Mit dem 01.01.2002 sieht das neue EU-Recht eine zweijährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufer vor.
Ich muss den Laptop meiner Schwestern bei Ebay verkaufen. Dh ich müsste,wenn der Laptop aus irgendeinen Grund nach nem Jahr oder so kaputt geht, müsste ich den für das Geld zurücknehmen?
Edit:
Laut Ebay
"Es fällt immer wieder auf, dass der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht bekannt ist. Grund der Verwirrung dürfte sein, dass häufig der Hersteller neben der zweijährigen Gewährleistungshaftung des Verkäufers eine zweijährige Garantie anbietet, weshalb diese oft gleichgesetzt wird.
Kurz gesagt bedeutet Gewährleistung die in den §§ 434 ff. BGB geregelte Sachmängelhaftung. Danach hat der Verkäufer (gesetzlich) für solche Mängel einzustehen, die bereits bei Gefahrübergang - bei Ebay in der Regel das Eintreffen der Ware beim Käufer oder die Abgabe beim Transportunternehmen - vorgelegen haben. Sofern die Artikel ehrlich und genau beschrieben werden, dürfte die Relevanz für Privatverkäufer aber gegen null gehen. Denn mit der Artikelbeschreibung wurde eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart und ein Mangel kann nur das negative Abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit sein. Zusätzlich hat zwischen Privatleuten der Käufer das Vorliegen eines Sachmangels zu beweisen (sog. Erfüllungstheorie), was in der Regel sehr schwer fallen dürfte (wenn der Artikel eben gut beschrieben wurde). Weise ich also auf bestehende Macken, Flecken, technische Fehler und was es so gibt hin, können DIESE keine Sachmängelhaftung mehr auslösen!
Die Garantie hat damit nichts zu tun! Es gibt - entgegen mancher Behauptung - kein Garantiegesetz oder ähnliches! Eine Garantie wird immer freiwillig übernommen und beinhaltet ein über die Gewährleistungshaftung hinausgehendes (nochmals) freiwilliges Versprechen die Funktionstüchtigkeit oder Haltbarkeit betreffend. Garantien räumt man ein, schließt sie aber nicht aus. Vergesst als Verkäufer also bitte Garantien!"
Gut
