Notebookverkauf schiefgelaufen

Am besten geh zur Polizei und erzähl dennen alles über deinen fall und nimm alles mit was beweist das dir der Laptop gehört

Aber mach das bitte nur, wenn du auch eine Strafanzeige stellen willst.
Ansonsten ist das eher eine doofe Idee!!!
 
Am besten ist wirklich, wenn du noch einmal zu ihm gehst und ihn bzw. seine Mutter darauf aufmerksam machst, dass du rechtliche Schritte eingeleitet hast und dass er demnächst von deinem Anwalt Post bekommt. (Auch wenn das nicht stimmen sollte, würde ich es genau so sagen.) Anhand der Reaktion kannst du ja dann dem entsprechend handeln.

Bevor du aber mit Anwälten redest, solltest du unbedingt rechtschutzversichert sein - sicher ist sicher. Sollte der Anwalt ein guter Bekannter der Familie sein, ist zumindest bei uns so, dann wird der sicherlich auch mal kostenlos eine Beratungsstunde einlegen
wink.gif
aber das weißt du sicherlich besser, wie es da bei dir um die Sache bestellt ist...

Viel Erfolg!
 
Ich habe das Notebook gestern tatsächlich zurück bekommen.
Er war mal wieder nicht da, seine Mutter auch nicht, aber sein jüngerer Bruder.
Dem hab ich ziemlich Druck gemacht und er hat mir das Notebook dann tatsächlich ausgehändigt ( er wusste aber schon worum es geht ).
Das Teil ist, mal abgesehen davon das es völlig verdreckt und verklebt ist, auch noch kaputt.
Wenn ich den Burschen irgendwann in die Finger bekoomme, der kann sich was anhören.
 
Oje, das tut mir leid, dass das Teil nun defekt ist. Was ist denn damit?
 
Wenn er schreibt es ist verdreckt und verklebt, dann weiß ich evtl. was der Typ damit gemacht hat ^^

Da das Notebook dein Eigentum ist könntest du ihm androhen wenn er es nicht reparieren lässt dass du rechtliche Schritte einleitest.
 
war ne doofe idee. sich das notebook geben zu lassen.

er kann jetzt jederzeit behaupten, dass es bei ihm funktioniert hat.


du hättest ihm das gerät lassen und auf dein geld bestehen sollen. genau dazu macht man kaufverträge.

er hat immer noch einen anspruch auf ein funktionierendes nootebook und du auf das geld. da du ihm das funktionierende notebook nicht liefern kannst, kann er vom kauf zurücktreten und du kannst kein geld verlangen.


du kannst natürlich immer noch versuchen per anwalt und gericht ihn auf erstattung des dir entstandenen schadens (kosten der reparatur) zu verklagen. aber die beweislage ist wie gesagt dürftig.


du hättest auf den ohrensammler hören sollen.



ich sehe noch eine möglichkeit. ist legal, trotzdem hinterhältig. du erzählst ihm, dass seine haftpflichtversicherung für das kaputte notebook einspringen könnte. dazu muss er dieser aber den schaden melden. unter anderem auch wie es passiert ist. ist völlig egal was er da reinschreibt. die haftpflichtversicherung wird nicht zahlen, da die nur zahlt, wenn man sachen kaputt macht, deren besitzer man NICHT ist. er war besitzer.

hinterher gehst du zum anwalt und der kann in einem entsprechenden gerichtsverfahren auf das schreiben an die versicherung hinweisen, in dem steht, dass er das notebook (wie auch immer) kaputtgemacht hat.

lohnt sich vielleicht nicht bei 200 euro. bei 2000 euros eher.
 
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Wenn er schreibt es ist verdreckt und verklebt, dann weiß ich evtl. was der Typ damit gemacht hat ^^

Da das Notebook dein Eigentum ist könntest du ihm androhen wenn er es nicht reparieren lässt dass du rechtliche Schritte einleitest.

Was er damit gemacht hat weiss ich sehr genau, WoW im Progress gezockt, als RL und dabei geraucht, gegessen und getrunken.
Die Asche und den Tabak findet man auf und zwischen der Tastatur.
Ebenso Essensreste und das der Monitor verklebt ist rührt von verschütteten Flüssigkeiten ( es sieht aus wie Kaffee ^^ ) her.

Das Display hats ziemlich zerschossen ( aber er hat sein Interface elegant um die totel Pixelfelder und Streifen herummodeliert, das muss man ihm lassen ).

Er wird das Teil weder reparieren, noch wird er es ersetzen.
Die einzige Genugtuung die mir bleibt, ist das seine frisch gegründete und an 5/7 Tagen Progress raidende Gilde in der er GL und RL ist nun auf dem Trockendock geparkt wird, zumindest für ihn.

Haftpflicht kann ich, mit an Sicherheit grenzender Wahrcheinlichkeit, ebenso knicken, wie ich das Geld schon im Vorfeld abschreiben durfte.

Da es ja nur eine mündl. Vereinbarung gab und keinen Kaufvertrag, kann auch er nicht auf ein voll funktionstüchtiges Notebook bestehen.

mein Anwalt ( Rechtschutzversicherung sei Dank ) hatte mich schon ganz gut beraten, nachdem mir hier alle den Weg zum Anwalt angeraten hatten.
Nur gab es eben über den juristischen Weg nicht wirklich erfolgreiche Mittel und Wege die zum Ziel geführt hätten ( einige Details, speziell zur Person und zum Lebenswandel und zu seiner Situation spielen da ebenso mit hinein, wie auch die Tatsache das es eben keinen schriftl. Vertrag gab ).
 
verbuch es unter lebenserfahrung. zukünftig nur noch geld gegen ware.
 
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