Crothar
Rare-Mob
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Erhielt heute einen änderungsvertrag... nun frage ich mich ob sowas intern rechtens ist oder nur "gelaber" wo die Chefin quasi nie vorm Arbeitsgericht ankommen würde, selbst wenn man das unterschreibt.
Also:... (das muss man 10 x lesen) nennt sich Ausschlussklausel:
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.
2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sich nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Also geht um Lohnzahlungen. Kurz um ein Gericht lacht sich sicher schlapp da wenn ich mich nicht irre Lohnzahlungen 3 Jahre geltung haben... Nur was wäre wenn man sowas unterschreibt, gilt Gericht oder Intern. Ich muss dazu sagen die Firma setzt gern mal 4 Monate aus mit Lohnzahlungen. Was ist bindent, ist dieses, was dort steht nur solala oder ist dieses "ernsthaft" zu handhaben, sofern man soetwas unterschreibt oder gilt normal die 3 Jahresregel auch wenn mans unterschreibt.?!
Mfg
Also:... (das muss man 10 x lesen) nennt sich Ausschlussklausel:
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.
2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sich nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Also geht um Lohnzahlungen. Kurz um ein Gericht lacht sich sicher schlapp da wenn ich mich nicht irre Lohnzahlungen 3 Jahre geltung haben... Nur was wäre wenn man sowas unterschreibt, gilt Gericht oder Intern. Ich muss dazu sagen die Firma setzt gern mal 4 Monate aus mit Lohnzahlungen. Was ist bindent, ist dieses, was dort steht nur solala oder ist dieses "ernsthaft" zu handhaben, sofern man soetwas unterschreibt oder gilt normal die 3 Jahresregel auch wenn mans unterschreibt.?!
Mfg