Aktuelles Buffedmagazin

LOL habt ihr kein bisschen menschlichkeit in euch? ihr schreibt so ein unsinn nur um eine werbung. omg. wir sind eine community und keine bürokraten. und wenn turbine die anzeige ohne was dazu bezahlt zuhaben irgenwo anders sieht, die bedanken sich sogar. und verklagen wird euch keiner. man man man

und wenn ihr etwas weiter erzählen wollt was ihr in irgendeinem magazin gelesen habt, da rennt ihr nicht zu dem publisher und bietet um erlaubnis. vorallem, wenn es um die werbung geht. haha
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ German Psycho

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier nicht um ein juristisches Forum handelt habe ich auf die Zitierung der gesetzlichen Grundlagen verzichtet. Aber bitte:
§2 (1) UrhG (Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) definiert die geschützten Werke - diese Definition ist nicht abschließend (erkennbar an der Formulierung "gehören insbesondere")
§6 UrhG definiert, wann etwas Veröffentlicht / Erschienen ist
§15 UrhG definiert die Rechte des Urhebers

In der Rechtspraxis ist es zwar so, dass Werbung nicht automatisch vollumpfänglichen Schutz genießt. Es kommt auf die sogenannte Schöpfungshöhe an. Bei einer 32seitigen Anzeige, mit Text, Bilder, einem entsprechendem Layout ist dies aber so. Eine allgemein verständliche Abhandlung über dieses Rechtsgebiet ist hier zu finden: Urheberrecht
Für rechtstheoretische Abhandlungen empfehle ich die Angebote von dejure.org o.ä.

Im übrigen, was ist so schwer daran, den Urheber der Werbung (bzw. den Auftraggeber) zu fragen, ob man diese Werbung kostenfrei woanders einbringen kann. Möglicherweise finden die die Idee ja toll und erteilen eine Genehmigung dazu.
Gute Texte zu schreiben ist mitunter harte Arbeit. Man sollte ein wenig mehr Respekt vor den Arbeitsleistungen anderer haben.
 
LOL habt ihr kein bisschen menschlichkeit in euch? ihr schreibt so ein unsinn nur um eine werbung. omg. wir sind eine community und keine bürokraten. und wenn turbine die anzeige ohne was dazu bezahlt zuhaben irgenwo anders sieht, die bedanken sich sogar. und verklagen wird euch keiner. man man man

und wenn ihr etwas weiter erzählen wollt was ihr in irgendeinem magazin gelesen habt, da rennt ihr nicht zu dem publisher und bietet um erlaubnis. vorallem, wenn es um die werbung geht. haha

Unmenschlich wäre, wenn es sonntag wäre, jemand im Fluss ertränke und wir diskutieren würden, ob wir ihn am heiligen Sonntag retten dürften. Wir reden hier aber einfach nur von einem Text. Ihn nicht zu zeigen ist nicht unmenschlich. Ihn hingegen ungefragt hier reinzuschreiben bewirkt, ich zitier es für dich gerne noch mal:
Bannig & Arger (Abmahnungen, Unterlassungserklärungen etc.)

Und zwar nicht, weil wir so unmenschlich sind, oder weil diejenigen, die den Ärger verursachen so unmenschlich sind, sondern weil wir damit jemandes Recht verletzen. Irgendjemand hat das geschrieben, und dem gehört das. Das jetzt einfach und ungefragt abzudrucken, ist geistiger Diebstahl. Auch, wenn es Werbung ist. Und gerade, wenn es besonders gute Werbung ist.

Dein Text wär übrigens ohne LOL omg man man man haha und mit einem schusss mehr Rechtschreibung weniger bissig von mir beantwortet worden. Anders ausgedrückt:
du schreibst so ein unsinn. omg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werd einfach mal eine eMail an CM schicken und ich glaub nicht das die was gegen haben, aber trotzdem mal fragen.
 
Ich werd einfach mal eine eMail an CM schicken und ich glaub nicht das die was gegen haben, aber trotzdem mal fragen.
Es würde mich wundern, wenn sie zusagen, aber halt uns auf dem Laufenden. Grund ist, dass es viel einfacher ist, dir abzusagen als die zugrunde liegenden Verträge (Autor, buffed/PC Games) zu klären, ob sie es zulassen.
 
Ich werd einfach mal eine eMail an CM schicken und ich glaub nicht das die was gegen haben, aber trotzdem mal fragen.


Was du machen könntest ist ein Bildzitat , also schön dazu schreiben wo es her kommt und in welcher Zeitung die Werbung steht. Und dann unten drunter natürlich noch Bildzitat ende.


LG
 
Zurück