Da ist wohl die Rechtsprechung der letzten Jahre an Dir vorbeigegangen.
Immer öfter wird dauerhaft weggesperrt. Und das ist richtig so. Denn gerade bei Kinderschändern hat sich herausgestellt, dass die Rückfallgefahr signifikant und erschreckend hoch ist, so dass ein "Vergessen" oder Verschweigen der früheren Untaten hochgradig fahrlässig wäre.
Und ich finde es immer wieder amüsant, dass diejenigen, die die Menschenrechte der Opfer zutiefst verletzt haben, dann plötzlich auf ihre eigene Menschenrechte pochen, wenn sie dafür bestraft werden sollen.