pampam
Dungeon-Boss
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Und wo ist beim Privatverkauf der Erfüllungsort? Ich meine, der wäre beim Verkäufer und somit ist die Ware übergeben, sobald sie sich auf den Weg zum Käufer macht, also sobald der Fernseher an DHL übergeben wurde. Damit liegt das Risiko des Untergangs und der Verschlechterung beim Käufer.Hier eine kleine Info:
§ 446 BGB Gefahr- und Lastenübergang Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. ** Der Gefahrenübergang ist also erst dann, wenn der Käufer die Sache in den Händen hält. Transportschäden gehen zu Lasten des Verkäufers, vollkommen unabhängig von irgendeiner Versicherung.
[...]
Wie gut wurde der Fernseher denn Verpackt? Die Paketdienste geben nämlich in der Regel vor, dass der Inhalt bei einem Sturz aus 1m nicht beschädigt werden darf. Außerdem darf der Inhalt nicht direkt mit der Umverpackung in Berührung kommen, heißt es muss genügend Verpackungsmaterial verwendet worden sein. Solche Dinge sollte man immer mit 2 Kartons verpacken.
Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt worden sein, wird DHL die Zahlung verweigern, da unzureichend verpackt.