DHL annahme verweigert

Hier eine kleine Info:

§ 446 BGB Gefahr- und Lastenübergang Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. ** Der Gefahrenübergang ist also erst dann, wenn der Käufer die Sache in den Händen hält. Transportschäden gehen zu Lasten des Verkäufers, vollkommen unabhängig von irgendeiner Versicherung.
[...]
Und wo ist beim Privatverkauf der Erfüllungsort? Ich meine, der wäre beim Verkäufer und somit ist die Ware übergeben, sobald sie sich auf den Weg zum Käufer macht, also sobald der Fernseher an DHL übergeben wurde. Damit liegt das Risiko des Untergangs und der Verschlechterung beim Käufer.

Wie gut wurde der Fernseher denn Verpackt? Die Paketdienste geben nämlich in der Regel vor, dass der Inhalt bei einem Sturz aus 1m nicht beschädigt werden darf. Außerdem darf der Inhalt nicht direkt mit der Umverpackung in Berührung kommen, heißt es muss genügend Verpackungsmaterial verwendet worden sein. Solche Dinge sollte man immer mit 2 Kartons verpacken.

Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt worden sein, wird DHL die Zahlung verweigern, da unzureichend verpackt.
 
Wie gut wurde der Fernseher denn Verpackt? Die Paketdienste geben nämlich in der Regel vor, dass der Inhalt bei einem Sturz aus 1m nicht beschädigt werden darf. Außerdem darf der Inhalt nicht direkt mit der Umverpackung in Berührung kommen, heißt es muss genügend Verpackungsmaterial verwendet worden sein. Solche Dinge sollte man immer mit 2 Kartons verpacken.

Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt worden sein, wird DHL die Zahlung verweigern, da unzureichend verpackt.
das ist halt der haken an der sache mein TV kam die woche aber auch ohne umverpackung ^^ (vom händler wohlgemerkt) ich hab das paket in anwesenheit vom lieferer aber genau angeschaut

den Fernseher woanders wieder verkauft. Ich empfehle die letztere Variante.
wenn es ordnungsgemäßt verpackt war, würd ich wie gesagt den teufel tun. einen TV mit sprung im glas erneut verkaufen ? viel spass..entweder der paketdienst hats verbockt oder der käufer hat ihn beim auspacken fallen lassen

@ebay gedöns :
als privatverkäufer schreib ich immer rein : keine gewährleistung, keine rücknahme, keine garantie/umtausch. gekauft wie beschrieben.
 
Das ist leider Wahr. Fernseher werden in der Regel auch von Händlern schlecht Verpackt.

Da der Empfänger so schlau war, das Paket wieder zurück zu schicken, kannst du auch mittels Bildern nicht nachweisen, dass es sich um einen Transportschaden handelt. Ich würde sagen, da hat der Käufer falsch gehandelt und somit ist es sein Verschulden. Er hätte sich mit dir in Verbindung setzen müssen und du, als Versender, hättest das dann bei DHL gemeldet. Die hätten höchstwahrscheinlich Bilder der Verpackung (mit erkennbarem Versandaufkleber) und des Verpackungsmaterials angefordert.

Ich würde mich so Verhalten:

1. Dem Käufer erklären, dass ich aufgrund seines Fehlverhaltens nichts mehr machen kann und er sein Geld auch nicht zurückerhält. Die entsprechenden §§ aus dem BGB bezüglich der Reklamation wurden ja bereits gepostet.

2. (Falls der Fernseher jetzt wieder bei dir ist) Ihm einen Zeitraum nennen, in dem der Fernseher abgeholt werden kann (wenns sein muss auch Samstags zwischen 18 und 20 Uhr , eben dann wenn es dir passt)

und 3. dem Käufer erklären, dass er natürlich gerne selbst versuchen kann, DHL von einem Transportschaden zu überzeugen.

So ärgerlich das für den Käufer ist, sofern er tatsächlich nichts dafür kann, sehe ich die Schuld bei Ihm.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich frage mich immer wieder wie Leute auf den Trichter kommen bei waren die sie Private. Verkaufen jegliches recht auf Umtausch, Rückgabe usw. Ausklammern bzw. Verweigern zu können!

AUCH BEI PRIVAT VERKÄUFEN HAT DER KÄUFER DAS RECHT VOM KAUF ZURÜCK ZU TRETTEN.

Das selbe gilt für Garantie Ansprüche 6mon hat man per gesetzt als Käufer wenn man von privat kauft.


Tschuuuuuu
 
Ich frage mich immer wieder wie Leute auf den Trichter kommen bei waren die sie Private. Verkaufen jegliches recht auf Umtausch, Rückgabe usw. Ausklammern bzw. Verweigern zu können!

AUCH BEI PRIVAT VERKÄUFEN HAT DER KÄUFER DAS RECHT VOM KAUF ZURÜCK ZU TRETTEN.

Das selbe gilt für Garantie Ansprüche 6mon hat man per gesetzt als Käufer wenn man von privat kauft.


Tschuuuuuu

Erstens, es gibt KEIN Recht auf Umtausch. Weder privat, noch gesetzlich. Das HGB und BGB sehen ein solches Recht nicht vor. Zweitens, es gib nur bei Fernabsatzgeschäften (Versand, Onlinehandel) die Möglichkeit binnen 14 Tage vom Kaufvertrag ohne Begründung zurück zu treten, das gilt aber nur bei einem Kaufvertrag zwischen Händler und Privatperson. Privatverkäufe sind rein durch das BGB abgedeckt und unterliegen dieser Regelung des HGB nicht.

Was die Garantie angeht ist hinfällig, da sie eine vom HERSTELLER freiwillig geleistete Serviceleistung ist und daher in jedem Fall direkt beim Hersteller in Anspruch genommen werden kann. Was du meinst ist der Gewährleistungsanspruch, und der wird bei Privatverkäufen nicht an den privaten Verkäufer, sondern an den ursprünglichen Händler gestellt, welcher im Zweifelsfall, eventuell wegen fehlendem Kaufnachweis (Kassenbon, Rechnung ect.), auch an den Hersteller des Geräts verweisen kann. Die sechs Monate die du zitierst entstammen der Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung. Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde beweisen das der Mangel an der Ware bereits bei Kauf bestand, hat aber nichts mit Privatverkäufen zu tun.
 
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