Ist das normal ?

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Toamar

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Halli Hallo,

ich habe langeweile da ich wegen Sehnscheidenentzündung nicht spielen kann,
und auch nur mit einer Hand Tippen kann

Da habe ich mal bei Ebay vorbei geschaut, und mal geguckt was die WoW-Accounts so momentan wert sind ^^
Es gibt mehr als 13 Seiten a 50 Auktionen mit WoW-Accounts, und fast keiner bietet ^^.
Vor einene Jahr waren es ca. 1,5 Seiten mit Accounts, und auf fast jedem war ein oder mehrere Gebote.

Ist es mit WoW wirklich schon so schlimm ?
Also mir ist aufgefallen das selbst auf Frostwolf Horde nicht mehr so viel los ist, oder ist das das Sommerloch weil momentan das Wetter so gut ist ?

Grüße,
Toamar
 
strahlend blauer himmel , 25° , langes wochenende , na was denkst du ?
 
Zum einen ist es natürlich die Sommerpause, aber es kommt auch große langeweile hinzu, weil einfach immer dasselbe irgendwie versucht wird neu zuverkaufen. Jetzt ist auch noch RIFT draußen, da wollen viele natürlich auch ein Auge drauf werfen und vllt. auch da bleiben. Ebenfalls muss man bedenken, wie alt WoW bereits ist und wie bekannt. Ich denke, dass für viele einfach die Luft raus ist. ein Grund könnte natürlich auch sein, dass es mehr Leute gibt, die sich nur einen Acc. holen um dann hochzulvln. und diesen daraufhin wieder zu verkaufen. Ich weiß ja nicht, was die im Durchschnitt wert sind. Habe mal gehört, dass die teilweise für 200€ weggehen. :/
 
War vermutlich mal wieder ein Rundumschlag von Blizzard persönlich. Wenn sie gerade Zeit haben (was auf Souliis Antwort mit dem Wetter zurück zu führen sein könnte) macht Blizzard ab und eine Check von Ebay Account-Sells und bannt die betroffenen Spieler.
Was dazu führt, dass diese Spieler ihr Angebot wieder wegnehmen müssen, weil sie sonst gegen Ebay Richtlinien verstossen, wenn sie die angepriesene Ware nicht liefern können.

Warum nicht Geboten wird hat wohl eben mit den von dir erwähnten Faktoren (verl. Wochenende, Sommerloch, Wetter oder RIFT MMO) zu tun.

Ps'
Einen Account zu verkaufen ist illegal, da man in den Geschäftsbedingungen ganz klar erklärt bekommt, dass dein Account nicht dein Account ist. Du hast lediglich das Recht ihn zu Benutzen. Und das obwohl du deinen Account selber erstellt hast (ob man Blizzard wegen Urheberrechtsverletzung selber anklagen könnte? - fällt mir grad ein ).
Als Beispiel kann man einen Blizzard-Account mit einem Sportgerät im Fitnessstudio vergleichen. Nicht ganz, da das Sportgerät nicht für deine persönliche private Nutzung, sondern für die Allgemeine Nutzung gedacht ist. Aber nunja, es ist ungefähr das Gleiche.
Man zahlt für das Fitnessstudio (Blizzards Abogebühren) und bekommt das Sportgerät (Blizzard Account) gestellt. Nun darf man leider auch nicht, nur weil man das Abo bezahlt hat, das Sportgerät verkaufen. Das gehört immer noch dem Fitnessstudio.

Einen Account zu verkaufen ist strafbar, da man das Eigentum eines anderen verschachert. Nicht strafbar, wenn der Eigentümer es erlaubt, aber das tut Blizzard nicht.
Es ist übrigens auch strafbar einen solchen Account zu kaufen.

PPs'
Bei Goldselling sieht es etwas anders aus. Man würde wohl wegen Diebstahl geistigen Eigentums (Urheberrechtsverletzung) angeklagt werden, wenn es vor Gericht käme, weil man den Programmcode nicht selber geschrieben hat. Wegen Warendiebstahl eher nicht, weil man noch darüber streitet, ob programmierte Ware wirklich darunter fallen oder nicht.

Und noch das allerletzte Wort:
Der Ps'-Grund ist btw. auch der, warum Blizzard Accountsharing nicht gerne sieht. Blizzard ist Eigentümer des Accounts. Wird damit eine Straftat begangen, könnte man Blizzard als Eigentümer zur Rechenschaft ziehen, wobei sie diese Haftung versuchen in ihren AGB's auszuschliessen.
Wer einen Vertrag mit AGB's abschliesst muss sich übrigens auch an diese halten, da sonst der Vertrag als nichtig erklärt werden kann und der Account zurück an den Eigentümer geht (Blizzard). Nur bei mangel- oder fehlerhaften AGB's kann man darüber streiten, wobei auch das zu einem Vertragsabbruch führt und der Account somit auch wieder futsch ist.

Mist hä? Blizzard hat sich ziemlich abgesichert. Also lasst das Verkaufen von Account bzw. das Kaufen davon (oder von Items bzw. Gold). WoW ist nun wirklich nicht mehr all zu schwer und man erreicht selber alles, was man will. Auch wenn es etwas länger dauert.

Liebe Grüsse
 
Account verkaufen ist nicht strafbar und somit auch nicht illegal...
Bitte denkt erst einmal nach bevor ihr schreibt.
 
Hmmm......... ,

das mit dem Verkaufen eines Accounts ist so eine Sache. Man verkauft ja nicht das Eigentum von Blizzard, sondern lässt sich den Zeitaufwand vergüten, den man für das Hochleveln der Charaktere gebraucht hat. Dieses ist in Deutschland nicht verboten und ob Blizzard mit den von ihnen einseitigen gefassten Nutzungsregeln (AGB) vor einem deutschen Gericht durchkommen würde, bezweifle ich stark. Es wäre mal interessant zu erfahren, ob sich überhaupt jemand mal die Mühe gemacht hat, sich mit Blizzard gerichtlich auseinander zu setzen.

Etwas anderes würde mich auch interessieren, hat sich eigentlich schon jemand mal die Mühe gemacht, wegen einer Beleidigung ingame und deren strafrechtlicher Verfolgung die Personalien des Accountinhaber von Blizzard zu bekommen? Um ehrlich zu sein, warte ich irgendwie darauf, dass mir das mal passiert. Ich würde nach einer negativen Antwort seitens Blizzard dann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und ich bin mir ziemlich sicher, dass man der Staatsanwaltschaft diese Personalien nennen wird und somit komme ich an diese Daten ebenfalls heran, da ich ja über den Ausgang des Verfahrens Mitteilung erhalte.

Es beklagen sich sehr viele Spieler über das schlechte Verhalten anderer und den Verfall der "guten Sitten", aber wenn man nichts unternimmt in der z.B. oben genannten Form dann wird sich auch nichts mehr ändern im Spiel.

Auch wenn solche Verfahren nicht immer Erfolg haben, so denke ich schon, dass es auf die Masse ankommt die sich auf diese Art und Weise wehren, um somit eventuell Blizzard zu einem Umdenken zu veranlassen.

Das Ganze ist vielleicht ein Wunschdenken von mir, aber ich wollte nur aus meiner persönlichen Sicht eine Möglichkeit aufzählen.
 
Und Blizz wird den Teufel tun den zahlenden Nutzer zu vergraulen oder bannen ;-)
Überlegt mal jeder verkaufte acc bring monatlich geld, jeder stillgelegte acc bringt nichts außer last in der Datenbank.
Deswegen wird Goldsellern usw alles gebilligt und nix dagegen unternommen, getreu nach dem motto wer kauft spielt.

Ich bin Jobmäßig lange genug in der Lizenzvergabe tätig gewesen und so läufts überall ab ob Microsoft oder Blizzard.
 
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Der Verkauf einens Accounts kann nicht Iligal sein

Der Hersteller tolerierts nicht und der Käufer läuft Gefahr den Account durch eine Sperre zu verlieren, es also gibt auf jeden Fall einen Geschädigten. Darum wird hier auch weiterhin das Thema sowie Links, direkte Verkaufangebote oder sonstiger Account-Handel nicht unterstützt oder toleriert, egal wer sich wo/wann/wie deswegen biegt oder argumentiert.

Btw. die Verwendung von "Schwachsinn" zur Untermalung des direkten oder sonstiger vorangegangener Kommentare führt demnächst (Mit der Änderung zur neuen Netiquette) zur direkten Löschung des Beitrags, egal was sonst noch darin steht.

Quelle: http://forum.buffed.de/index.php/topic/182192-der-umgang-und-das-miteinander/
 
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Überlegt mal jeder verkaufte acc bring monatlich geld

Das mag ja sein aber Blizz verliert dadurch Geld.

Die Person die sich den Account kauft bekommt:
- einen vollständigen Account(alle Erweiterungen) - Geld geht nicht an Blizz
- vorgefertigte Charaktere(sagen wir mal zwei 85er hero-equipt) - muss also keine
neuen Chars hochzocken - weniger Spielzeit == weniger Geld für Blizz

Somit wären wir bei ca. 51,31€(WoW + alle Erweiterungen, niedrigster Preis den ich eben gefunden hab[nicht ebay]) + ca. 2-4 Monate Spielzeit um den Account auf den Stand zu bringen.

Neuer Account 51,31€ + 22,95(eine Gamecard) oder + 45,90€(zwei Gamecards) = 74,26€ bzw. 97,21€ Verlust für Blizz.

Btt: Natürlich ist es nicht strafbar, sie würden maximal den Account bannen.
 
Ich überlege meistens, bevor ich schreibe. Soviel dazu.

Dein Aspekt der Vergütung des Zeitaufwandes ist interessant Lassiter. Netter Gedankensprung.

Edit:
Text gelöscht bis auf die beiden Zeilen, die das Thema nicht direkt betreffen.
Zu spät gelesen ZAM. Entschuldige bitte.
 
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http://forum.buffed.de/index.php/topic/184220-ist-das-normal/page__view__findpost__p__3061819
 
Das mag ja sein aber Blizz verliert dadurch Geld.

Das sieht glaub ich jeder anders.

Dein Beispiel könnte man auch so drehen,das man sagen könnte "der Spieler A gibt seinen Acc an Spieler B (Neuling) weiter",der dann weitere 2,3,4 Jahre spielt.
Somit würde Blizz kein Geld verlieren,lediglich Spieler A holt sich ein bisschen Geld von dem wieder,was er selber reingesteckt hat, Aufwandsentschädigung !
Ob also der eine aufhört und ein anderer mit seinem Acc weiter macht,is doch nun völlig egal,Blizz würde nur dann geld verlieren,wenn der Acc auf Eis gelegt wird.
 
Dein Beispiel könnte man auch so drehen,das man sagen könnte "der Spieler A gibt seinen Acc an Spieler B (Neuling) weiter",der dann weitere 2,3,4 Jahre spielt.

Du beziehst dich trotzdem nur auf die Abogebühren, Blizz würde an Spieler B weniger verdienen als an Spieler A.

Natürlich kann man bei weiteren 2,3,4 Jahren Spielzeit auch mal sagen "was sind schon ~75€/~98€" aber niemand kann genau wissen ob Spieler B auch wirklich so lange spielt. Es könnte jederzeit irgendwas dazwischen kommen.

Wenn ich als Firma ein Produkt verkaufe was in der Anschaffung relativ teuer ist, welches dafür relativ niedrige monatliche Gebühren hat welche sich für mich erst nach einem halben Jahr rentieren, da würde ich doch alles tun um meinen Kunden daran zu hindern das Produkt einfach einem anderen weiterzuverkaufen.
Wenn ich an dem neuen "Kunden"(Vertrag ist ja immer noch mit dem alten Kunden abgeschlossen) nur die monatlichen Gebühren verdiene mach ich einen Verlust.

Vielleicht ist das auch einfach nur meine Geldgeilheit die hier schreibt aber wenn es um meine Produkte gehen würde dann würde ich sowas nicht tolerieren.
 
Jeden Abend? Würd mir nicht schmecken.

Zum Thema:

Auf Frostwolf ist selbst im Sommer noch viel los. Jedoch ist es verständlich, dass die meisten Leute bei solchem Wetter eher Draußen sind als WoW zu spielen.

Ja jeden Abend. Ich habe mir diesen Jahr diesen Grill gekauft, also versteh mich nicht falsch... ICH MUSS JEDEN TAG GRILLEN .


Sorry wegen ot höre jetz auf.
 
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@Trez:

Es ist doch aber so,das wenn Spieler A sein Abo nicht weiter laufen lässt (er hört auf) Blizz keinen gewinn mehr an ihm macht.
Spieler B ist ein faulen und mag keinen Char von 1 auf 85 spielen und deswegen wählt er Ebay als Lösung.

Es ist doch so gesehen besser wenn Spieler B den Acc von Spieler A weiter bezahlt,als wenn Spieler A aufhört und Spieler B erst garnicht anfangen würde.
Denn 0 und 0 is immer noch NULL.

Ich für meinen Teil finde es blödsinn wenn jemand nen Ebay Char kauft,davon weiß er noch lange nicht wie er mit seinem 85er und T11 Equipten Char umgehen muss.
Es gibt hier und auch in anderen Foren genügend Threads wo man alles über eine Klasse erlesen oder erfragen kann und mal ehrlich,ich freu mich doch beim Leveln immer auf ne neue Fähigkeit oder auch einen neuen Talentpunkt den ich setzen kann,dieses gefreue habe ich mit nem 85er nicht wenn ich mit einem solchen in das Spiel einsteige.

Das waren noch Zeiten als ich damals mit meinem ersten Char die WoW Welt erkundet habe,als ich damals nach Darnassus kam,man was hab ich gestaunt so eine Stadt zu sehen als im Startgebiet die kleinen Dörfchen :-)
 
Hallöchen,

die juristische Situation bezüglich Onlinespiel-Gold, Accounts oder Ingame-Gegenständen ist nicht eindeutig. Hierzu folgende Info (von der Seite buffed.de):

Sehr geehrte World of Warcraft Spieler,

da es ja immer noch oft Spieler gibt die der Auffassung sind, dass WoW Gold kaufen/verkaufen verboten sei, dem werden wir jetzt die Augen öffnen.

World of Warcraft Gold

Anbei ein juristischer Text:

Ein Thema für Juristen

Inzwischen haben sich vor allem in den USA und in Korea Juristen Gedanken über die rechtliche Beurteilung gemacht. Die Diskussion dreht sich überwiegend um die Frage, ob Spieler oder Spieleanbieter ?Eigentum? an den virtuellen Gegenständen haben beziehungsweise erwerben. Viele Spieler sind der Ansicht, Eigentümer derjenigen Items zu sein, die sie ordnungsgemäß erspielt haben. Innerhalb der Spielumgebung können sie auch sicherlich als virtuelle Eigentümer gelten. Aber wie sieht es innerhalb der realen Welt und ihren rechtlichen Gegebenheiten aus?

Nach deutschem Recht ist die Frage ziemlich komplex. Virtuelle Items sind keine Sachen im Sinne von körperlichen Gegenständen, sondern abgrenzbare Teile eines Spiels, also eines Computerprogramms. Was zwischen den Spielern beim Verkauf von virtuellen Items abgeschlossen wird, ist dennoch eine Art Kaufvertrag - aber nicht über eine Sache, an der Eigentum verschafft werden müsste, sondern über einen nichtkörperlichen Gegenstand, genauer gesagt über die Möglichkeit der Nutzung eines virtuellen Items in einem bestimmten Spiel. Wer ein Item verkauft, verpflichtet sich, dieses auch zu übertragen und hat im Gegenzug Anspruch auf den Kaufpreis. Beide Ansprüche bestehen aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Handelspartnern und können notfalls vor Gericht geltend gemacht werden.

An den Spielen hat der Hersteller normalerweise die Urheber- und Markenrechte. Zumindest bei den derzeit üblichen Spielen sind die Möglichkeiten für den Spieler, durch ?Crafting? wirklich eigene Items herzustellen, extrem begrenzt und erlauben kaum Kreativität. Daher haben die Spieler auch kein Urheberrecht an den von ihnen im Spiel produzierten Items. Trotzdem kann sich der Hersteller nicht auf sein Urheberrecht berufen, um einen Verkauf zu unterbinden - auch dann nicht, wenn die Art etwa eines magischen Gegenstands nur für das betreffende Spiel erfunden wurde und kein Vorbild außerhalb besitzt. Der Urheber hat das Item ins Spiel integriert und damit in den Verkehr gebracht. Sein Recht, die Verbreitung zu verbieten, ist damit erschöpft. Urheber- und Markenrechte des Herstellers stehen dem Verkauf somit nicht entgegen.

Quelle: Heise.de


AGB's sind nicht zwangsläufig für den Kunden bindend, nämlich dann nicht, wenn sie selbst gegen geltendes Recht verstoßen.

Das Beispiel mit dem Fitness-Studio ist hier nicht angebracht, da das Fitness-Gerät physisches Eigentum des Studiobetreibers im Sinne des BGB ist und der Fitness-Suchende vom Eigentümer lediglich das Recht zur Benutzung erhalten hat.

Der Entwickler/Betreiber von Onlinespielen kann nach seinen AGB's bei Verdacht auf Verstoß gegen die AGB's den Account sperren, was jedoch noch lange nicht heißt, dass dies juristisch einwandfrei ist. Klagt der Kunde, dessen Account gesperrt wurde gegen die Sperrung, müsste das Gericht unter Ansatz des BGBs uns sonstigen relevanten Rechtsvorschriften die Richtigkeit der Sperrung prüfen. Allerdings gilt hier, wie bei allen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die Beweispflicht der Partei, die den Account gesperrt hat. Sie muss nachweisen, dass der Kunde hier gegen geltendes Recht verstoßen hat. Wohlgemerkt, der alleinige Hinweis auf die AGB's genügt nicht.

Mir ist bislang kein juristisches Verfahren bekannt, in dem ein Kunde gegen die Accountsperrung geklagt hat. Dies liegt wohl in erster Linie daran, dass die Gerichts- und Anwaltskosten den eigentlichen Streitwert drastisch überschreiten. Das wissen auch die Hersteller und Betreiber von Onlinespielen, wodurch sich die arrogante und einseitige Rechtsauslegung ergibt. Erst mit Vorliegen eines Präzendezfalles wäre hier für Klarheit gesorgt.

Bei einem Accountangebot z.B. auf ebay handelt es sich im juristischen Sinne nicht um einen "Verkauf" von nicht-physischen Gütern der Spieleentwickler, sondern lediglich um die vom Accountanbieter gestattete spieltechnische Nutzung der Inhalte, die der Onlinespielanbieter zur Verfügung stellt. In sämtlichen geltenden Rechtsvorschriften gibt es hierfür keinerlei Referenztexte. Für die entsprechenden Einschränkungen der Nutzungsveräußerung des Accounts in den AGB's fehlt somit jegliche Rechtsgrundlage. Zu prüfen wäre, ob die AGB's als sittenwidrig einzustufen sind (§ 879 ABGB - Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Gruß Billy
 
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