Zahlen sie 350€, sofort! WTF?!?!

Slowpinger

Rare-Mob
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ACHTUNG LANGER TEXT!

Da hab gestern unbedacht in den Briefkasten geschaut und mich schon gewundert.
Post von einem Anwalt. :ohmy:
Schon da hatte ich ein ungutes Gefühl, denn ich glaube nicht, dass ich irgendwas geerbt habe oder so, d.h. schlechte Neuigkeiten. Also wieder rein und geöffnet.
Mit jeder Zeile, die ich gelesen habe, wurde ich atemloser.

Eine gewisse Kanzlei (im folgenden KUW genannt) schickte mir eine Abmahnung, wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 350€! :ohmy:
Ich solle angeblich über sogenannte p2p-Netzwerke urheberrechtlich geschütze Daten runtergeladen haben.
350€!!!! Nun gebe ich mal offiziell zu, dass ich p2p-nutze, allerdings nur für legale Downloads! *grins*
Dann sah ich mir an, WAS ich den runtergeladen haben soll und ab da wurde ich dann wirklich stutzig:
"Tittenalarm 2" :ohmy: .....ahja....schon klar....wat? wie? wer?
Kenn ich nicht! Hab ich auch nie runtergeladen!
Es kamen so zahlen ala 25000€ Geschäftsverlust uvm
Anbei eine Unterlassungserklärung mit den 350€.

KUW betonte, dass der Kläger mit der Abmahnung in Höhe von 350€ innerhalb von 7 Tagen wohl besänftigt wäre und das damit zivilrechtlich aus der Welt wäre, JEDOCH unabhängig vom Strafrecht behandelt würde, wo mir andere Konsequenzen drohen.
Da musste ich mich erstmal setzen.
Leichte Panik kam in mir hoch. Ich habe keine 350 € ...und dann evtl auch noch ein Prozess im Strafrecht! HILFE! Geld fürn Anwalt auch nicht!
cry.gif


So..... nachdem ich dann einige Zeit nachdenken konnte und versuchte wieder einen klaren Kopf zu bekommen, nahm ich mir den Brief nochmal vor. Laß ihn mir ganz genau durch, weil ich ein komisches Gefühl im Bauch hatte.
Der Schreibstil war recht aggresiv und nach und nach kamen mir Zweifel, ob es die Kanzlei wirklich gibt, denn ich war recht verdutzt, als ich sah, dass die Blätter von beiden Seiten bedruckt waren (haben die auch kein Geld?!?). Am Ende des Briefes war zwar eine handschriftliche Unterschrift, aber keine gedruckte, so dass man gar nicht lesen konnte, wer das unterschrieben hat. Dann fielen mir noch einige Schreibfehler auf.
Dazu noch eine 01805er Telefonnummer (6cent/min).

Ich also schnell auf die angegeben HP gesurft und, dort stand eigentlich dasselbe in grün nochmal. Wirkte allerdings seriöser als der Brief.

Doch dann entdeckte ich einen (leicht versteckten) Link auf der Seite, der ins sogenannte Gulli-board führte. Da liefen 1000 Fragezeichen über meinen Kopf hinweg, da das Gulli-Board die Plattform für illegale Downloads ist. Warum ist auf der Kanzlei seite ein Link in das Forum des "Feindes"???

Geöffnet und was entdeckte mein Auge?
Folgenden langen Text, der mir die Vorgehensweise und Machenschaften vorführte.

Da die Abmahnwellen seitens S&W, kuw und Kornmeier nicht abreißen und es darum immer neue Leser auf das Gulli Board verschlägt, habe ich nun beschlossen eine Zusammenfassung der hier für mich wichtigsten Informationen zusammenzustellen, die im laufe dieser Diskussionen aufgetaucht sind.

Die derzeitige Lage

Zur Zeit beteiligen sich drei Kanzleien an der Versendung von Abmahnungen gegen angebliche Filesharer.

* Schutt & Waetke
www.schutt-waetke.de
* Kornmeier & Kollegen
www.kornmeier.de
* Dr. Karl Urmann & Wagner
www.rae-su.de

Diese Kanzleien werden von den Rechteinhabern damit beauftragt Filesharer die sich ihre urheberrechtlich geschützten Dateien (Spiele, MP3s, Programme) über die P2P Netzwerke (Bit Torrent, eDonkey) runterladen und somit gleichzeitig auch anderen zum download anbieten, zu ermitteln und kostenpflichtig abzumahnen.
Da die Kanzleien in diesem Fall nicht mehr als unparteiisch gelten, beauftragen diese wiederum weitere Antipiracy Firmen mit der Ausspionierung und Protokollierung von IP Adressen über welche die urheberrechtlich geschützten Dateien in den P2P Netzwerken Angeboten werden.

* Logistep AG (tätig für S&W und Kornmeier)
www.logistepag.com
* proMedia GmbH (tätig für Rasch)
www.antipiracy.de
* CopyRight Solutions GmbH (tätig für kuw)
keine Internetseite bekannt, aber ein interessanter Beitrag #8509, von sabine67

Diese Antipiracy Firmen loggen sich wie normale Filesharer in die P2P Netze ein und starten eine Suchanfrage bezüglich der zu überwachenden Dateien. So erhalten sie die IP Adressen durch diese die angeblich urhebergeschützte Software angeboten wird. Die Funktionsfähigkeit dieses Verfahrens wurde bis jetzt durch keinen unabhängigen Gutachter bestätigt. So wird vermutet, dass unter Umständen auch für nicht urheberrechtlichgeschützte Software aufgrund von Hashkollisionen, simplen Namensähnlichkeiten, oder "rein technische Versehen" abgemahnt werden könnte und auch schon abgemahnt wurde (Quelle 1, Quelle 2), trotz der Behauptung die Software "ermittelt ohne Ausnahme korrekte" Beweise.

Nachdem eine IP Adresse eines angeblichen Filesharers ermittelt wurde, wird der jeweilige Provider (aus der IP ersichtlich) automatisch mit der Bitte angemailt die dazugehörigen Verbindungsdaten zu speichern, da der Verdacht einer Straftat besteht und sich die Staatsanwaltschaft demnächst diesbezüglich melden wird. Obwohl die Provider zu einer derartigen Speicherung nicht verpflichtet sind (Quelle), kommen praktisch alle Provider dieser Aufforderung nach (auch Versatel), da man bei der herausgebe der Daten an die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von min 35 Euro erhält (Quelle).
Auch die korrekte Speicherung der Verbindungsdaten durch die Provider ist nicht unumstritten, da hier bereits mehrere Fälle von fehlerhafter Speicherungen bekannt sind (Quelle).

Die durch die Antipiracy Firmen ermittelte IP Adressen wird an die Kanzleien übermittelt, welche diese dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitet und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Auch hierbei kann es "aufgrund eines bürotechnischen Versehens" zur Verwechslungen der IP Adressen kommen (Quelle). Die Staatsanwaltschaft fordert von den Providern die Herausgabe der zu der IP Adresse gespeicherten Verbindungsdaten, woraufhin die Kanzleien die Anzeige wieder zurücknehmen und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt (Quelle 1, Quelle 2), sofern von dem Beschuldigten nicht mindestens 100 urheberrechtlichgeschützte Dateien gleichzeitig angeboten worden sind (Quelle).
Da die Antipiracy Firmen jeweils einzelne Dateien überwachen, ist aber davon auszugehen, dass man niemals 100 urheberrechtlichgeschützte Dateien gleichzeitig bei einem Filesharer feststellen kann.

Weil das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt wurde, nehmen die Anwälte Akteneinsicht vor und bekommen so die Namen und Anschriften der Beschuldigten, woraufhin sie diese kostenpflichtig abmahnen. Dies funktioniert nur, wenn das Verfahren bereits eingestellt wurde, da die Anwälte in ihren Abmahnungen die Löschung der urhebergeschützten Dateien fordern müssen, weshalb sie sich bei einem laufendem Verfahren wegen der Aufforderung zur Beweisvernichtung strafbar machen würden. Dies bedeutet im Klartext, dass jeder Abgemahnte sich keine Sorgen mehr bezüglich einer Hausdurchsuchung, oder eines Eintrages in das Führungszeugnis mehr machen braucht, egal wie die Sache ausgeht.

Die Abmahnung selbst stellt lediglich ein Angebot an den angeblichen Filesharer da, freiwillig die Schuld einzugestehen, diesen Verstoß nicht mehr zu begehen und die geforderten Anwaltsgebühren plus Schadensersatz an den Rechteinhaber zu bezahlen. Sollte man nicht auf dieses Angebot eingehen, steht es den Anwälten bzw. dem Rechteinhaber frei die Forderungen vor einem Zivilgericht einzuklagen.
Während kuw und Kornmeier trotz vieler Nichtzahler noch kein Gerichtsverfahren riskiert haben, haben S&W bereits einzelne Abgemahnte verklagt. Drei dieser etwas älteren Urteile findet man auf der Logistep Homepage (Quelle), bei denen die Beschuldigten leider nicht zum Gerichtstermin erschiennen sind, oder ihrer Schuld gleich zugegeben haben.
Jedoch gibt es auch neuere Gerichtsverfahren wo die Beschuldigten anwesend wahren und auf ihrer Unschuld bestanden haben, diese sind dann nicht zu Gunsten von S&W ausgegangen.

Währenddessen sind solche Foren wie das Gulli Board natürlich ein Dorn im Auge der Abmahnindustrie, da hier Informationen zusammengetragen werden, welche die Nichtzahlerquote deutlich ansteigen lassen. Aus diesem Grund übt insbesondere die Logistep AG ständig Druck aus, um diese zu zensieren oder komplette zu schlissen (Quelle 1, Quelle 2). Während sie dies leider bei dem Board zur Zuxxez Abmahnwelle erfolgreich durchgesetzt hat, konnte sich das Gulli Board bis jetzt erfolgreich dagegen behaupten.


Muss ich dazu noch mehr sagen? :cool:
Es wird also versucht auf gut Glück p2p-nutzer Abzumahnen und damit Geld zu machen.
Man nehme einen möglichst peinlichen Download "Geile Hausfrauen über 80" oder so, denn wer geht denn mit sowas schon gerne vors Landgericht^^
Viele Drohungen, bisher KEIN EINZIGER Prozess.

Ich kann mir vorstellen, dass unbedarfte Leute lieber den Betrag zahlen, als einen peinlichen Prozess zu führen. Nicht jeder ist so hartnäckig in der Nachforschung wie ich!
biggrin.png




EDIT: Um das nochmal zu betonen: Die Kanzlei will keinen Prozess führen, sondern nur an die Anschrift der IP-Adressen kommen, um eine Abmahnung zu schicken.
Daher geht sie den Umweg über die Staatsanwaltschaft und Telekom (bzw Arcor). Erst wenn das strafrechtlich erledigt ist, können die Anwälte an meine Adresse kommen und hoffen, dass ich aus Einschüchterung und Angst heraus zahle.
 
Das ist eine altbekannte Strategie :3
Verbraucherschützer sagen, nicht zahlen, es drauf ankommen lassen, weil sie von den dummen leben, die drauf reinfallen ^^
(Haben sie bei uns auch schon versucht.. >:[ )
 
Die Leut werde auch immer dreister o_Ô!
 
hammer harte frechheit ist das!
 
Die haben wohl einen Rad ab!!!???
Also, ne....was so einigen als Ideen vor den Augen vorschwebt ist recht erbärmlich!

Grüße,
Lily
 
Tittenalarm 2? DAS WAR ICH! Sorry das der Brief bei Dir gelandet ist! Schick ihn mir einfach und ich zahle. 350 Euro ist der allemal wert.
Eine Bekannte hat sich mal für so einen "Wie wirkst Du auf Männer" Test angemeldet und ganz winzig kleingedruckt stand da, dass sie nach 14 Tagen irgendeinen Betrag zahlen muss. Da kam dann auch eine hochwichtige Mahnung. Ich meinen Anwalt Dr.Google eingeschaltet und rausgefunden das es ein Trick von einer Österreicher Firma ist. Wie manche Leute heute ihr Geld verdienen wollen, ich HASSE das. Wie kommt man auf so was?
 
Es ist einfach eine Sauerei und eigentlich sollte man eine rechtliche Handhabe gegen solch ein Vorgehen haben... (aber wer nimmt sich schon die Zeit und Musse um diesbezüglich was zu machen...)
 
echt ne Sauerei...
Hier wäre mal die Politik gefragt dem Abmahn-Missbrauch endlich einen Riegel vorzuschieben. Aber beim Thema "Urheberrechtsverletzung" sind wir wohl alle erstmal unter Generalverdacht.

nur was ich wirklich nicht verstehe... warum haben die auf ihrer eigenen Seite einen Link zu Gulli???
 
*hust* gehackt *hust*
Verärgere nie Menschen, die technisch DEUTLICH mehr Know-how haben als du^^
 
also versteh ich das richtig, dieser brief ist nichtig? lustig dass die aber schon geld dafuer bezahlt haben um ueberhaupt an die adresse ranzukommen.
 
naja...rechtlich nicht nichtig....sie könnten schon klagen...haben es aber noch nie! *lach*
 
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