Arbeitsvertrag...

Crothar

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Erhielt heute einen änderungsvertrag... nun frage ich mich ob sowas intern rechtens ist oder nur "gelaber" wo die Chefin quasi nie vorm Arbeitsgericht ankommen würde, selbst wenn man das unterschreibt.

Also:... (das muss man 10 x lesen) nennt sich Ausschlussklausel:

1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.

2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sich nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.


Also geht um Lohnzahlungen. Kurz um ein Gericht lacht sich sicher schlapp da wenn ich mich nicht irre Lohnzahlungen 3 Jahre geltung haben... Nur was wäre wenn man sowas unterschreibt, gilt Gericht oder Intern. Ich muss dazu sagen die Firma setzt gern mal 4 Monate aus mit Lohnzahlungen. Was ist bindent, ist dieses, was dort steht nur solala oder ist dieses "ernsthaft" zu handhaben, sofern man soetwas unterschreibt oder gilt normal die 3 Jahresregel auch wenn mans unterschreibt.?!

Mfg
 
Arbeitsrecht - Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover hat zum Az. 10 Sa 1990/04 entschieden, dass Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich nicht überraschend für Arbeitnehmer sind. Diese müssen damit rechnen, dass der Arbeitgeber Interesse daran hat, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit, meist drei Monaten, der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung seiner Ansprüche allein schon durch Zeitablauf ausgeschlossen ist.

Etwas anderes kann nur dann gelten, so das LAG Hannover, wenn die Ausschlussfrist im sonstigen Text des Arbeitsvertrages versteckt ist.

gültig!

Der Vollständigkeit halber, Crothar:)
 
Meine Zuckerschnute danke Dir
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so delle ich muss das Thema leider noch einmal aufgreifen, meine Chefin ist ja raffiniert keine Frage. Letztendlich der Arbeitsvertrag beinhaltet nun auch verschwiegenheitspflicht, Ansich ist das selbst verständlich.... jedoch, die Thematik ist in diesem Falle auch verschwiegenheit über den Arbeitsvertrag, was man verdient etc. gegenüber den Ehepartner, jedoch würde dieses nicht gegen das Ehegesetz verstoßen? Die Problematik bestünde auch darin ich selbst dürfte den Vertrag nicht einmal nen Rechtsanwalt vorlegen, sprich verschwiegenheit gegenüber 3 ter Person. Ist das Rechtens? Sicherlich wir "motzten" auf heute gabs ein Rundschreiben an die Leiter, jedoch sollte dieses für uns nicht sichtbar sein, darin stand des der vertrag nochmal geprüft wird.... und gegebenen falls geändert wird....und wir sollten sprich die belegschaft schon unterschreiben und abgeben.... jedoch mich persönlich irretiert des .... "gegebenenfalls" damit würde sich die chefin doch wiederum alle optionen offenhalten?! wir sollen zwar unterschreiben mit der auskunft dass das ggf. gecheckt wird, ohne was in der hand zu haben... finde des quasi sehr sehr unsicher... bin voll verpeilt
biggrin.gif
das hiese ja quasi, unterschreiben bevor irgend was geprüft wurde, und das stünde dann auch noch in den sternen obs geprüft wird...


aber letztendlich, würden formfehler im arbeitsvertrag wie vertippselungen diesem, wenns hard auf hard kommen würde, nichtig machen,... darauf würde es mir in aller erster linie ankommen.

Vielen dank im vorraus.
sorry bin halt total gefrustet von unserer chefin, betreibt so schon subvensionsbetrug etc. und man macht sich ja selbst damit fast strafbar .(
 
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