Recc
Rare-Mob
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In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden.
Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos.
Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.
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Das wusste ich auch nicht o.O
Also könnten die es sich im grunde ja auch sparen weil es rechtlich eh kein gewicht hat.
auch wenn das Programm im grunde garnichts damit zu tuen hat?
also bei virenporgrammen kann man da nicht meckern
aber wenn spiele das machen find ich das schon komisch...
Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos.
Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.
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Das wusste ich auch nicht o.O
Also könnten die es sich im grunde ja auch sparen weil es rechtlich eh kein gewicht hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
Zum Thema EULA....
Was das Scannen des PCs, bzw. Arbeitsspeichers angeht. Nun, das ist gesetzlich nur so weit geregelt, dass sich niemand UNWISSEND Zugang zu Deinem Rechner verschaffen und ihn scannen darf. Wirst Du aber drauf hingewiesen, dass ein Produkt dies macht und stimmst dann zu, dann ist das rechtlich gesehen OK.
auch wenn das Programm im grunde garnichts damit zu tuen hat?
also bei virenporgrammen kann man da nicht meckern
aber wenn spiele das machen find ich das schon komisch...
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