Rolle der Auferstehung trotz Rücklastschrift

ZombieCat

Quest-Mob
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Kommentare
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Hallo!
Wir haben ein kleines Problem. Mein Bruder hatte im Januar eine Rücklastschrift gehabt auf seinen WOW Acc. Gar nicht bemerkt weil er da schon inaktiv war. Nun wollte er wieder anfangen mit WOW.
Da ist es uns aufgefallen. Wenn wir jetzt die Rücklastschrift über ELV ausgleichen kann er dann trotzdem die Rolle noch nutzen oder ist der Acc dann wieder aktiv?


Liebe Grüße
 
Der muss dann sogar wieder aktiv sein. Schliesslich sperrt Blizzard den Zugang sofort wenn per ELV kein Geld eingeht. Wenn dann nach Zahlung noch 22 Tage übrig sind, wird der Account auch genau für diese Zeit wieder aktiv sein.
Was euch bleibt ist es mit einer Gametimecard zu probieren.
 
naja aber diese Tage wären ja schon abgelaufen oder nicht?
 
Nein, weil Blizzard die Zeit dann weiterlaufen lässt. Lief die ELV drei Tage bis Blizzard den Zugang gesperrt hat, laufen die restlichen 27 Tage erst weiter, wenn Blizzard den Account wieder freigeschaltet hat.
 
Blizzard sagt, das man einfach die ELV ausfüllen soll. Dann kann man die Rolle aktivieren.

:3
 
Hallo!

Wollte heute mal Spielzeit über T-Online kaufen. Nun frag ich mich wie das funktioniert: Wird das Geld dann einfach also die 13€ auf die nächste Telefonrechnung aufgeschlagen nächsten Monat? Oder Bucht die Telekom das einzelnd nach 1-2 Tagen nochmal ab so wie beim ELV?

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo
Das Geld für die Spielzeit wird bei der nächsten Telefon Rechnung abgebucht.
 
Super :-) Dann kann ich ja bedenkenlos meinem Bruder helfen Vielen Dank!
 
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