Doch die Versicherung würde sagen selbst schuld hättest du nicht übertaktet, hättest du das ding nicht auf die Fensterbanl stellen müssen, und es wäre nicht runter gefallen.
Sollte er noch nicht 14 sein wäre es nicht sein Eigentum sondern das Eigentum seiner Eltern weil er noch nicht geschäftsfähig ist.
Sorry Würstchen, aber das ist Blödsinn. Also erstens mal gehört das "Recht auf Eigentum" zu den Grundrechten. Grundrechte erhält jeder Mensch ab dem Zeitpunkt der Geburt und nicht erst ab 14 Jahren.
Es gibt nun folgende Sachverhalte:
Der PC war eine Schenkung. Diese können die Eltern nicht verhindern, sie können die Sache jedoch bis zur Volljährigkeit zurückhalten. Es handelt sich hier um ein sogenanntes vorteilhaftes Rechtsgeschäft.
Der PC wurde durch das Taschengeld erworben. Wenn nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, dann darf der PC nur mit Zustimmung der Eltern erworben werden, dann aber geht er in das Eigentum von Stefanix über. Ist Stefanix nicht uneingeschränkt geschäftsfähig, darf er nur im Rahmen seines Taschengeldes selbst verfügen. Es wäre auch nicht erlaubt, eine größere Anschaffung durch Angespartes zu tätigen. Erfolgt aber Zustimmung, so ist der Eigentum übergegangen. Man spricht hier von schwebend unwirksam.
Der PC wurde durch das Einkommen, z.b. Lehrgeld des Azubis verdient. Dieser ist aber noch nicht uneingeschränkt geschäftsfähig. Auch hier bedarf es Zustimmung der Eltern. Hier gibt es jedoch auch Einschränkungen für bestimmte Lebensbereiche. Ein PC gehört da jedoch nicht dazu, außer er steht im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Ausbildung.
Und das mit der Übertaktung ist Blödsinn, wie gesagt. Erstens mal, wird die Versicherung niemals annehmen, daß ein PC versehentlich aus dem Fenster fliegt. Die sind ja nicht total bescheuert. Zweitens wäre es nicht nachzuweisen, ob die CPU übertaktet war. Außer durch thermische Auswirkungen vielleicht.
Aber ich glaube nicht, das Stefanix da Siegeleier drauf gebraten hat. Das Setting, also sprich Takt ist aber im Bios des Mainboards gespeichert und nicht in der CPU. Das Mainboard ist sowieso im Arsch. Und außerdem wäre das der Hausrat völlig egal. Wenn davon ausgegangen wird, daß der Rechner versehentlich zu Schrott ging, durch Stoß, Fall oder was auch immer, dann wird er auch ersetzt. Auch wenn er übertaktet war. Was anderes wäre es jetzt wiederum, wenn die CPU unmittelbar durch Übertaktung gegrillt worden wäre.
Bedingt der Tatsache, daß er aus dem Fenster fiel, wird es aber niemals zutreffen. Denn wie gesagt, die sind ja nicht völlig bescheuert.