Rechtliche Frage wegen HWV

Crucial²

Dungeon-Boss
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Hallo Leute,

manche von euch sollten schon von meinem eher Negativem Verhältniss zu Hardwareversand.de mitbekommen haben.

Nach ewigen Defekten mit meinem PC habe ich ihn irgendwann eingeschickt & forderte die Erstattung. Nach mehr als 1,5 Monaten (!) wurde mir dann endlich ein Betrag von HWV überwiesen. Im ersten Moment war ich ja ganz Froh, da ich endlich wieder im + auf dem Konto war. Aber der Betrag seitens HWV war zu Niedrig.

Habe für den PC damals bezahlt: 1020 Euro
Erstattung von HWV: 887 Euro

Differenz: 133 Euro

Ist jetzt zwar nicht die Welt, aber für mich als Azubi doch ein Betrag um den es sich zu Kämpfen lohnt. Habe also bei HWV angerufen (die Leute dort kennen meinen Vornamen schon, so oft hab ich da schon angerufen) und das Problem geschildert, sie meinte die Differenz kommt von den unterschiedlichen "Tagespreisen". Sie werde es aber trotzdem noch mal Prüfen.

Jetzt meine Frage:
Ist es überhaupt rechtens aufgrund von "Tagespreisen" jemanden um 133 Euro zu "bescheissen"? Schließlich habe ich ja nie die Leistung für das gekaufte erhalten.


Danke für eure Antworten,
Cruci
 
Die Tagespreise sind keine zulässige Begründung, da hardwareversand dir bei Erstattung immer den exakten Preis zurückerstatten muss. ABER sie können dir eine Nutzungspauschale abziehen, schließlich hast du den PC einige Monate lang benutzt. Das ist dann wiederum völlig rechtens.
 
oh garnich gelesen das sie es mit den Tagespreisen begründet hat das ist natürlich nicht korrekt

aber ich denke mal sie wusste es nicht besser
 
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Gibt es dazu irgendwelche Rechtlichen Ansatzpunkte, auf die ich zurückgreifen kann?
 
ich sag mal lohnt bei 133 Euro nicht

würde da nochmal bissl nachhaken direkt bei HWV vielleicht sind sie ja kulant und überweisen den "Rest" noch
 
Tagespreise? rofl

Natürlich zählt der Preis auf der Rechnung und nicht der Tagespreis.
Und die ist auch deine Rechtliche Grundlage aus mehr zu pochen. Einen rechtsstreit anzufangen bei kleinen beträgen ist immer so eine sache da das drumherum meist teuerer wird als der eigentliche Betrag.

Am besten ersteinmal bei denen schauen das sie den Rest auch bezahlen.
 
Kyragan und muehe haben Recht. Eine Nutzungspauschale kann dir abgezogen werden und wegen 133 Euro lohnen sich rechtliche Schritte nie und nimmer (außer du hast Zeit und Geld übrig sowie "Lust" darauf und willst "Genugtuung" oder einen Kumpel der Anwalt ist). Da kostet es dich ja schon mehr einen Anwalt anzurufen und ihm die Situation zu schildern.

Außerdem ist zu bedenken, dass HWV das sicherlich schon öfter erlebt hat und deswegen hier ziemlich sicher eine Nutzungspauschale einkalkuliert wird. Du hattest wohl lediglich irgendjemandem am Telefon der das falsch geschildert hat (i.e. mit den Tagespreisen).

Im Übrigen kann ich deinen Frust nachvollziehen, muss aber gleichzeitig sagen, dass

a) die Erstattung

und

b) die 1,5 Monate warten

gar nicht mal so wild ist. Falls du jemals mit öffentlichem Bürokratismus zu tun hast, irgendwelchen Ansuchen, Fördergeldern usw. usw. wirst du daran denken
 
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Direkt mit Paragraphen um sich werfen und mit Anwälten drohen hilft selten weiter. Davon abgesehen ist es vollkommen idiotisch wegen 133€ Streitwert zu nem Anwalt zu rennen. Da bezahlst du ja nach der ersten Beratung mit dem Heini schon mehr als der eigentliche Streitwert ist. Entweder man kann sich so einigen bzw. bekommt eine rechtlich einwandfreie Begründung oder eben nicht. Ich würde bei diesem Betrag auf weitere Rechtsmittel verzichten (nicht, dass die das wissen müssen), weils einfach vollkommen unverhältnismäßig ist.

So nen Fall sollte man am Ende als Shit Happens abhaken und draus lernen. Warum wegen solchen Beträgen so einen Riesenaufwand anfangen?

Freundlich und bestimmt auftreten hilft oft viel weiter als direkt mit erhobenem Gesetzbuch drohend durch die Gegend zu laufen.
 
Direkt mit Paragraphen um sich werfen und mit Anwälten drohen hilft selten weiter. Davon abgesehen ist es vollkommen idiotisch wegen 133€ Streitwert zu nem Anwalt zu rennen. Da bezahlst du ja nach der ersten Beratung mit dem Heini schon mehr als der eigentliche Streitwert ist. Entweder man kann sich so einigen bzw. bekommt eine rechtlich einwandfreie Begründung oder eben nicht. Ich würde bei diesem Betrag auf weitere Rechtsmittel verzichten (nicht, dass die das wissen müssen), weils einfach vollkommen unverhältnismäßig ist.

So nen Fall sollte man am Ende als Shit Happens abhaken und draus lernen. Warum wegen solchen Beträgen so einen Riesenaufwand anfangen?

Freundlich und bestimmt auftreten hilft oft viel weiter als direkt mit erhobenem Gesetzbuch drohend durch die Gegend zu laufen.

Ich hab doch auch nicht gesagt, dass er es machen soll, sondern nur drohen, wenn sonst nichts hilft. Da du das in deinem 4. Satz angedeutet hast "nicht, dass die das wissen müssen" gehe ich davon aus, dass du meinem Beitrag zustimmst.
 
Is das im Rahmen eines 14 tägigen Rückgaberechts oder der gesetzliches Gewährleistung geschehen?
Wenn net, einfach nochmal anrufen, den Geschäftsführer verlangen, Problem schildern, notfalls mit Anwalt drohen und ihm §§ 437, 634 des Bürgerlichen Gesetzbuches um die Ohren hauen: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

Immer langsam mit den Jura-Pferden... Die beiden von dir genannten Paragrafen beleuchten nur die eine Hälft der Medaille, nämlich die Rechte des Käufers bei Mängeln. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist zwar ein Recht des Käufers, jedoch ergeben sich daraus weitere Rechte und Pflichten --> * §346 BGB, Wirkungen des Rücktritts*. Meine Empfehlung ist, dass du dich bei einer Verbraucherzentrale erkundigst welche Rechte und Pflichten sich nun auf Grund des Rücktritts vom Kaufvertrag sowohl für dich (Käufer) als auch für den Verkäufer ergeben haben.

/Edit: Generell gilt beim Umgang mit Paragrafen: Immer auch die Paragrafen davor und danach lesen, genau wie auch die Paragrafen auf die verwiesen wird.
 
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^Der PC wieß doch mehrere Male Mängel auf? Wenn ich mich recht entsinne. ^^
 
Mal ne Frage zu dem Hergang: Hast du den PC zur Reparatur ("Nacherfüllung") zwischendurch an HWV geschickt gehabt, falls ja, wie oft?

Ich hatte letztes Jahr ja eine ganz ähnliche Story, habe den PC aber zweimal eingeschickt gehabt und als er nach der zweiten Reparatur immer noch denselben, bis zum heutigen Tag ungeklärten Fehler hatte, hab ich ihn zurückgeschickt, mit Begleitschreiben und dem mit Paragrafen begründeten Rücktritt vom Kaufvertrag (zum Glück sind manche Dinge aus Vertragsmanagement I+II doch hängen geblieben) wegen zwei gewährten, erfolglosen Möglichkeiten zur Nacherfüllung.
Nichtsdestotrotz hat HWV auch mir erstmal nur die Tagespreise erstattet, auf Anruf und Nachfrage dann aber sofort den Restbetrag überwiesen, inklusive Entschuldigung seitens des Mitarbeiters am Servicetelefon.

/€: Der Stoff ist schon ne ganze Weile her, wie Paulimbula geschrieben hat, sind einzelne Paragrafen nicht die Lösung, es müsste vielmehr der gesamte Fall, das heisst der genaue Hergang mit zeitlichem Bezug zum Kauf, geschildert werden und könnte erst dann rechtlich gewürdigt werden. Wie es momentan den Anschein hat, hast du deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, ohne dem Verkäufer die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten zur Nacherfüllung zu bieten. Sollte das der Fall sein, ist es seitens HWV tatsächlich völlig rechtens, nur die Tagespreise zu ersetzen.
 
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Prinzipiell erfolgt eine Gutschrift immer zu den zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Verkaufspreisen. Ansonsten würde ja entweder der Käufer oder Verkäufer sich an Gutschriften "bereichern". Der Nutzungsersatz, sofern dieser berechtigt ist, ist ein gesonderter Abzug und hat mit den eigentlichen Artikelpreisen nichts zu tun und sollte als solcher auf einer Gutschrift ausgewiesen werden.
 
Wenn der Rechner aber niemals funktionierte, dann können sie hier auch keine Nutzungspauschale abziehen. Sie haben das Recht, dreimal nachzubessern. Funktioniert es danach nachweisbar immer noch nicht, so ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis wieder einzufordern, soweit ich weiß. Hätte er aber zum Schluß funktioniert, so hätten sie den Rechner nicht einmal mehr zurücknehmen müssen und falls sie es dann doch getan hätten, wäre eine Nutzungspauschale das normalste auf der Welt.
 
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