RMAH verdienst Diablo 3

Nen kumpel von mir hat schon über 500€ verdient ^^
 
/push ... ich wuerd gern noch mehr hoeren ... so euer weekly ertrag oder so ... waer doch ganz nett ... ausserdem wie sieht das ganze mit dem gesetz ueberhaupt aus ? der staat will doch sicher auch was von dem kuchen haben (zahlt blizz da nen teil von deren einnahmen an den staat weiter und der gamer wird in ruge gelassen?)... und soweit ich weiss ist doch gluecksspiel uebers inet verboten in deutschland... hab ich irgendwo mal gehoert -.- (als ich selbst , als nicht-deutscher, mit online roulette angefangen hab)(ka ob man das rmah als gluecksspiel betrachten kann , ausserdem werden ja virtuelle gueter gegen kohle ausgetauscht wie bei china farmern)
 
Auktionen != Glückspiel

Steuerlich gesehen könnten es Einkünfte sein, die man versteuern muss. Aber dies sollte lieber eine Steuerberater oder so beantworten.
 
Auktionen != Glückspiel

Steuerlich gesehen könnten es Einkünfte sein, die man versteuern muss. Aber dies sollte lieber eine Steuerberater oder so beantworten.

In über 90% der Fälle wird es nicht steuerpflichtig sein.

Nur in ganz einzelnen Fällen wird es steuerpflichtig.

Da beide Vertragsparteien (es ist ein Kaufvertrag), Privatpersonen sind wird ist nicht steuerpflichtig.
Es wird erst steuerpflichtig wenn einer der Personen ein Unternehmer wäre, in §2 (1) UStG wird der Unternehmer definiert:
Da ich denke das keine der Personen das "Geschäft" nachhaltig betreiben wird, wird er auch zu keinem Unternehmer dazu müsste er entweder Gegenstände ankaufen und wieder verkaufen oder "viele" Gegenstände verkaufen und das nicht nur einen Monat, sondern mehrere Monate hintereinander. Leider ist das nicht so richtig definiert und da ich gerade nicht meine ganzen Unterlagen durchwühlen will, kann ich es gerade nicht 100%ig erklären.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur in ganz einzelnen Fällen wird es steuerpflichtig.

Solange wir hier keinen Finanzbeamten oder Steuerberater haben, der sich mit gezielten §§§ zu Wort meldet, ist halbwissen echt saugefährlich.
Generell ist es ja zu einer Ebayauktion oder zu einem Flohmarkt am ähnlichsten.
Auf der anderen Seite verkauft ich kein Eigentum, sonder den Aufwand es zu finden.
Damit wäre es eine Dienstleistung.
Gewinnerzielungsabsicht wäre da noch ein nützliches Stichwort.

Generell wäre ein Buffedartikel über die rechtlichen Bedingungen mal eine echt nützliche Sache .
HALLO MODERATOREN !
 
Generell wäre ein Buffedartikel über die rechtlichen Bedingungen mal eine echt nützliche Sache .
HALLO MODERATOREN !


Interessant. Aber wer soll das schreiben. Denn, sind wir mal ehrlich, die Qualifikationen der buffed.de Mitarbeiter liegen in anderen Bereichen....
 
Aber auch hinter Buffed steckt eine große böse Firma, die nur unser Geld will um damit die Weltherrschaft an sich zu reissen...

Nein mal im Ernst:
Vermutlich dürfte es recht erschwinglich sein, sich eine klare Rechtsauskunft zu diesem Thema zu holen.
Die Firma hinter Buffed hat mit Sicherheit auch Anwälte in ihren Reihen die sowas klären können.
Für das öffentliche Interesse in der Spielewelt könnte das Thema also vielleicht auch interessant genug sein für einen Artikel in einer der beliebigen Zeitschriften die im Portfolio sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schreib das doch mal in den "Meinung & Anregung zu buffed.de"-Bereich

Wir als Moderatoren haben eh keinen Einfluss, da wir nicht bei Computec angestellt sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Computec hat garantiert eine Rechtsabteilung. Wenn es jetzt nur um das reine "Online-Recht" gehen würde, hätte ich fast behauptet das diese nur aus ZAM besteht...


Daher muss man garantiert keine Rechtsauskunft einholen.
Ich glaube auch nicht das das wirklich so komplex ist...
 
So der Vorschlag ist gemacht.

Zwischen kompliziert und wertvoll genug für einen Artikel ist ja auch noch ein Unterschied .
Außerdem bin ich mir garnicht so sicher, ob die Lage wirklich so klar ist.
 
So klar muss das also wirklich nich sein, da haste recht... ^^

Naja wenn manche Leute mal die AGB´s des Battle.net´s lesen würden wären sie wahrscheinlich erschüttert. Ich liebe ja diesen Teil hier:
Bei Portalen wie Facebook ist das übrigens ganz ähnlich wie hier.

11.4 Nutzerinhalt.

Als „Nutzerinhalt" gelten alle Mitteilungen, Bilder, Geräusche und sonstige Materialien und Informationen, die Sie über einen Spiel-Client oder den Service hochladen oder übertragen, oder die andere Nutzer hochladen oder übertragen, einschließlich, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, aller Chatnachrichten.
Hiermit gewähren Sie Blizzard eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose, nicht exklusive Lizenz, einschließlich des Rechts zur Vergabe von Unterlizenzen an Dritte, sowie das Recht, derartige Nutzerinhalte, auch in abgeänderter Form, sowie daraus abgeleitete Arbeiten zu vervielfältigen, zu berichtigen, anzupassen, abzuändern, zu übersetzen, neu zu formatieren, davon abgeleitete Arbeiten anzufertigen, herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu lizenzieren, dafür Unterlizenzen zu vergeben, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen oder aufzuführen, elektronischen Zugriff zu gewähren, zu senden, der Öffentlichkeit mittels Telekommunikation mitzuteilen, auszustellen, auszuführen oder sie in einen Computerspeicher einzugeben, und solchen Inhalt sowie alle geänderten oder davon abgeleiteten Arbeiten zu nutzen und zu betreiben.
Soweit die anwendbaren Gesetze dies zulassen, verzichten Sie hiermit auf alle Persönlichkeitsrechte, die Sie ggf. in Bezug auf Nutzerinhalte haben.

Quelle: http://eu.blizzard.c...termsofuse.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So klar muss das also wirklich nich sein, da haste recht... ^^

Naja wenn manche Leute mal die AGB´s des Battle.net´s lesen würden wären sie wahrscheinlich erschüttert. Ich liebe ja diesen Teil hier:
Bei Portalen wie Facebook ist das übrigens ganz ähnlich wie hier.



Quelle: http://eu.blizzard.c...termsofuse.html
Erinnert mich jetzt grade so frapierend an das Gekreische wegen ORIGIN
 
Is ja kein Gekreische, mir is das total Wurst

Aber ein interessantes Beispiel:

Du schickst jemanden über den Client ein Bild (oder den Link zu selbigen) von deinem Hund. Blizzard vermarktet das Foto und verkauft die Rechte und tritt sie somit an einen Dritten ab.
An einen Hundefutterhersteller aus Guatemala beispielsweise, der fortan die Verpackungen seiner Produkte mit dem Foto deines Vierbeiners verziehrt...

Aber naja hat jetzt auch nix mehr mit dem Thema zu tun. Aber man sollte manchmal vielleicht etwas genauer lesen was man da so vorgesetzt bekommt.
Weniger aus Selbstschutz in dem Falle, aber kann ja auch mal vorkommen...
 
Heute wieder ein lvl 62 Amulett für 26€€ verkauft. \o/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab weder Handy noch Authenticator, also kann ich es nicht mal benutzen Schlau gelöst Blizzard
 
Richtig, ich hab so harte gedupte Items, ich würde Millionär werden. Deswegen... Glück gehabt Blizzard das ich kein Handy besitze.
 
@Arosk das glaubst doch selbst nicht ;-)
Die richtigen Händler haben sicher schon ein paar hundert € verdient man muss nur wissen welches Item im echtgeldah viel zu günstig eingestellt ist.
Dann kaufen und wieder verkaufen aber so das Gewinn bei rauskommt wegen den Gebühren
Alles andere sind nette Beträge nebenbei wo man mal Glück hatte wegen den dropps... ind 3-4 Monaten bringen dann nur noch perfekte Items 50-100€ und der rest geht für 2,99 über den Grabbeltisch.
 
Zurück