Untermiete

Gott92

Rare-Mob
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Hey Leute,

ich hab da mal eine Frage. Follgender Fall:

Vorrausgesetzt es wohnen zwei Brüder zusammen in einer Wohnung, allerdings läuft der Vertrag auf Ihren Vater und nicht auf sie, allerdings gibt es ein Schreiben das von allen beteiligten Unterschrieben wurde, dass die zwei Brüder in der Wohnung wohnen, trotzallem der Vertrag auf den Vater läuft. Es steht nichts drin bezüglich Kündigungsfrist, also in dem "Untermietervertrag". Im normalen Mietvertrag ist eine Kündigungfrist von 3 Monaten festgelegt.
Nehmen wir nun an das der große Bruder den kleinen Bruder Psychisch fertig macht und in Physisch mehrmals angreift, solange bis sich der kleine Bruder umbringen will und in eine Psychosomatische Anstallt muss.
Ist es für den kleinen Bruder dann möglich sofort aus dem Mietverhältniss rauszugehen. Da es ja unzumutbar ist für ihn weiterhin dadrin zu wohnen.

Ich bitte um Antwarten, aber nur ernst gemeinte.
 
und nehmen wir an es geht um einen freund und nich um dich xD


ok sorry... ^^

selbstverständlich kommst du unter solchen umständen aus sowas raus. musst da glaub ich auch groß nix beweisen sondern nur n bissel rumheulen...

aber ma ehrlich, was seit denn ihr für brüder. wirst du ja wohl so klären können

oder dein kumpel... oder einfach nur die fiktive person aus deiner theorie...
 
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das ist das problem man kann mit ihm ned reden, da er ein geldgeiler mensch ist und mir eh nur schaden will, war ja alles geklärt und nach etwa einem jahr kommt er an.

aber okay danke für dein beitrag
 
Ausziehen fertig, wenn du keine Frist hast kannst gleich raus und wenn du eine hast gehst du halt nach Frist.
 
darf man fragen wie alt ihr seit?

mein beitrag war gar nich ma so schwachsinnig gemeint, aber da man als ausenstehender nich wirklich peilt was das problem is schwierig einzuschätzen.

aber generell kannst du ja den vergleich mit ner WG machen.
da kannste auch ausziehen wenn dir da was nich passt.
is halt von deiner finanziellen situation abhängig. bist du studierend, auszubildend, bezahlt das amt die wohnung...?
das sind halt so die fragen die sich stellen wenn du ausziehen willst. vor allem halt wenn´s schnell gehen soll...
 
20 und 23

jetzt bin ich azubi vorher hab ich eine masnahme gemacht vom arbeitsamt da habe ich die hälfte bezahlt bekommen
 
Raus kannst Du schon, aber wer zahlt denn eigentlich die Miete? Teilt Ihr Euch das oder zahlt Daddy das? Im ersten Fall würd ich diesen nämlich erst mal informieren, weil er vermutlich keine große Lust darauf hat, Deine Hälfte der Miete zu zahlen, weil Du Deinen Bruder nicht mehr erträgst. Oder muss Dein Bruder dann plötzlich die gesamte und nicht mehr die halbe Miete zahlen, wenn Du weg bist? Wenn er das nicht kann, wer muss dann dafür geradestehen? Auch Dein Vater.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wir hatten uns die kosten geteilt, allerdings hatte ich dann mit mienem vater abgeklärt das er die letzen 3 monate bezahlt, dass chreiben hatte er auch unterschrieben und wie gesagt nun kommt mien bruder nach etwa ienem jahr und meint bei mir das geld holen zu müssen
 
Wenn Dein Vater Deinen Teil der Miete zahlt, was will Dein Bruder dann noch? Verstehe ich nicht ganz.
Und falls Dein Vater es sich entgegen der Abmachung anders überlegt hat und doch nix mehr zahlt, kann Dir das relativ egal sein, denn *er* steht im Mietvertrag.
 
okay gut, dann bedank ich mich mal bei euch
 
Wenn ich das richtig verstehe, haben die Brüder lediglich einen "Untermietvertrag" mit dem Vater.
Also ist auch nur der für die Brüder bindend.
Wenn man das gnaze formell betrachtet, muss der ausziehende Bruder diesen Untermietvertrag bei seinem Vermieter (also dem Vater) kündigen.
Die Kündiguungsfrist dafür ist entweder schriftlich festgehalten und muss dann beachtete werden wenn der Vermieter(Vater) drauf besteht.
Oder sie wurde lediglich mündlich ausgemacht, dann muss sie auch eingehalten werde, wobei es aber zu Beweisproblemem kommen könnte.

Genauer (aber auch schwieriger zu lesen) ist es hier: Kündigung Untermietvertrag
 
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