naja ich erinnere mich da an ein kleines lustiges heinzelnmännchen mit kleinen lustigen .. na ihr wisst schon xD
wenn ich mir heute manche anime signaturen und avatare anschaue frag ich mich ob diese regel noch bestand hat.
wen nein, welcher user hatte das? war das bimbam? das fand ich so toll, das hätt ich gern wieder im forum
/edit
habe grade das bedürfnis das noch ein wenig zu ergänzen.
das heinzelmänchen war einfach nur lustig. die animes hier find ich schon teilweise bedenklich. da werden
modelähnliche körper mit rießenbrüsten dargestellt, die den kopf einer 12 jährigen tragen. und das in ganz
offensichtlichen posen .. muss sich da jetzt wieder wer beschweren damit was passiert?
ich meine ganz im gegenteil, die stören mich nich. aber dann mag ich auch das heinzelmännchen wieder haben xD
afaik gilt: im internet surfen erst ab 16. alle darunter nur unter aufsicht eines erziehungsberechtigten.
(schon klar, ist utopisch, aber halt eben gesetz) demnach sollten ein paar hüpfende heinzelmännchenbrüste doch
kein problem sein
ABER (!!):
ich will die Diskussion jetzt um Gottes Willen nicht neu ausbreiten, deshalb schließe ich jetzt noch mit einer Frage ab:
Zam, gilt das Gebot "keine Darstellung der weiblichen entblößten Brust, egal ob gezeichnet oder in welcher Form auch immer" noch?