Gleichgeschlechtliche Ehen dürfen nicht durch Staatsgesetze eingeschränkt werden - die wichtigsten Abschnitte sind fett markiert.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Artikel 16:
Eheschließung, Familie:
(1) Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseiningung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 30:
Auslegungsregel:
(1) Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erkärung verkündeten REchte und Freiheiten zum Ziel hat.
von demher - volle Zustimmung das auch gleichgeschlechtliche Paare egal welche sich das "Ja-Wort" geben.
mfg Madrake