Joe Cool
Quest-Mob
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Ja da gebe ich Dir absolut Recht, Halbwissen kann gefählich werden.
Aber den Tipp von Dir mit der Mail habe ich beherzigt und eben diese Mail nochmal richtig vollständig gelesen. Konkrete Hinweise auf das Wann, Womit und Wie genau gibt es nicht. Nur den Textbaustein: Wurde alles sorgfältig geprüft usw. bla bla. kennt man ja.
Fakt ist: Ich bin wohl dauergebannt. Erstmal nicht so schlimm, da ich schon länger aufhören wollte, die Sucht mich aber immer abgehalten hatte ;-)
Zu meinem Geldproblem in Bezug auf das jetzt deutlich überbezahlte Abo durch Abbuchung seitens Blizzard habe ich was gefunden.
Entscheidendes steht in einem Link zu den "Geschäftsbedingungen", ich möchte hier mal kurz ein Zitat einkopieren.
Unter XV. Kündigung steht unter anderem folgendes:
Diese Vereinbarung gilt bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie geschlossen wurde, es sei denn, sie wird von einer Partei unter folgenden Bedingungen vorzeitig gekündigt:
1. bla bla.. schriftliche Kündigung an folgende Adresse: Blizzard Entertainment S.A.S. - Support Clients - TSA 60001, 78008 Versailles CEDEX, Frankreich.
2. Blizzard behält sich das Recht vor, diesen Vertrag wie folgt zu beenden: Wenn Sie eine oder mehrere der Bestimmungen in dieser Vereinbarung nicht einhalten, erhalten Sie von Blizzard einen Warnhinweis wegen Nichteinhaltung (den ich nie erhalten habe). Im Falle eines ernsthaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung ist Blizzard berechtigt, die Vereinbarung unverzüglich und ohne Vorwarnung aufzulösen (muss bei mir wohl ein harter Verstoß gewesen sein). usw.
Beachten Sie bitte ebenfalls, dass, falls Blizzard Entertainment diese Vereinbarung aufgrund der Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen kündigt, sämtliche Rechte auf Erstattung der von Ihnen für den Zugang zum Spiel World of Warcraft vorab geleisteten Zahlungen verwirkt sind und Sie anerkennen und sich damit einverstanden erklären, dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen haben, die Sie vor der Kündigung dieser Vereinbarung vorab auf Ihren Account gezahlt haben.
Das finde ich extrem krass.
Blizzard legalisiert sozusagen sein Recht auf Unterschlagung der zuviel gezahlten Abo-Kosten, in meinem Fall für ca. 5 Monate.
Hier kann man jetzt trefflich Haarspalterei betrieben: Gilt das nur für den laufenden Monat, oder nur für Gamecard-Kunden, oder für alle Vorauszahler per Lastschrift, die ja nicht aktiv "bezahlen" sondern einziehen lassen? usw. usw.
Ob das Ganze mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht vereinbar ist, kann hier sicher nicht geklärt werden. Ich werde jetzt das Thema auf sich beruhen lassen und mir einen gescheiten Rechtsbeistand hierzu suchen.
Ein letzter Tipp an dieser Stelle: Sehr gut abwägen in wieweit der gesparte Euro bei einer längerfristigen Abbuchungsvereinbarung Sinn macht. In meinem Fall überwiegt der Verlust deutlich die Einsparung. Ich würde jetzt immer nur noch ein "Monatsabo" abschließen. Sicher ist sicher ;-))
Aber den Tipp von Dir mit der Mail habe ich beherzigt und eben diese Mail nochmal richtig vollständig gelesen. Konkrete Hinweise auf das Wann, Womit und Wie genau gibt es nicht. Nur den Textbaustein: Wurde alles sorgfältig geprüft usw. bla bla. kennt man ja.
Fakt ist: Ich bin wohl dauergebannt. Erstmal nicht so schlimm, da ich schon länger aufhören wollte, die Sucht mich aber immer abgehalten hatte ;-)
Zu meinem Geldproblem in Bezug auf das jetzt deutlich überbezahlte Abo durch Abbuchung seitens Blizzard habe ich was gefunden.
Entscheidendes steht in einem Link zu den "Geschäftsbedingungen", ich möchte hier mal kurz ein Zitat einkopieren.
Unter XV. Kündigung steht unter anderem folgendes:
Diese Vereinbarung gilt bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie geschlossen wurde, es sei denn, sie wird von einer Partei unter folgenden Bedingungen vorzeitig gekündigt:
1. bla bla.. schriftliche Kündigung an folgende Adresse: Blizzard Entertainment S.A.S. - Support Clients - TSA 60001, 78008 Versailles CEDEX, Frankreich.
2. Blizzard behält sich das Recht vor, diesen Vertrag wie folgt zu beenden: Wenn Sie eine oder mehrere der Bestimmungen in dieser Vereinbarung nicht einhalten, erhalten Sie von Blizzard einen Warnhinweis wegen Nichteinhaltung (den ich nie erhalten habe). Im Falle eines ernsthaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung ist Blizzard berechtigt, die Vereinbarung unverzüglich und ohne Vorwarnung aufzulösen (muss bei mir wohl ein harter Verstoß gewesen sein). usw.
Beachten Sie bitte ebenfalls, dass, falls Blizzard Entertainment diese Vereinbarung aufgrund der Verletzung dieser Nutzungsbestimmungen kündigt, sämtliche Rechte auf Erstattung der von Ihnen für den Zugang zum Spiel World of Warcraft vorab geleisteten Zahlungen verwirkt sind und Sie anerkennen und sich damit einverstanden erklären, dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen haben, die Sie vor der Kündigung dieser Vereinbarung vorab auf Ihren Account gezahlt haben.
Das finde ich extrem krass.
Blizzard legalisiert sozusagen sein Recht auf Unterschlagung der zuviel gezahlten Abo-Kosten, in meinem Fall für ca. 5 Monate.
Hier kann man jetzt trefflich Haarspalterei betrieben: Gilt das nur für den laufenden Monat, oder nur für Gamecard-Kunden, oder für alle Vorauszahler per Lastschrift, die ja nicht aktiv "bezahlen" sondern einziehen lassen? usw. usw.
Ob das Ganze mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht vereinbar ist, kann hier sicher nicht geklärt werden. Ich werde jetzt das Thema auf sich beruhen lassen und mir einen gescheiten Rechtsbeistand hierzu suchen.
Ein letzter Tipp an dieser Stelle: Sehr gut abwägen in wieweit der gesparte Euro bei einer längerfristigen Abbuchungsvereinbarung Sinn macht. In meinem Fall überwiegt der Verlust deutlich die Einsparung. Ich würde jetzt immer nur noch ein "Monatsabo" abschließen. Sicher ist sicher ;-))
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