Technik-Ecke zum plaudern...

Soramac das ist ja eben das Z-5500. Ob bis dahin schon ein Nachfolger zu erwarten ist finde ich schwer zu sagen. Einerseits gibts das Z-5500 schon eine ganze Weile, inkl. versch. Versionen (Die ersten hatten Probleme mit dem Subwoofer). Außerdem ist Logitech gerade dabei, die G-Series schwer aufzuwerten.

So, hab mich mal ein wenig informiert. Wahrscheinlich werden die Z-5500 keinen Nachfolger bekommen, lediglich neue Modelle. Bei den aktuelle (à la G51) ist der Bass aber deutlich zurück gegangen.

Alternativ wäre natürlich noch Teufel zu empfehlen/erwähnen. Haben auch einen top Klang.
 
Mal kurz ne Frage will dafür nicht extra ein Thread aufmachen.
Ich will mir den http://www.alternate.de/html/product/CPU_L...8700_NT/224705/? kaufen, dieser hat einen 4-polig PWM-Anschluss hat, das Asus P5E diesen auch?
Danke im Voraus, müsste eigentlich 100%ig sicher bin ich mir nicht mehr.
Danke im Voraus,
MFG,Wagga

Alle Boards haben einen 4pin PWM-Anschluss für die CPU. Die Frage ist generell nur immer, braucht das Board auch wirklich einen 4pin PWM-Lüfter, um diesen regeln zu können (z.b. Asus), oder kann das Board trotz 4pin Anschluss auch einen 3pin Lüfter regeln (z.b. Gigabyte).

Wird wohl nix werden da beim Übertakten die Garantie erlischt und so auch die Versicherung sagen wird das du es schön selbst bezahlen sollst.

Hat überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun, ob das Ding übertaktet war oder nicht. Nur mit der Herstellergarantie. Aber die Versicherung zahlt nicht für das absichtliche Schrotten eines PC's. Die werden auf die Eltern verweisen und ja, die können angezeigt werden, auch wenn er noch nicht 14 Jahre alt sein sollte. Wenn der PC sein Eigentum war, dann werden die Eltern den bezahlen müssen. Das wäre der Fall, wenn der PC durch Taschengeld, selbst verdientes Geld (natürlich nur, falls rechtmäßig verdient) oder durch Schenkung im Eigentum von Stefanix war. Sollte der PC zum Beispiel gegen die Zustimmung der Eltern erworben worden sein (weil Stefanix zum Tag des Kaufes noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig war), dann verhält sich die Sache wieder anders.

Ja und jetzt zurück zum Topic ich finde es eine Frechheit für ein Gehäuse 500€ zu verlangen das ist ja Wucher .... Was meint ihr ?

Kommt auf das Gehäuse an. Im Falle vom verlinkten Gehäuse handelt es sich um ein Designer-Stück. Und wir wissen alle, daß man da tief in die Tasche greifen muss. Da gibt es noch bei weitem teurere.
 
Mal ne kurze Frage:
Wenn ich Crysis oder Crysis Warhead spiele, dann erscheinen bei mir die Texturen so extrem abgehackt, d.h. ich stehe irgendwo
und laufe dann ein ganz kleines stück weiter, und schon hab ich 10 Bäume und 25 Büsche mehr auf den Bildschirm (leicht übertrieben,
aber es ist schon ziemlich heftig, zum Teil auch bei Texturen, die direkt vor mir sind (also liegt es warscheinlich nicht an der Entfernung)).
Ist das normal so?
Ich habe Grafik zum Teil auf mittel und zum Teil auf hoch eingestellt.
In meinen System sind 4GB Ram mit 800mhz, E4500 @2x2,58 Ghz und eine HD3850.
Wenn noch irgendwelchen wichtigen Angaben fehlen sollte, einfach sagen^^

Ich hoffe, mir kann jemand bei dem "Problem" helfen.
 
Hat überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun, ob das Ding übertaktet war oder nicht. Nur mit der Herstellergarantie. Aber die Versicherung zahlt nicht für das absichtliche Schrotten eines PC's. Die werden auf die Eltern verweisen und ja, die können angezeigt werden, auch wenn er noch nicht 14 Jahre alt sein sollte. Wenn der PC sein Eigentum war, dann werden die Eltern den bezahlen müssen. Das wäre der Fall, wenn der PC durch Taschengeld, selbst verdientes Geld (natürlich nur, falls rechtmäßig verdient) oder durch Schenkung im Eigentum von Stefanix war. Sollte der PC zum Beispiel gegen die Zustimmung der Eltern erworben worden sein (weil Stefanix zum Tag des Kaufes noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig war), dann verhält sich die Sache wieder anders.
Doch die Versicherung würde sagen selbst schuld hättest du nicht übertaktet, hättest du das ding nicht auf die Fensterbanl stellen müssen, und es wäre nicht runter gefallen.
Sollte er noch nicht 14 sein wäre es nicht sein Eigentum sondern das Eigentum seiner Eltern weil er noch nicht geschäftsfähig ist.
 
Wenn Ich mir Z5500 für den PC holen würde, bräuchte man da extra eine neue Soundkarte oder irgendwas andres noch oder einfach den grünen Stecker in die Soundkarte stecken und gut ist xD?


Also so gleich wie hier:

Cockpit16.jpg
 
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Also du kannst es über drei Klinken stecker anschliessen aber die Sound qualität wäre mit Optischen- oder Koxialen-Kabeln besser.
 
Doch die Versicherung würde sagen selbst schuld hättest du nicht übertaktet, hättest du das ding nicht auf die Fensterbanl stellen müssen, und es wäre nicht runter gefallen.
Sollte er noch nicht 14 sein wäre es nicht sein Eigentum sondern das Eigentum seiner Eltern weil er noch nicht geschäftsfähig ist.

Sorry Würstchen, aber das ist Blödsinn. Also erstens mal gehört das "Recht auf Eigentum" zu den Grundrechten. Grundrechte erhält jeder Mensch ab dem Zeitpunkt der Geburt und nicht erst ab 14 Jahren.

Es gibt nun folgende Sachverhalte:

Der PC war eine Schenkung. Diese können die Eltern nicht verhindern, sie können die Sache jedoch bis zur Volljährigkeit zurückhalten. Es handelt sich hier um ein sogenanntes vorteilhaftes Rechtsgeschäft.

Der PC wurde durch das Taschengeld erworben. Wenn nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, dann darf der PC nur mit Zustimmung der Eltern erworben werden, dann aber geht er in das Eigentum von Stefanix über. Ist Stefanix nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, darf er nur im Rahmen seines Taschengeldes selbst verfügen. Es wäre auch nicht erlaubt, eine größere Anschaffung durch Angespartes zu tätigen. Erfolgt aber Zustimmung, so ist der Eigentum übergegangen. Man spricht hier von schwebend unwirksam.

Der PC wurde durch das Einkommen, z.b. Lehrgeld des Azubis verdient. Dieser ist aber noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig. Auch hier bedarf es Zustimmung der Eltern. Hier gibt es jedoch auch Einschränkungen für bestimmte Lebensbereiche. Ein PC gehört da jedoch nicht dazu, außer er steht im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Ausbildung.


Und das mit der Übertaktung ist Blödsinn, wie gesagt. Erstens mal, wird die Versicherung niemals annehmen, daß ein PC versehentlich aus dem Fenster fliegt. Die sind ja nicht total bescheuert. Zweitens wäre es nicht nachzuweisen, ob die CPU übertaktet war. Außer durch thermische Auswirkungen vielleicht.
Aber ich glaube nicht, das Stefanix da Siegeleier drauf gebraten hat. Das Setting, also sprich Takt ist aber im Bios des Mainboards gespeichert und nicht in der CPU. Das Mainboard ist sowieso im Arsch. Und außerdem wäre das der Hausrat völlig egal. Wenn davon ausgegangen wird, daß der Rechner versehentlich zu Schrott ging, durch Stoß, Fall oder was auch immer, dann wird er auch ersetzt. Auch wenn er übertaktet war. Was anderes wäre es jetzt wiederum, wenn die CPU unmittelbar durch Übertaktung gegrillt worden wäre.

Bedingt der Tatsache, daß er aus dem Fenster fiel, wird es aber niemals zutreffen. Denn wie gesagt, die sind ja nicht völlig bescheuert.
 
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Ihr habt euch aber viel über mich unterhalten ^^

Also 1. Ich bin älter als 14, fast 16.
2. Den PC hab ich selbst finanziert, u.a. auch meine PSP deswegen verkauft, Eltern haben ihn dann bestellt und das Geld überwiesen.
Hab vorhin mal versucht mit denen zu reden. Antwort: "Selber schuld"

Das mit eigener Wohnung, geht das überhaupt schon mit 15?


BTT: Die Gehäuse sollen Designer-Stücke sein? Ich find die irgendwie hässlich.
Die Boxen wollte ich mir auch geholt haben, aber das hat sich ja erledigt...

@ Klos: S"h"efanix nicht S"t"efanix =)
 
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Nein, dass geht nicht so einfach. Normalerweise nur bei Volljährigkeit. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Da müsstest du dich dann an das Jugendamt wenden, daß muss dann aber schon wirklich driftige Gründe haben. Außerdem ist das eine finanzielle Frage. Kannst du dich mit 18 noch nicht selbst unterhalten, dann haben die Eltern z.b. auch dann noch ein Unterhaltsbestimmungsrecht.

Und nachdem, was du da beschrieben hast, mit deinem PC, sieht es so aus, daß es dein Eigentum war. Du kannst sie also anzeigen. Denn eine Zustimmung war hier definitiv gegeben. Somit war es dein Eigentum, völlig egal, wie alt du bist.
 
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Wenns einen Grund dafür gibt, denke ich, dass es geht.
Hast deinen Eltern mal gesagt, dass sie sich auch an Regeln halten müssen? Es war ja dein PC.

Und du hast recht, die Gehäuse sehen nich so aus, wie so ein Preis erstmal vermuten lässt.
 
mhhh blöde Situation aber meim manche Eltern sind halt so was willste machen.

Zu Den Boxen ich hoffe bis zu dem Zeitpunkt wo windows 7 rauskommt gibt es ein paar neue oder Teufel bringt etwas neue raus weil ich unbedingt weg von meinem Headset will wegen Musik hören und so ...
 
@Klos: ich geb mich geschlagen^^

Wenn deine Eltern das Geld überwiesen haben könnte es für dich schwer werden zu beweissen das es wirklich deiner ist.
 
Gründe würds genug geben, die aber hier nicht hingehören. Würde mich ja genauer informieren, nur ohne PC sehr mühselig.

Kann man an der CPU direkt erkennen ob sie kaputt ist? Oder sieht man da eher nichts?
Und weiss eventuell jemand ob man eine USB-Tastatur mit der Wii benutzen kann? Würde dann jemanden Fragen ob der eine mit zur Schule nimmt, damit ich schneller schreiben kann.
 
Probiers doch einfach mal mit der Tastatur. für was genau sind die USB Anschüsse gedacht? Wär nämlich gut möglcih, dass es geht.
 
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