sicherung von ansprüchen

razielsun

Dungeon-Boss
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hi,

ich hab ne frage und da das hier der offtopic bereich ist denk ich mal das man mir hier solche fragen gestattet:

es geht darum das ich von einem politischen prinzip/ gesetzt gehört habe, welches besagt,
dass wenn man grundsätzlich auf etwas anspruch hat (zB krankengeld oder sowas) dieses wenn es von der ersten instanz abgewiesen wird,
dieses mindestens von der zweiten instanz bewilligt werden muss um somit zu gewährleisten, dass der bürger die nötige hilfe bekommt...

weiß wer darüber genaueres? gesetzestexte oder ähnliches?

ich wär für hilfe dankbar.
 
Anspruch auf Krankengeld hat man erst ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn mich nicht alles täuscht. Worum gehts denn?
 
anspruch auf krankengeld hast du,
wenn du krank bist,
das kann ein amtsarzt überprüfen.
 
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Ich glaube er meint nicht nur Krankengeld, da steht ja z.B.
Naja aber ich kann dir da auch nicht helfen.
 
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