Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

Gab es schon ein Statement von Blizzard bezüglich deiner Anfrage? Schließlich ist diese Rechte Frage in naher Zukunft für uns alle ziemlich interessant, nicht nur im Bezug auf Spiele.

Beispiel Musik und Filme:
In meinem Testament habe ich meine CD Sammlung (über 300 Stück) und meine DVD und Blueray Sammlung (über 400 Stück) einem guten Freund zugesprochen. Doch immer mehr Musik wird digital verkauft und Filme wohl bald auch. Kann ich denn eine Apple ID auch vererben? oder verkaufen? Wir sprechen hier ja nicht über 2-3 Euro sondern in vielen Fällen von über 1000 Euro Wert.....

Also wie gesagt - wenn ne Antwort von Blizzard zu deiner Anfrage kommt, würde ich mich freuen wenn du die postest. Hoffe die Antworten, Apple bleibt mir bis heute eine Antwort schuldig auf die Frage ob ich meine ID vererben kann....

Viele Grüße
 
Dazu gabs in Amerika voriges Jahr nen Urteil, nein darfst du nicht. Also die Apple ID, oder Amazaon Cloud, oder Audible oder was auch immer. Der Account ist und bleibt Eigentum der jeweiligen Firma. Da hat sich doch uhm ich glaub Nicolas Cage so aufgeregt, öffentlich drüber, oder Bruce Willis, ka mehr wer genau das war.

Die Datein kannst du natürlich vererben, nur wenn die nicht abspielbar sind ohne Account, dann pech. Aber hey, dafür gibts Mittel und Wege
 
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[DM schrieb:
Zottel' date='08 January 2013 - 12:30' timestamp='1357641010' post='3342123']

Beispiel Musik und Filme:
In meinem Testament habe ich meine CD Sammlung (über 300 Stück) und meine DVD und Blueray Sammlung (über 400 Stück) einem guten Freund zugesprochen. Doch immer mehr Musik wird digital verkauft und Filme wohl bald auch. Kann ich denn eine Apple ID auch vererben? oder verkaufen? Wir sprechen hier ja nicht über 2-3 Euro sondern in vielen Fällen von über 1000 Euro Wert.....

Du kannst nichts vererben was dir nicht gehört. Ganz einfach. Und laut AGB von Apple gehört dir nichts. Weder der Account noch das was du im iTunes kaufst. Du hast lediglich Lizenzen.
 
Postings mit verbalen Entgleisungen entfernt.
 
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Wenn hier auf den vergangenen Seiten nur mal die Unterscheidung zwischen Online Games (MMOs) die auf dauerhafte Onlineaktivität angewiesen sind (Updates, Char Speicherung, Server Nutzung usw usw.) und Offline Games mit erzwungener Onlineaktivität bzw. viel wichtiger acc gebundenheit. Das beinhaltet vor allem die ganzen Steamspiele also Valve und Co. Und ausgerechnet die betrifft das Urteil überhaupt nicht!
 
Selbst bei Steam isses das gleiche, dir gehören nur Lizensen der Spiele. Der Account gehört Valve du bist nur der "Mieter". Von daher ist es egal ob MMOs oder Offlinespiele mit Accounts bei Steam, oder Origin oder so.

Wenn jemand seine Spielesammlung vererben, verkaufen oder was auch immer will, kann er dies nur mit Spielen die er physisch besitzt und diese keinen Account bei einem Dienst besitzen.
Das heißt von "modernen" Spielen eigentlich fast garkeines, weil 90% aller Spiele auf diesen Scheiss setzen.


Bei Spielen von Steam, UPlay, Origin oder was weiß ich fürn Dienst, kann man nichts verkaufen, vererben oder so. Da man diese Spiele zwar besitzt, diese aber an einen Account gebunden sind. Diese Accounts sind Besitz des jeweiligen Users, Eigentümer jedoch ist Valve, oder EA oder halt die Firma die hinter dem Dienst steht. Das heißt das letzte Wort, was mit dem Account passiert, hat der Betreiber des Dienstes, oder der des MMOs. Wenn die sagen, Accounts dürfen nicht verkaufen, verschenkt oder
vererbt werden, dann ist das so.

Selbes Prinzip wie bei Mieter (besitzer) und Vermieter (Eigentümer). Wenn du in deiner Mietwohnung was verändern willst, was die "Substanz" der Wohnung verändert, bsp streichen, Wände einreißen, kabelverlegen ect, kannst du das zwar, aber auch hier hat das letzte Wort der Eigentümer. Wenn der Nein sagt, kannst du nix dagegen tun.
 
@Lancegrim: Soweit ich mich erinnern kann, hat der EUGH letztes Jahr genau gegenteilig geurteilt. Bin jetzt aber zu faul den ganzen Spaß herauszusuchen
 
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Sep 01 2012 19:32


der te hat wohl vor lauter gerichtsverfahren keine zeit mehr fürs forum ^^
 
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[DM schrieb:
Zottel' date='08 January 2013 - 11:30' timestamp='1357641010' post='3342123']

Beispiel Musik und Filme:
In meinem Testament habe ich meine CD Sammlung (über 300 Stück) und meine DVD und Blueray Sammlung (über 400 Stück) einem guten Freund zugesprochen. Doch immer mehr Musik wird digital verkauft und Filme wohl bald auch. Kann ich denn eine Apple ID auch vererben? oder verkaufen? Wir sprechen hier ja nicht über 2-3 Euro sondern in vielen Fällen von über 1000 Euro Wert.....

Bei Musik oder Filmen kann man es sich ja Gott sei Dank noch aussuchen ob man das mit sich machen lässt oder nicht. Bei Spielen nicht mehr. Bei den letzten drei oder vier die ich gekauft habe war es die alternativlose Pflicht das in irgendein account-Konstrukt einzubinden.

Jetzt stört mich das rein technisch erstmal nicht weiter und ich kann auch nachvollziehen dass die ihre Klamotten so sehr gut gegen Raubkopien schützen. Wenn dadurch andere Kopierschutzverfahren die zT auch sehr nervig waren gespart werden und ich zB. meine CDs im Schrank lassen oder sogar verbummeln kann dann begrüße ich das sogar.

Aber diese Pflicht sich von vorherein schon enteignen zu lassen kitzelt mein Rechtsempfinden ganz gewaltig. Ich betrachte die Sachen für die ich bezahlt habe ganz gerne als mein Eigentum, vielleicht bin ich da etwas altmodisch.

Und hallo nicht gemietet sondern gekauft die Herren Jura-Erstsemestler, wenn ich bei Saturn 60 Kröten auf den Tisch gelegt habe dann bin ich einen Kaufvertrag eingegangen und die Tüte mitsamt Inhalt unter meinem Arm ist mein EIGENTUM. Irgendwelche Einwände soweit ? Nein.

Und genau jetzt kommt die interessante Stelle: Es ist mein Eigentum genau solange bis ich es benutzen will. Dann, sagt der Hersteller in seinen agb oder eulas oder whatever, ja haha Kollege wenn du das BENUTZEN willst dann gehört es automatisch wieder mir. OK nicht rein physisch die Verpackung und die DVD, die gehören weiter mir nachdem sie ihr Wert in 30 Minuten zwischen Kauf und Installation von 60 Euro auf den reinen Materialwert von 20 cent gefallen ist. Genau das ist es nämlich was wirtschaftlich gesehen passiert und alle sind einverstanden.

Hallo ? Lasst ihr euch das von eurem Auto- Zeitungs- oder Schuhhändler auch erzählen ?

Nice Schuhe der Herr das macht dann 89,99.......einhundert....10 Euro und einen cent für sie zurück, danke und einen schönen Tag noch....ach ja denken sie bitte daran: wenn sie ihre Füße da rein stecken oder damit sonstwie herumlaufen oder sowas gehören die wieder UNS. Aber Spiele und Musikindustrie sind sind unter tausenden (?) die einzigen die sich sowas rausnehmen dürfen, weil sie ja auch mehr als andere von ihren fanboys profitieren. Die lassen sich nicht nur anscheinend alles mit sich machen oder nehmen es wenigstens nur hin, nein sie vertreten das auch noch und labern rum als wenn sie als deren Rechtsanwälte arbeiten würden, DAS macht mich wirklich fassungslos.

Im Schuhbeispiel würde man in den nächsten Baumarkt fahren, 15 Minuten später mit einem abgesägten Schippenstiel zum Händler zurück kehren und naja sagen wir mal an seinem Gesicht und danach an seinem Vertragswerk einige Änderungen vornehmen. Die PC-Spieler nicht, die verbeugen sich noch im rausgehen, kaufen die Schuhe sogar noch in der Sammleredition für 149 Euro weil dem Karton noch ein exclusiver Fan-Kugelschreiber und eine exclusive Fan-Postkarte (im Wert von je 5 cent) beiliegt.

Und was mir wirklich auf den Sack geht ist die Vielzahl an accounts. Wenn die sich mal wenigstens auf Ein Verfahren oder eine Plattform einigen könnten. Battlenet, Ubidings, steam, windowslive etc. das ganze mehrfach für mehrere Familienmitglieder. Ich will nicht für jedes Kackspiel irgendeinem Kack Club beitreten müssen bis ans Ende meiner Tage, der komischerweise SEINERSEITS überhaupt keine Pflichten hat. Wenns mal nicht läuft tja Pech gehabt, jegliche Ansprüche auf Kundenseite sind von vorn herein absurd und lächerlich. Wenn überhaupt, dann DÜRFEN die alle, vor allem hat jeder seinen eigenen Reklamekanal bis auf meinen Schreibtisch gelegt.

Ich möchte auch bitte irgendwas erfinden wo man mir solche Verträge abnimmt.
 
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@Rabaz

Die 60€ für deine Software, gebrannt auf ner DVD mit lauter Schnickschnack haben aber nicht zwingend etwas damit zu tun.
Mit deiner DVD kannst du machen was du willst, die kannste auch wieder verkaufen, genauso wie bei den Spielen die man offline zuhause spielt.
Hier aber benutzt du über die Software nun mal noch einen zusätzlichen Dienst, das Spiel.
Dein Spielkonto ist also nicht übertragbar, die Software schon.
Die Spieleschmieden sichern sich seit Anfang an ab das sie deinen Account auch jederzeit ohne ersichtlichen Grund schließen können und natürlich den Spielbetrieb komplett einstellen können egal ob du umgerechnet Items im Wert von 1€ oder 1 Million € hattest.

Das was ich hier sehen könnte wäre das man die Software verkaufen können muss.
Dazu könnte man einführen die Software vom Account zu trennen.
Sprich wenn du deine 60€ teure Software verkaufst bekommt der nächste Besitzer nicht deinen Account sondern einen total frischen so als wäre die Software niegelnagelneu.

Hallo ? Lasst ihr euch das von eurem Auto- Zeitungs- oder Schuhhändler auch erzählen ?


Du hattest noch nie einen Neuwagen, frisch vom Fließband oder ?
Wenn du dir nen neues Auto kaufst entwertest du es am ersten Tag direkt nach der Zulassung.
Nach einem Jahr ist dein Auto nur noch 50-75% von dem Wert was er neu gekostet hat.

Solche Dinge lasse ich mir immer mal wieder von meinem Autohändler erzählen. Frag deinen mal.
Ausgenommen sind da nur seltene Automodelle, die steigen hingegen oftmals nach ein paar Jahren im Wert dank der hohen Nachfrage und dem miesen Angebot.

http://www.auto-moto...rt-1375406.html

Somit wäre zumindest eines geklärt. Wenn du dir nen Neuwagen kaufst, ihn mitm Hänger zur Zulassungsstelle fährst, ihn zulässt und dann merkst das dir die Kiste doch nicht gefällt, ins Auto steigst und zum Händler zurück fährst (sagen wir 1KM Wegstrecke) um dein Geld zurück zu bekommen dann schaut der Händler erstmal in seiner Liste nach was das Auto jetzt denn noch wert ist. Vielleicht sind dazwischen keine 2 Stunden vergangen aber schon ist dein Auto so im Wert gesunken das man es kaum glauben möchte. Das kann schon weh tun.

Kann man das 1zu1 auf Software umschreiben ? Ich finde nicht. Aber aktuell ist es ähnlich. Du kaufst ein Onlinespiel und in dem Moment wo du es registrierst verliert es schon drastisch an Wert. Dafür muss man nicht mal gespielt haben. Nur das hier der Wertverlust 100% beträgt.

Daher fände ich das wir eine Möglichkeit brauchen unsere Software die wir teuer gekauft haben vom Account zu trennen um die Software wieder zu verkaufen.
Der Account hingegen ist Eigentum vom Spielebetreiber, genauso wie alle erarbeiteten Güter auf diesem Account.
Aber es geht hier ja nicht um Accounthandel sondern um die Software an sich.
 
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Accountverkäufe, welche gegen die Regeln der jeweiligen Hersteller sind, werden hier nicht unterstüzt.
 
Accountverkäufe, welche gegen die Regeln der jeweiligen Hersteller sind, werden hier nicht unterstüzt.

Nice das, dass hier mal einer so deutlich sagt(!) - und Farbe bekennt!

Ich finde alles was man Gekauft hat sollte auch weiterverkauft werden können - auch so ein Account.
Ob Auto, Bügeleisen oder eben ne CD ich sollte damit machen können was ich will (bis auf das verbreiten von Kopien, versteht sich)!

Das es den Unternehmen ein Dorn im Auge ist, ist klar und das die Politik nix gegen Steam, Origon oder Battlenet tut ist meiner Meinung nach unerhört. Aber das der Staat nicht auf seiten der Verbraucher ist, ist klar
 
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Damit hast du ja an sich Recht, nur leider kaufst du den Account nicht. Du kaufst ne CD, ne Hülle, das Handbuch und das wars. Mehr nicht.

Wie hat der gute Kim Schmitz gesagt, wie man Piraterie verhindern könnte (und damit Origin usw überflüssig machen würde), einfach gutes Zeug auf den Markt bringen zu nem guten Preis.
 
Nice das, dass hier mal einer so deutlich sagt(!) - und Farbe bekennt!

Ich finde alles was man Gekauft hat sollte auch weiterverkauft werden können - auch so ein Account.
Ob Auto, Bügeleisen oder eben ne CD ich sollte damit machen können was ich will (bis auf das verbreiten von Kopien, versteht sich)!

Das es den Unternehmen ein Dorn im Auge ist, ist klar und das die Politik nix gegen Steam, Origon oder Battlenet tut ist meiner Meinung nach unerhört. Aber das der Staat nicht auf seiten der Verbraucher ist, ist klar

Du DARFST die CD verkaufen. Du DARFST NICHT deinen Account weiterverkaufen. Ist das so schwer zu begreifen?
Account != CD

Im übrigens sind nicht nur Musik-, Film- und Spieleindustrie so. Geh mal zum öffentlichen Nahverkehr. Wenn du dir z.B. ein Bayernticket Single kaufst, darfst auch nur du das verwenden. Klar kannst du damit von X nach Y fahren, es in Y weiterverkaufen (an jemanden, der nach Z fahren will) und dich freuen. Dennoch ist es nicht erlaubt, und wenn die Bahn das mitkriegt, gibts Ärger.

Hier immer die Spieleindustrie als DAS Übel schlechthin hinzustellen, ist schon arg übertrieben!
 
Du DARFST die CD verkaufen. Du DARFST NICHT deinen Account weiterverkaufen. Ist das so schwer zu begreifen?
Account != CD

Eben dabei betreiben Blizzard, Steam & Co ja gerade etwas Gesetzeswiedriges.

Durch das binden des CD Keys an einen Account, OHNE dem Kunden die Möglichkeit zu geben den Key auch wieder zu ENTKOPPELN vom selbigen.

Normalerweise müsste ihnen gesetzlich vorgeschrieben werden das es eine Option geben muss den CD Key auch wieder vom Account zu lösen.
Sprich durch das entkoppeln könnte das Spiel mit diesem Account dann nicht mehr gezockt aber der Key wieder mit einem beliebigen anderen Account verbunden werden.

Eben dadurch das Blizzard & Konsorten das NICHT tun berauben sie Ihre Kunden um ihr Recht zum weiterverkauf, und eben dort wäre auch der Ansatzpunkt zum klagen.

Solange das aber niemand tut und man sich selbst nicht damit rumschlagen will bleibt einem nur eins:

Für jedes Spiel einen eigenen Account erstellen und denselbigen jedes mal mitverkaufen.

Gesetzeswiedrig ist daran nichts, auch Accounts dürfen in Deutschland verkauft werden (siehe WoW Accounts bei Ebay.de, auf Ebay USA z.B. ist WoW Accountverkauf untersagt und die Auktion wird entfernt).
Auf dem Rechtsweg kann bei uns dagegen niemand etwas tun.

Es ist lediglich gegen die mit dem installieren des Spiels verbundenen Knebelverträge der jeweiligen Softwarehersteller in denen sie sich selbst das Recht einräumen weiterverkaufte Accounts zu sperren.
In wieweit eben dieses Verhalten Gesetzeskonform ist, ist immernoch sehr umstritten.

Allerding müssten die dazu erstmal überhaupt mitbekommen das der Account verkauft wurde. Wer ihnen das nicht grade auf die Nase bindet hat mit seinem gebrauchten Spiel nichts zu befürchten.
 
In wieweit eben dieses Verhalten Gesetzeskonform ist, ist immernoch sehr umstritten.


Da ist nichts umstritten, die Accounts sind ihr Eigentum, was sie damit machen ist alleine ihnen überlassen. Und genau das ist Gesetzkonform.
Mir gefällt das leider genauso wenig, aber tjoa so isses halt nunmal. Wenn man daran gesetzlich was ändern wollte, müsste das für alle Fälle gelten wo Besitzer und Eigentümer getrennte Personen sind. Und wenn das passiert, gibt es KEINE Mietwohnungen mehr, keine Autovermietungen, KEINERLEI Kredite mehr, keinerlei Ratenzahlungen ect ect. Du siehst also, die Chancen das sowas passiert, sind gleich 0.
Der Besitzer hat nur die unmittelbare "Herrschaft" über etwas, die letztliche Entscheidungsgewalt hat der Eigentümer. Deshalb muss auch jeder Mieter (Besitzer), sich das OK vom Vermieter (Eigentümer) holen wenn er mit der Sache (WOhnung, Auto, ect) machen will.

Stellt euch das ganze (ich habs schonmal gesagt, aber scheinbar verstheens viele einfach nicht) wie nen Mietvertrag vor. Ihr kauft euch das Spiel, die CD, das Handbuch was auch immer. Der Account der dazu zum Spielen notwendig ist, wird euch nur kostenfrei vermietet. Das heißt ihr dürft den Acc nutzen solange ihr euch an gewisse Richtlinien haltet (EULA, Hacks ect was es da alles gibt). Tut ihr das nicht mehr, wird der Account entfernt oder gebannt oder wie auch immer.

Klar is das nervig, aber wer sich wie ein Arsch benimmt, gehört bestraft, so einfach ist das. Und solange man den Account selber nutzt kein Thema.
Klar kann man die Spiele dann nicht mehr weiterverkaufen, aber das is weniger wild. Ich hab auch so einige Spiele wo ich sagen würde, die gehören wieder zurück. Geht aber nicht, also was tu ich? Ich schau das nächstemal genauer hin bevor ich mir von der Firma was kaufe, bzw verzichte ganz darauf.
Bsp EA. EAs Verhalten mit Origin hat die Firma bei mir dermaßen versaut, das ich Spiele mit Origin nicht kaufe und auch niemals werde. Was mich sehr heftig trifft, da ich sowohl HardCore Battlefield als auch Mass Effect Fan bin. Aber EA hat sich mit Origin Dinge geleistet, die als Dienstleister einfach nicht gehen, man kann sich viel erlauben aber solche Dinge nicht.

Aber nur so lernen es die Publisher/Entwickler. Spiel kaufen und dann mekkern, juckt die garnet, die haben ihr Geld. Nicht kaufen, das hilft.




Was die Aussage, mit dem Rechtsweg, gegen den Accountverkauf angeht...
Der Rechtsweg nennt sich Blizzards AGBs. Wenn du den Account erstellst, unterschreibst du quasi nen Nutzungsvertrag, indem du dich bereit erklärst, deren Forderungen anzuerkennen und zu befolgen. Verstößt du dagegen haben die jegliches Recht dir den Account wegzunehmen oder ihn zu sperren.
Wenn es ganz bös kommt, verkaufst du deinen Account, Blizzard kriegts mit, macht den Account dicht. Dein Käufer wird sich dann bei dir melden und dann wirds Ärger geben.

Und glaub mir, mitkriegen tun die das. Zum einen sieht Blizzard von wo sich jeder Account einloggt, das heißt du loggst dich ein, machst den Acc zum Verkauf bereit. Ca ne Stunde später is alles gelaufen, der neue Besitzer loggt sich von 500km weit weg ein, ändert dann die Kontaktdetails, wie Email, Name, Zahlungsmethode mit anderen Bankdaten und Kontoinhabernamen.... Das sehen die, und das wirf mehr als nur paar fragende Blicke auf. Das erregt sehr großes Aufsehen.
Wie sie dann handeln, ist ne andere Sache.


Stell dir die Server wie ne Disco vor, und die AGBs wie ne Hausordnung. Du hast dich daran zu halten wenn du dort verweilen willst. Ein Discobetreiber kann auch festlegen das heute nur Leute mit rose Tangas reinkommen. Wenn du dann keinen anhast kommst du nicht rein. Fertig aus. Dazu hat er das Recht.
Genauso hat Blizzard das Recht, den Handel mit seinem EIgentum (das sind die Accounts) zu untersagen. Wer dennoch dagegen verstößt, wird natürlich nicht verklagt, da gibts kein Gesetz das is richtig. Aber Blizzard macht dann den Account dicht und damit is das Thema für die erledigt. Genauso wie ein Türsteher oder Security Mitarbeiter dich aus nem Geschäft oder Objekt schmeißt wenn du gegen die Hausordnung verstößt.
 
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Da ist nichts umstritten, die Accounts sind ihr Eigentum, was sie damit machen ist alleine ihnen überlassen. Und genau das ist Gesetzkonform.

Nein, unumstritten ist dabei absolut garnichts, Gesetzeskonform ist das ganze schon dadurch nicht mehr weil dir durch die unumkehrbare Accountbindung dein Recht zum weiterverkauf gebrauchter Spiele beschnitten wird (siehe Urteil oben). Schon dadurch kann ein solcher Vertrag seine Rechtswirksamkeit einbüßen. Eben gerade für solche Dinge wie Spiele Onlineverkauf über Plattformen wie Steam gibt es in vielen Ländern noch immer keine angepassten Gesetze, das ganze bewegt sich in einer ziemlichen rechtlichen Grauzone.

Klar is das nervig, aber wer sich wie ein Arsch benimmt, gehört bestraft, so einfach ist das

Genau so sehe ich das auch, wenn der Spielehersteller sich wie ein Arsch benimmt und versucht den legitimen Gebrauchtverkauf von gekauftem Eigentum über eine unumkehrbare Accountbindung zu verhindern gehört er dafür eigentlich bestraft.

Was die Aussage, mit dem Rechtsweg, gegen den Accountverkauf angeht

Einen Rechtsweg dagegen gibt es eben nicht, da es in Deutschland nicht verboten ist seine Nutzungsrechte an einem Account weiterzuverkaufen (siehe Ebay).
Ob solche Vertragsklauseln, in denen sich der Verkäufer das Recht einräumt den Account im Falle eines weiterverkaufs zu sperren, in Deutschland überhaupt legal sind halte ich für mehr als fraglich. Besonders wenn man das mal auf einen Steam Account mit mehreren gekauften Spielen anwendet und dabei berücksichtigt das man laut dem Urteil oben eindeutig berechtigt ist seine gebrauchten Spiele weiterzuverkaufen.

Und glaub mir, mitkriegen tun die das

Ist auch Quatsch. Ich hab in meiner aktiven WoW Zeit 2x meinen Account verkauft und mir wieder einen anderen gekauft. Dabei hab ich sogar ab und zu den Blizzard Support für diese Accounts in Anspruch genommen. Solang man nicht dahergeht und denen am Telefon sagt ich hab das Ding bei Ebay gekauft merken die nicht das geringste.
 
Eben dabei betreiben Blizzard, Steam & Co ja gerade etwas Gesetzeswiedriges.

Durch das binden des CD Keys an einen Account, OHNE dem Kunden die Möglichkeit zu geben den Key auch wieder zu ENTKOPPELN vom selbigen.

Normalerweise müsste ihnen gesetzlich vorgeschrieben werden das es eine Option geben muss den CD Key auch wieder vom Account zu lösen.
Sprich durch das entkoppeln könnte das Spiel mit diesem Account dann nicht mehr gezockt aber der Key wieder mit einem beliebigen anderen Account verbunden werden.

Eben dadurch das Blizzard & Konsorten das NICHT tun berauben sie Ihre Kunden um ihr Recht zum weiterverkauf, und eben dort wäre auch der Ansatzpunkt zum klagen.

Solange das aber niemand tut und man sich selbst nicht damit rumschlagen will bleibt einem nur eins:

Für jedes Spiel einen eigenen Account erstellen und denselbigen jedes mal mitverkaufen.

Gesetzeswiedrig ist daran nichts, auch Accounts dürfen in Deutschland verkauft werden (siehe WoW Accounts bei Ebay.de, auf Ebay USA z.B. ist WoW Accountverkauf untersagt und die Auktion wird entfernt).
Auf dem Rechtsweg kann bei uns dagegen niemand etwas tun.

Es ist lediglich gegen die mit dem installieren des Spiels verbundenen Knebelverträge der jeweiligen Softwarehersteller in denen sie sich selbst das Recht einräumen weiterverkaufte Accounts zu sperren.
In wieweit eben dieses Verhalten Gesetzeskonform ist, ist immernoch sehr umstritten.

Allerding müssten die dazu erstmal überhaupt mitbekommen das der Account verkauft wurde. Wer ihnen das nicht grade auf die Nase bindet hat mit seinem gebrauchten Spiel nichts zu befürchten.
Moment mal. Bitte hier nicht irgendwelche Begriffe durch den Raum werfen, ohne zu wissen, was die bedeuten.

Das fängt schon mal damit an, dass du überhaupt kein Recht besitzt, Accounts wie von Ebay, Blizzard, Valve etc. zu verkaufen. Das Erschönpfungsrecht bezieht sich explizit im Gesetzteswurf erwähnt auf physische Medien.

Sprich, du hast das Recht, den Datenträger zu verkaufen. Das der Kunde damit nichts anfangen kann, da der CD-Key wichtig ist, steht auf einem ganz anderen Papier geschrieben. Das Recht aber einen Account zu verkaufen gibt es nicht. Ansonsten bitte den passenden Paragraphen raussuchen.

Das man das machen kann ist wieder aber eine andere Sache, denn zur gleichen Zeit ist es nicht illegal es zu machen. Nur haben dann die Dienstleister (Blizzard, Ebay, Valve, EA etc.) auch das Recht, ggf. den Vertrag zu kündigen, da die einen Vertrag mit dir eingegangen sind und nicht dem neuen Käufer. Es geht sogar so weit, dass diese Dienstleister dich sogar belangen könnten, wenn sie etwas passendes in der EULA geschrieben haben (Achtun, ich rede hier nur von einer zivilrechtlichen Belangung, nicht strafrechtlichen - ein großer Unterschied).

Sprich, aktuell sieht es so aus. Du kannst zwar deinen Account verkaufen, auch wenn du kein Recht dafür hast, aber der Vertragspartner kann und wird aus dem Vertrag zurück treten.

Und zum EUGH, weil es hier so oft gefallen ist. Das EUGH besagt lediglich, dass man Onlinelizenzen verkaufen darf, nicht aber, dass man es können muss. In dem vor Gericht verhandelten Fall ging es um einen Kunden, der seine Onlinelizenzen verkauf hat, der Lizenzherausgeber ihn daraufhin verklagen wollte und damit gescheitert ist. Das EUGH sagt aber nichts über DRM (Digital Rights Management - also Accountbindung oder Bindung anderer Art von digitalen Inhalten).

Passend zu DRM gibt es aber auch ein Gerichtsurteil, direkt aus Deutschland:
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1075-BGH-Az-I-ZR-17808-Half-Life-2.html
Fazit: DRM sind ein legitimes Mittel den Wiederverkauf von Lizenzen einzuschränken.
 
Danke, wenigstens einer der es versteht und bischen logisch denkt.

Nichts mit Grauzone, alles genau geregelt.

Gefallen muss einem das nicht, aber... Kampf gegen Windmühlen und so, ne...


Und klar gibts keinen Rechtsweg gegen den Verkauf. Aber Rechtsweg heißt, entweder Zivil oder Strafrechtliche Klage. Letzteres is Unsinn, ersteres kann passieren.

Ansonsten braucht ein Publisher auch keinen Rechtsweg gegen den Verkauf, der schließt den Account einfach und fertig.



Was dein Beispiel mit deinem WoW Verkauf Account angeht... Nur weil du nicht erwischt wurdest, heißt das nicht das sowas nicht passiert.
Ich hab jahrelang als GM gearbeitet und glaub mir, man erkennt es sehr eindeutig.

Aber um bei deinem Beispiel zu bleiben, die deutsche Polizei führt auch keine Kontrollen auf den Straße durch, ich bin noch nie kontrolliert worden, also gibts auch keine Kontrollen solange ich nicht nen Steifenwagen anhalte und sage das ich kontrolliert werden will.... *facepalm*
 
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Als erstes mal, es geht hier um den weiterverkauf von gebrauchten SPIELEN nicht um den von ACCOUNTS.
Wenn ein Spielehersteller dahergeht und dieses gekaufte Spiel an einen Account bindet nur um den weiterverkauf zu verhindern, dann ist das alles andere als moralisch einwandfrei.

Im Gegenzug sehe ich mich als Käufer dann auch keineswegs in der Pflicht mich an irgentwelchen Humbug wie "Der Account gehört dir nicht den darfst du nicht weitergeben" in irgenteiner Weise halten zu müssen. Wer hierbei im Recht oder Unrecht ist können allenfalls dafür zuständige Gerichte entscheiden. Keinesfalls aber irgentwelche Knebelvertragsklauseln die sich irgentein Softwarehersteller ausgedacht hat um seine Profite zu verbessern, auch wenn so mancher hier denen gerne pauschal einen automatisch Gesetzeskonformen Status einräumen möchte. Ein Jurist der sich Blizzards "Vertragsbedingungen" durchliest findet darin mit Sicherheit etliche Stellen wo ihm nach deutschem Recht die Haare zu Berge stehn.

Klar können die dahergehn, den Account sperren und sich dabei auf ihre AGBs berufen. Ob sie damit allerdings auch durchkommen würden wenn der so behandelte Kunde dagegen klagen würde und sich ein Gericht damit erstmal befassen müsste, steht auf einem anderen Blatt Papier. Soweit mir bekannt gibt es noch garkeine Beispielprozesse in denen exakt ein solcher Fall verhandelt wurde wo sich ein Kunde mit dieser Argumentation gegen eine Accountsperre gewehrt hätte oder gar einen Fall wo ein Spielehersteller versucht hätte rechtlich gegen Accountverkauf vorzugehn. Eben deshalb ist das eine rechtliche Grauzone, wie ein Richter in exakt diesem Fall entscheiden würde ist noch garnicht bekannt.

Klar geht man wenn man einen Account kauft oder verkauft das Risiko ein mit dieser Problemmatik konfrontiert zu werden, eventuel sogar das der Account gesperrt wird und man entscheiden muss ob man sich das dann so gefallen lässt oder sich den ärger aufläd sich dagegen dann zu wehren. In der Regel wird bei den meisten wohl ersteres der Fall sein, der Streitwert ist einfach zu gering. Risikobehaftet ist Accounthandel dadurch auf jeden Fall.

Trotzdem ist deine Aussage Unsinn eine Accountweitergabe würde zwangsläufig auffallen. Die Wahrscheinlichkeit ist eher ziemlich gering.
Sicher besteht immer die theoretische Möglichkeit dazu, das habe ich nirgendwo geleugnet auch wenn du das mit deiner blumig sympathischen "Umschreibung" so darstellen möchtest.
Weisst du was? ich fahre auf der Straße immer ziemlich ordentlich und werde tatsächlich nur extrem selten mal angehalten. Und selbst dann ist den Polizisten nie aufgefallen das meine Alufelgen garnicht eingetragen sind. Die haben garkein interesse daran bei jeder 0815 Straßenkontrolle auf solche Details zu achten. Ganz ähnlich ist das bei Leuten die millionen solcher Online Accounts verwalten müssen.

Letzten endes muss jeder selber wissen was er sich gefallen lässt und was nicht, wer meint alles was irgentwelche Großkonzerne sich so ausdenken um ihren Profit zu steigern müsste zwangsläufig auch richtig und Rechtskonform sein der soll wegen mir auch weiterhin daran glauben.
 
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