Buffed und die Indizierung

F

floppydrive

Guest
Tach auch,


ich hätte da mal eine kleine Fragen zu indizierten Spielen bei Buffed, es werden oft von den Mods/Admins Beiträge geändert weil dort indiziert Spiele genannt werden. Dazu habe ich nun 2 Fragen.

1. Wenn ich einen Teil einer Serie nenne der nicht indiziert wurde, werdet ihr meinen Beitrag trotzdem bearbeiten? (z.b. Max Schmerz 1 ist indiziert aber Max Schmerz 2 ist auf dem Markt ab 18 erhältlich)
2. Warum wird überhaupt geändert, indizierte Medien dürfen doch nur nicht verkauft/überlassen/beworben und vertrieben werden, zählt die Nennung in einem Beitrag als Werbung oder warum wird geändert? Bei beschlagnahmten Spielen verstehe ich es ja noch aber warum bei indizierten?




Grüße das alte Diskettenlaufwerk
 
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.

1. dürfte kein problem sein

2. verkauft werden dürfen die schon noch, an nachweislich 18+ Jährige. das Problem für öffentliche (kommerzielle) Plattformen, wie buffed, dürfte wohl vor allem darin bestehen, das irgend ein Rechtsverdreher vorbei schauen könnte und das so auslegt, das es ärger gibt und teuer wird. Beiträge löschen ist da deutlich einfacher und billiger
 
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Also wäre es ok wenn ich schreiben "Ich suche den ersten Teil von Max Payne 2" bekloppte Welt
 
sollte okay sein, ja. liegt wohl allerdings in einer grauzone die jeder moderator persönlich auslegen wird
 
Zum gefühlt 1000. mal :

Natürlich könnten indizierte Spiele allein genannt werden (aber keine Beschlagnahmten), ABER das führt immer, wirklich ausnahmslos immer über kurz oder lang entweder zur Beschreibung des Titels, Verlinkung von Videos, Bildern oder Bezugsquellen und damit zur Bewerbung des Spiels. Aus dem Grund unterbinden wir auch die Nennung indizierter Titel seit jeher.

Du kannst aber gern die gängigen Verschleierungen wie Max Schmerz oder Beben verwenden. ^^
 
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er sucht einfach nur, solange er (oder jem anders) nix findet gehts also^^
 
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Leute .. Indizierte Spiele einfach nicht nennen... ist das so schwer?
Für Spiele auf Liste A gilt eine Werbeverbot, eine Nennung des Spiels könnte diverse Folgen für Buffed haben. Irgendein Korinthenkacker sieht das als Werbung und Buffed hat den Teufel am A****

Also Umschreibt die Spiele undgut ist. Jeder Zocker hier wird schon wissen was ihr meint.
 
Das ist ja schön das ihr sagt indizierte Spiele nicht nennen, aber woher soll ich das Wissen, mir war bis vorhin in dem einen Thread nicht bekannt das Max Schmerz indiziert ist.

Ich finde nur das Buffed immer etwas überreagiert in der Hinsicht, andere Foren haben sich da nicht so "affig" sag ich mal und die sind nicht unbedingt kleiner als Buffed.
 
Liste Indizierter Spiele:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Indiziertes_Computerspiel
http://www.gamepro.de/forum/showthread.php?105923-BITTE-LESEN-Liste-der-indizierten-beschlagnahmten-Spiele-amp-DVDs-ab-2000!(22.07.2010)

Beschlagnahmte Spiele:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:ugly:eschlagnahmtes_Computerspiel

Nur ein paar Beispiele.
 
Nun wenn man es nicht weiß, okay. Aber nicht wundern wenn es dann gelöscht ist bzw editiert
Und bis jetzt hat glaube ich noch keiner deswegen en Bann oder ne Verwarnung gekriegt.
Und mit kleinlich sein hat des nix zu tun. Das ist einfach nur sich "ans Gesetz halten"
Und zwar an § 15 Jugendschutzgesetz

Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(4) Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden.
(5) Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.
(6) Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Handel die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuweisen.

Soweit jetzt klar?

Böser Kaepten

Das kann man jetzt auch als Werbung auslegen
Am besten einfach nur en Hinweis auf die Suchmechanismen geben und auf Google verweisen .. denke ich der sicherste Weg
 
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Ich finde nur das Buffed immer etwas überreagiert in der Hinsicht, andere Foren haben sich da nicht so "affig" sag ich mal und die sind nicht unbedingt kleiner als Buffed.

Wir sind aber nicht die Foren, auf die du dich beziehst.
 
Argumentationskette ZAM 1 : floppydrive 0

BING BING BING, der Kampf ist aus. Technischer K.O. in der ersten Runde.
 
Wir sind aber nicht die Foren, auf die du dich beziehst.


stimmt,die kämpfen wenigstens für die meinungsfreiheit (die ja auch buffed.de nutzt) und ernten dafür respekt,anerkennung und unterstützung ----> heise.de gegen die musikindustrie
ich will damit nicht sagen,dass buffed es darauf anlegen soll,aber die eigentliche meinung ist ja durch duldung von umschreibungen dieser titel mehr als deutlich.
manchmal gehört ein bissl ziviler ungehorsam einfach dazu.
letztenendes ist es natürlich eure entscheidung,wie ihr das händelt,aber soviel support wie ihr euren nutzern entgegendbringt,bringen diese euch auch entgegen.
nach der aktion von heise,hab ich tatsächlich ein abo abgeschlossen und klicke bewußt auf werbung (die nicht mehr geblockt wird) auf deren seite.das kann ich leider von buffed nicht behaupten
lg alri
 
Manche User schreiben sich hier schon leicht einen von der Tastatur, ihr müsst mal darüber nach denken das es hier auch um Arbeitsplätze geht. Und da liegt meistens schon der Unterschied zu euren hochgelobten um Meinungsfreiheit kämpfenden Privat-Foren, dort muss keiner um seinen Arbeitsplatz angst haben.

Sollte man das hier schleifen lassen und ein Rechtsanwalt kommt aus-versehen mal vorbei und sieht das hier Titel genannt und vielleicht auch beworben werben die auf dem Index stehen dann kann man hier auf saftige strafen warten und wenn es dumm läuft sogar auf die Schließung der kompletten Plattform.

Sicherlich euch als User juckt das wenig, dann ist Buffed.de halt down.."gehe ich halt wo anders hin.." aber denkt mal über die Leute nach die hiermit ihr Geld verdienen, was machen die dann ?

Also wenn dieses Vorgehen jemanden zu "affig" ist dann kennt er ja sicherlich einschlägige Foren wo es ihm nicht zu "affig" ist, dort kann er ja dann auch nach seinen Index Titeln fragen ,Werben,Lieder Singen was auch immer.

Wie Dracun schon sagt, umschreiben ist in Ordnung, jeder Gamer wird dann schon wissen was gemeint ist.
 
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Hey wie wärs:
Buffed nennt ab sofort indizierte Spiele (zumindest die auf Liste A stehen) und du übernimmst alle anfallenden Kosten diesbezüglich. Strafen, Rechtsanwälte, Gerichtskosten etc.
Ist doch ein fairer Deal oder?
Ihr bekommt euren Willen und buffed muss die hohen Kosten nicht fürchten.

So jetzt noch mal für alle zum Mitschreiben:
Spiele die auf der Liste A stehen (indizierte Spiele halt) dürfen nicht beworben werden und dürfen nicht Kindern & Jugendlichen UNTER 18 Jahren zugänglich/bekannt gemacht werden.

Buffed ist ein ÖFFENTLICHES Forum wo auch MINDERJÄHRIGE sich anmelden können
Also fängt hier §15 Absatz 2 & 6 an zu wirken
Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht

2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,

Das ist deutsches Recht
Und für alle PseudoPolitiker hier und die nach ihrem Recht brüllen

GG
Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

So ich hoffe damit ist euch jetzt klar, das ihr eine freie Meinung haben dürft, SOLANG SIE NICHT GEGEN GELTENDES GESETZT VERSTÖSST und NICHT DIE RECHTE ANDERER VERLETZT!

Alles klar soweit?
 
nach der aktion von heise,hab ich tatsächlich ein abo abgeschlossen und klicke bewußt auf werbung (die nicht mehr geblockt wird) auf deren seite.das kann ich leider von buffed nicht behaupten
lg alri


Äpfel und Birnen.
 
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