Notebookverkauf schiefgelaufen

Chiary

Rare-Mob
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Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und hoffe ihr könnt mir mit sinnvollen Ratschlägen ( und ggf auch rechtl Hinweisen ) weiterhelfen.
Tipps wie "fahr hin und hau aufs Mowl" brauche ich nicht.

Ein Kollege ( im beruflichen Sinne ) wollte mein altes Notebook kaufen, als ich mir im März ein Neues zulegte.
Damit er nicht die "Katze im Sack" kauft wollte er das Notebook über Ostern testen ( er zockt und wollte schauen ob die Hardware seinen Anforderungen tatsächlich entspricht ).
Dem habe ich zugestimmt, weil halt Kollegen, man sieht sich jeden Wochentag.
Unmittelbar nach Ostern musste ich dann unglücklicherweise eine Weile in eine andere Niederlassung und als ich wieder zurück war, war besagter Kollege nicht mehr bei uns beschäftigt ( Vertrag ausgelaufen laut Cheffe ).

Telefonisch ist er nicht erreichbar, wenn man bei ihm vor der Tür steht öffnet er nie und wenn ab und an seine Mutter öffnet ( er wohnt im gleichen Haus ) dann lässt er sich verleugnen.

Habe ich wohl noch irgendeine Chance auf mein Notebook oder das Geld?

Habe ich ggf rechtlich irgendwelche handhaben?
Natürlich war ich ein gutgläubiges Pferd.
Es haben zwar reichlich Kollegen mitbekommen zu welchen bedingungen und zu welchem Preis das Notebook verkauft werden sollte, aber schriftlich habe ich nix und auf Handschlag gilt ja heute nichtsmehr.

Mir ist auch klar, wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen.
 
Wenn er nicht plötzlich doch wieder "auftauchen" sollte: nein, Du hast rechtlich keine Chance, da Du nicht beweisen kannst, ihm das Teil ausgeliehen zu haben.
 
Wenn du von dem alten Notebook noch einen Kaufbeleg hast und damit beweisen kannst dass es dir gehört, dann hast du eigentlich gute Chancen würde ich sagen. Wenn du es irgendwie beweisen kannst, dann droh ihm mit Anwalt.
 
Keiner von uns ist berechtigt hier Rechtsberatung zu erteilen.
Deshalb geh zu einem Antwalt und lass dich beraten.
Alternativ gehe zur Polizei und schildere den Fall.
 
Meines Wissens nach zählen auch Verträge, die mündlich ausgesprochen worden sind, solange es Zeugen dazu gibt.
Da du ja wahrscheinlich auch noch einen Kaufbeleg hast, sind rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.
Ich würde mich einfach mal erkundigen , das Notebook ist aufjedenfall nicht verloren.
 
Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Rechnung und Quittung sind natürlich noch vorhanden, sogar ziemlich ausführlich ( das Notebook war eine Anschaffung in/für eine damalige Selbständigkeit ).

Werde dann wohl mal einen Anwalt bemühen müssen.
Zeugen für die Vereinbarung gibt es mindestens 4 und 2 weitere die bei der Übergabe und der "Über Ostern testen, dann zahlen oder zurückgeben" Absprache dabei waren.

LG
Chi
 
Ich würd abwägen, ob das Notebook die Anwaltskosten usw es wert sind... Aber nachdem du Selbständigkeit genannt hast, denke ich ma es war n Business NB über 1000 Euro.
 
Das Notebook war ziemlich teuer.
Weil es ein Kollege war, habe ich es dem Gehalt und dem Arbeitsklima entsprechend zwar relativ günstig abgeben wollen, aber von geschenkt war halt nie die Rede.
 
Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Rechnung und Quittung sind natürlich noch vorhanden, sogar ziemlich ausführlich ( das Notebook war eine Anschaffung in/für eine damalige Selbständigkeit ).

Werde dann wohl mal einen Anwalt bemühen müssen.
Zeugen für die Vereinbarung gibt es mindestens 4 und 2 weitere die bei der Übergabe und der "Über Ostern testen, dann zahlen oder zurückgeben" Absprache dabei waren.

LG
Chi
Gut wenn Du natürlich Zeugen für die Vereibarung hast und das Ganze mit dem Kaufbeleg untermauern kannst ist das was Anderes. Allerdings könnte er behaupten, er habe Dir den Laptop schon lange wieder zurückgegeben. Dann steht sein Wort gegen Deins. Wie hoch Deine Gewinnchancen da sind, kann Dir nur ein Anwalt sagen.
Wegen 1000 Euro zum Richter... ist halt echt fraglich ob sich das lohnt. Aber es könnte ja sein, dass eine schriftliche Mahnung Deines Anwalts schon bereits was bewirkt.

Hast Du eigentlich seine Mutter mal auf das Thema angesprochen? Weil die scheint ja jeweils da zu sein, wenn Du anrufst oder vorbeigehst. Vielleicht kann die ja was bewirken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Sache liegt recht einfach.

Du bist Besitzer, er nur derzeitiger Eigentümer.

Damit kannst du das Gerät herausverlangen.

Ich würde es zunächst mit einem persönlichen dirket formulierten Anschreiben an deinen Ex-Kollegen versuchen in dem du ihn höflich aber bestimmt auffordertst, das Gerät herauszugeben.
Dazu setzt du ihm eine realistische Frist (Mit Datum bitte nicht in Tagen!) Das ganze ist dann rechtlich eine "Fristsetzung"

Sollte er die Frist verstreichen lassen, kannst du eine Herausgabeklage anstrengen.

Wichtig bei der Aktion, sofern es zu einer Klage kommt, ist natürlich die Beweisbarkeit.
Es würde sich dabei um eine Zivilklage handlen, in der von staatlicher Seite nicht ermittelt würde (ausser du zeigst ihn zusätzlich noch an)
In einem Zivilverfahren würdigt das Gericht nur die von den Parteien vorgebrachten Beweise.
Wenn du also das Verleihen des Notebooks nicht gerichtsnachvollziehbar belegen kannst und dein Ex-Kollege dies bestreiten würde, hättest du schlechte Karten.

Gruß Ohr

Edit: Hier ist ma ein link zu so einer Herausgabeklage:

Herausgabeklage
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Droh im bzw. seiner Mutter einfach mal mit rechtlichen Schritten. Vielleicht rückt er dann das Teil ja schon raus. Wenn nicht, dann geh zu deinem Anwalt und lass dich beraten, ob es sich lohnt.
 
Meines Wissens nach zählen auch Verträge, die mündlich ausgesprochen worden sind, solange es Zeugen dazu gibt.
Da du ja wahrscheinlich auch noch einen Kaufbeleg hast, sind rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.
Ich würde mich einfach mal erkundigen , das Notebook ist aufjedenfall nicht verloren.

Jup, die zählen auch.
Der Käufer hat eingewilligt etwas zu kaufen, genauso wie der Verkäufer eingewilligt hat
es zu verkaufen.
 
Mir ist nicht klar, was ihr alle mit diesem Kaufvertrag wollt?

Der wäre nur dann interessant, wennd er Ex-Kollege zugeben würde besagtes Notebook zu haben, aber bestreitet, dass er es vom TE hat ....eine eher Unwahrscheinliche Konstruktion.

Der Ex-Kollege könnte doch viel eher behaupten, das Notebook sei ihm geschenkt worden oder er wisse gar nicht von was für einem Notebook denn die Rede sei.
Dabei wäre es dann völlig egal, ob der TE einen Kaufvertag hat oder nicht!
 
Auch wenn sich in Spieleforen grundsätzlich ganze Heerscharen von Anwälten und Juristen tummeln, würde ich empfehlen, einfach mal einen ebensolchen IRL anzusprechen, ihn zu fragen, was man da machen kann und wie die Chancen stehen und was der Spaß denn kosten würde. Alles andere hat doch gar keinen Sinn.
 
Auch wenn sich in Spieleforen grundsätzlich ganze Heerscharen von Anwälten und Juristen tummeln, würde ich empfehlen, einfach mal einen ebensolchen IRL anzusprechen, ihn zu fragen, was man da machen kann und wie die Chancen stehen und was der Spaß denn kosten würde. Alles andere hat doch gar keinen Sinn.

IRL Anwälte haben aber die doofe Standesverpflichtung für Beratung Geld nehmem zu müssen (von Geld nehmen wollen mal ganz zu schweigen)
Also einfach mal einen Anwalt ansprechen leert die Brieftasche überraschend schnell
(Außer man hat ne Rechtsschutzversicherung oder bezieht ALG II)
 
Am besten geh zur Polizei und erzähl dennen alles über deinen fall und nimm alles mit was beweist das dir der Laptop gehört
 
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IRL Anwälte haben aber die doofe Standesverpflichtung für Beratung Geld nehmem zu müssen (von Geld nehmen wollen mal ganz zu schweigen)
Also einfach mal einen Anwalt ansprechen leert die Brieftasche überraschend schnell
(Außer man hat ne Rechtsschutzversicherung oder bezieht ALG II)

Es gibt spezielle Foren für Rechtsberatung und wer sowieso schon einen Anwalt hat, zahlt für gewöhnlich nix, wenn er seinen Fall erst mal vorträgt und fragt, ob man überhaupt was machen kann. Meiner hat auch nichts verlangt, als ich wissen wollte, ob ich mich aus meinem 1&1-Vertrag klagen kann.
biggrin.gif

Es ist ja erst mal keine richtige Beratung, sondern nur eine Anfrage, ob eine Klage da generell Sinn macht.
 
Urghs, das klingt schlecht. Ich arbeite beim Anwalt und vor Gericht muss man auf jeden Fall einen schriftlichen Beweis vorlegen wie z.B. eine Rechnung. Rechtlich gesehen wäre das wohl eine Leihgabe gewesen, ich entsinne mich, darüber mal was im BGB gelesen zu haben...

Allerdings kann so eine anwaltliche Drohung schon Wunder wirken, die meisten Leute wissen nämlich gar nicht, was rechtlich ist und was nicht.

Ansonsten hast du was fürs Leben gelernt. Gebe nie etwas ohne schriftlichen Vertrag weg (und wo wir schon beim Anwalt sind, machen wir davon noch ganze 3 Kopien).

Dass du die Quittung in der Hand hast, gilt wohl nicht als Beweis, die kannst du ja von weiß was herhaben. Die beweist nur, dass das Gerät im Geschäft gekauft und bezahlt worden ist, aber nicht, wer es getan hat, es sei denn, es war mit einer EC-Karte und Unterschrift. Das beweist aber wieder nicht, dass es genau um das Notebook geht, dass dein Kollege gerade hat.

Vielleicht findet ja jemand den § über die Leihgaben im BGB..ich kann dieses juristendeutsch lesen. Mir fällt nicht mehr ein, welcher das war.
 
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