem nicht unbedingt fürs buffed Forum geeignet und ich werde mir ggf. auch rechtlichen Beistand organisieren über meine Mutter, die selbst Vermieterin ist.

Aber ich dachte, ich sprech es hier mal an, weil mich eure Meinungen interessieren.
Ich bekomme noch 350 Euro Kaution von meiner alten Wohnung zurück. Der Auszug ist jetzt mittlerweile über 8 Monate her und gesetzliche Frist, die der Vermieter die Kaution einbehalten darf ist (wenn ich richtig informiert bin) 6 Monate nach Auszug.
Die Frau der Wohnungsgesellschaft (ist ne relativ kleine Firma, im Nachhinein wirkt sie unseriös wie ich gestehen muss!), behauptete mir dieses Jahr über mehrere Monate verteilt (habe bereits 3 mal angerufen in 2011), dass es noch dauern würde, aufgrund von Problemen bei der Nebenkostenabrechnung von 2010.

Nun hab ich langsam aber die Faxen dicke weil rechtliche Fristen längst überschritten sind und ich neuerdings den Laden gar nicht mehr erreichen kann (7 Tage die Woche Anrufbeantworter oder Besetztzeichen, warum auch immer).

Die Wohnung war eine WG mit meiner damaligen Freundin. Wir haben die Kaution geteilt, jeder von uns bekommt 350 Euro zurück. Gesamt war es 700 Euro.

Was würdet ihr empfehlen? Soll ich persönlich bei dem Laden auflaufen und mal verbal ein bißchen Dampf machen? Oder erst schriftlich mein Anliegen "drohend" schildern?
350 Euro ist für mich viel Geld und ich möchte solange wie möglich darauf verzichten, mir u.U. teuren Rechtsbeistand zu holen.
Das kostet mich dann nämlich mit Gerichtskosten usw. mehr, als den Betrag, um den es geht, sofern ich die verklagen müsste.

Angeblich soll es Gerichtskostenübernahme für Studenten und Schüler geben oder sowas in der Art. Weiß da zufällig jemand was drüber?

Bin auf eure Meinungen zum Thema gespannt.


edit: Kleiner Nachtrag, hab nochmal angerufen und eine andere Frau hat mich zum vierten Mal vertröstet, sie werde sich die Unterlagen anschauen und mich zurückrufen.
Na, ich bin ja mal gespannt
 
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Ich würde erstmal einen drohenden Brief schreiben, und nicht vergessen, den Anwalt darin zu erwähnen^^

das wirkt oftmals Wunder.

Und wenn Du keine Antwort bekommst, dann würd ich persönlich auflaufen und mal schaun, was man aus dem Laden rausholen kann
 
Hast du ein Übernahmeprotokoll und alles war in Ordnung?
Sollte nicht schriftlich festgelegt sein, dass die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung eingehalten wird, dann müssen sie dir sofort die Kaution ausbezahlen.

Das ist scheinbar eine Hausverwaltungsgesellschafts-Krankheit (was'n Wort Oo). Ich musste auch 6 Monate warten, und die Nebenkostenrückzahlung, welche mir seit November letzten Jahres vorliegt hab ich auch noch nicht bekommen. Wenn sie Geld wollen, sind sie schnell, wenn sie welches "verlieren", dann dauerts

Möglichkeit wäre eine schriftliche Fristsetzung, in der du mit Anwalt drohst.

Edit: nicht vertrösten lassen, Remmidemmi! Butter bei die Fische, Fakten auf den Tisch. Hast du nichts unterschrieben, dass die Kaution zum Nebenkostenausgleich genutzt werden darf, dann steht dir das Geld sofort zu.
 
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Schreib ihnen nen netten Text (Edit) in freundlichem, aber direktem Ton in denen Du ihnen ne Frist von xx Tagen gibst um die Kaution zu bezahlen, ansonsten gibts ne Zwangsvollstreckung/rechtliche Schritte.
 
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Wenn du in einer Genossenschaftswohnung gelebt hast, ist es üblich, dass die Genossenschaftsanteile erst nach ~12 Monaten wieder ausgezahlt werden. Da es bei Genossenschaften keine Kaution gibt, gilt da auch die 6-Monate-Regelung nicht.

http://www.gutefrage...ckzahlungsdauer
Der Genossenschaftsanteil muss gesondert gekündigt werden, die Kündigung der Wohnung alleine ist nciht ausreichend. Je nach Satzung gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist. Die Auszahlung findet dann im darauf folgenden Jahr nach der Vertreterversammlung statt, Voraussetzung ist der fristgerechte Eingang der Kündigung. Hier werden die ausgeschiedenen Mitglieder benannt und über die Versammlung entlassen. Also, da jede Satzung ein wenig anders ist, sollten Sie dort nachsehen, welche Frist dort steht und wann die Auszahlung stattfindet. MfG

http://www.123recht....=28248&ccheck=1
Hallo,bei Genossenschaften gelten andere Regeln, das hat mit den 6 Monaten nix zu tun. Von der Kaution werden Genossenschaftsanteile gekauft, die verzinst werden. Diese Genossenschaftsanteile können nur ein Mal pro Jahr mit einjähriger Kündigungsfrist gekündigt werden.

EDIT: Sorry, verlesen. Hab "Frau der Wohnungsgenossenschaft" gelesen. Falls es eine private Gesellschaft ist, müssen sie dir die Kaution binnen 6 Monaten auszahlen. Das hat mit Nebenkostenabrechnung wenig zu tun, da du ein eigenes Kautionskonto haben musst, was von der Gesellschaft eingerichtet wird.

Daher, wie schon gesagt wurde, setze ihnen schriftlich (per "Einschreiben mit Rückschein", also dass du einen Nachweis hast, dass der Brief abgegeben wurde) eine Frist von 14 Tagen. Sollten sie diese verstreichen lassen, wirst du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen.

Und wie auch schon gesagt wurde: Such dir eine Rechtsberatung. Wenn du Student / Schüler bist, gibt es - soweit ich weiß - Möglichkeiten, die Kosten für eine Beratung übernehmen zu lassen. Vor Gerichts- und Anwaltskosten, sollte es zu einer Verhandlung kommen, brauchst du keine Angst haben. Die muss die Seite tragen, die verliert.
 
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Wenn du in einer Genossenschaftswohnung gelebt hast, ist es üblich, dass die Genossenschaftsanteile erst nach ~12 Monaten wieder ausgezahlt werden. Da es bei Genossenschaften keine Kaution gibt, gilt da auch die 6-Monate-Regelung nicht.

http://www.gutefrage...ckzahlungsdauer


http://www.123recht....=28248&ccheck=1

Also eine Genossenschaft war es definitiv nicht, der Begriff sagt mir allerdings auch nicht viel.

Jetzt hat mich die Alte von der Verwaltung zurückgerufen, sie haben meine Unterlagen an eine andere Firma weitergereicht, damit die sich darum kümmern, weil die Wohnanlage wohl den Besitzer gewechselt hat.
Irgendeine mega unseriöse Firma CLASSIC Immobilien. Wird ja immer besser.


edit:


Entwarnung (?)

Die Frau dieser ominösen CLASSIC Immo Firma hat mir gerade bestätigt, dass der ehemalige Besitzer über die Wupper gegangen ist und nun soll irgendeine Bank in München das ganze Geld irgendwie ummünzen, die brauchen aber länger als gedacht und sie hat gesagt, 3 Wochen dann bekomme ich das Geld bestimmt.

Naja hoffen wir mal, sie hat Recht.

Auf jeden Fall danke für die ganzen Infos Leute, ist ja immer schwierig in so ner Situation. ^^
Sie war aber auch erstaunt dass ich schon 8 Monate auf das Geld warte.
 
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Inwiefern wurde es denn vereinbart, dass die Kaution zu teilen ist? Die Gegenseite könnte sich darauf berufen, die Kaution in vollem Umfang schon an deine Freundin ausgezahlt zu haben. Oder hat sie die auch noch nicht?
 
Kein Telefon mehr
Einschreiben Frist setzen, Anwalt ansagen
Nebenkosten müssen nach spät. 1 Jahr auf dem Tisch liegen.
 
Inwiefern wurde es denn vereinbart, dass die Kaution zu teilen ist? Die Gegenseite könnte sich darauf berufen, die Kaution in vollem Umfang schon an deine Freundin ausgezahlt zu haben. Oder hat sie die auch noch nicht?

EX Freundin und keine Ahnung ob sie was bekommen hat, habe momentan keinen Kontakt mit ihr.
Die Frau am Telefon meinte vorhin aber, die Bank hätte noch gar nix ausgezahlt weil die das noch ummünzen auf die neue Firma.
 
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Januar 2006 entschieden, dass Teile der Mietsicherheit (Mietkaution) für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden dürfen.

Soweit sollte deine Frage beantwortet sein. Eine Frist von ca. drei Monaten sollte aber bei einfach gelagerten Fällen ausreichen, um eventuelle Nachforderungen zu berechnen.

Ein kleiner Trost: überschreitet der Vermieter die Jahresfrist zur Abrechnung der Nebenkosten, kommst du nicht nur um eventuelle Nachzahlungen rum, sondern hast das Recht, dir die vorausbezahlten Nebenkosten wieder auszahlen zu lassen! (gilt nur bei beendetem Mietverhältnis, also in deinem Fall - UND soweit ich es richtig verstanden habe im Beitrag der Mieterbundzeitschrift).
Im Zweifel also aussitzen ;-)
 
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Soweit sollte deine Frage beantwortet sein. Eine Frist von ca. drei Monaten sollte aber bei einfach gelagerten Fällen ausreichen, um eventuelle Nachforderungen zu berechnen.

Ein kleiner Trost: überschreitet der Vermieter die Jahresfrist zur Abrechnung der Nebenkosten, kommst du nicht nur um eventuelle Nachzahlungen rum, sondern hast das Recht, dir die vorausbezahlten Nebenkosten wieder auszahlen zu lassen! (gilt nur bei beendetem Mietverhältnis, also in deinem Fall - UND soweit ich es richtig verstanden habe im Beitrag der Mieterbundzeitschrift).
Im Zweifel also aussitzen ;-)


Diesen Fall hatte ich einmal. Die Mietkaution hatte ich nach sechs Monaten pünktlich überwiesen bekommen, also dachte ich, die Sache wär gegessen.
Doch nach anderthalb Jahren nach Auszug aus der Wohnung flatterte plötzlich noch eine Nebenkostenabrechnung für das Auszugsjahr ins Haus.
Das mit der Verjährung wußte ich natürlich auch und teilte dies auch der Wohnungsgesellschaft mit.
Die jedoch ließen mich abblitzen mit dem Vermerk, das doch schon lange eine diesbezügliche Mitteilung an mich verschickt worden ist (habe ich nie erhalten) und somit die Verjährungsklausel in dem Falle nicht ziehe.
Das ganze ging dann soweit, das die mir über ihren Anwalt mein Konto dicht gemacht haben und ich so notgedrungen zahlen mußte.
Ich konnte natürlich nicht beweisen, das ich das Schreiben nicht bekommen habe. Die haben einen (denke nachträglich erstellten) Brief mit Datum innerhalb der Frist als "Beweis" gehabt.
Könnte mich heute noch die Kretze ärgern.....
 
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