BPjM-Listenstreichung - And the winner is ...

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:O Wegen dieser Sch#!*& Indizierung ist mir ein grosses Stück Spielehistorie entgangen!
Ich hab ja immer mal wieder das Wörtchen Doom hier und da gheört, wusste aber nicht, wie berühmt dieses Spiel war!
Das muss auf jedenfall getestet werden heut abend! Danke Zam für diese good News.

Ich grüsse den Buffed-cast. Möge er länger als 3 Stunden werden :ugly:
 
*sing* DOOM DOOM DOOM DOOM, I want you in my room...

*sing* DOOM shake shake shake the room!


*sing*
We came like a bullet from the valentine
Like a man who was running from the rest of time
I can't move now
It's all DOOMed now

*sing*
Leave all behind now to watch her crawl through our dark gardens of insanity
She'll be the light to guide you back
home
Just give her a kiss worth dying for - and open your arms

Watch me fall for you –
My venus DOOM



Hach, DOOM...DAS waren noch Zeiten! Zuerst 10 Stunden IPX-Netzwerk konfigurieren, dann 5 Stunden DOOM zocken und dabei rund 30x irgendwelche Connection-Probleme haben. Das war echt toll damals
 
Doom 2 (.dt)! Doom 2 (.dt)! Doom 2 (.dt)! Doom 2 (.dt)!

Aber man ist natürlich ganz ehrlich... ich hatte diese Spiele auch während sie noch indiziert waren
 
Toll dass sich alle so drüber freuen.

Mir persönlich gehts eigentlich am Popo vorbei. ^^
 
:O Wegen dieser Sch#!*& Indizierung ist mir ein grosses Stück Spielehistorie entgangen!
Ich hab ja immer mal wieder das Wörtchen Doom hier und da gheört, wusste aber nicht, wie berühmt dieses Spiel war!
Das muss auf jedenfall getestet werden heut abend! Danke Zam für diese good News.

Ich grüsse den Buffed-cast. Möge er länger als 3 Stunden werden :ugly:

Du als Schweizer durftest es schon lange kaufen. Genau wie der Teil, der immernoch indiziert ist.
 
Doom und Doom !

Ich denke das entspricht in etwa den Malen wo ich zensiert wurde .
 
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Dafür darf man nicht mehr den Titel dieses ausländischen Filmes (es ist halt ein serbischer Film - ob man das noch so ausdrücken darf?) da schreiben - und für die Indizierung habense dann auch noch die eh geschnittene UK-Fassung genommen ! Und gleich auf Liste Bäh gesetzt. Na, wenn man sonst keine Probleme hat... es wird wohl ein Sammlerstück werden !

Und irgendein "Freitag der 13." ist auch wieder dabei - ohne Angabe ob Remake oder Original oder sonstwas. Geht doch nix über die präzisen Angaben der überaus kompetenten BPJM...
 
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Dessen Erwähnung ich hier auch gleich mit einem mehrfachen Bann belohnen würde für den abartigen Schund.

Dünnes Eis - die BPJM bzw. deren Vorgänger hat auch ein "Doom" als "abartigen Schund" eingestuft. Und bei dem betreffenden Film kann man durchaus in allerlei Richtungen argumentieren (falls man denn argumentieren kann).
Deine Meinung sei Dir unbenommen - aber einfache Abklassifizierungen wie "abartiger Schund" etc. gerade bei einem stark diskutierten Titel sind auf einem Level mit dem Gebahren unserer selbsternannten Jugendschützer.
 
Ich glaube ZAM war noch nie so aktiv in einem Thread wie hier
 
Doom 1 und 2 sind vom Index gestrichen
Die BPjM erklärt den Sachverhalt
Seit 1994 steht Doom und sein Nachfolger, Doom 2 – Hell on Earth auf dem Index für jugendgefährdende Schriften der BPjM. Nun ist etwas passiert, was durchaus überraschend ist. Beide Titel sind vom Index gestrichen worden! In der aktuellen BPjM Aktuell , welche vorliegt, erklärt die Prüfstelle sehr genau, wie es zu der Listenstreichung gekommen ist.

Die BPjM wurde im Falle Doom tätig, weil durch den Rechteinhaber ein entsprechender Antrag auf Listenstreichung bei der BPjM eingegangen ist. Der Rechteinhaber begründete den Antrag mit der Tatsache, dass durch die Weiterentwicklung im Bereich Computer- und Videospiele heute von den beiden Spielen keine Jugendgefährdung durch die dort gezeigten Gewaltdarstellungen mehr ausgehen könne. Die BPjM nahm sich daraufhin des Verfahrens an und nutzte zwei Sitzungen, um über das Für und Wieder der Indizierung zu beraten und letztlich zu einer Entscheidung zu kommen.
In der Indizierungsentscheidung Nr. 4637 (V) vom Mai 1994 führte das Gremium aus:

„[…], wesentlicher Inhalt des Spiels sei die bedenkenlose, realistisch inszenierte Tötung der Gegner, darunter u.a. menschlich gestaltete Gegner. Ein erfolgreiches Durchspielen werde einzig durch die Liquidation zahlloser Gegner gewährleistet; die Tötungshandlungen würden mit blutig zerfetzten gegnerischen Körpern aufwendig dargestellt und akustisch untermalt (Geräusch der Waffe, Todesschreie). Das Spiel setze mit seiner spekula-
tiven, effektheischenden Aufbereitung blutiger Metzelszenen im Wesentlichen auf ein beim potentiellen Nutzer vermutetes voyeuristisches bzw. sadistisches Interesse. Dass das Geschehen im Weltraum angesiedelt sei und damit „Science-Fiction-Charakter“ habe, trete während des eigentlichen Spielverlaufs in den Hintergrund. Die Mutierten stellten sich so in der Hauptsache als Menschen mit soldatischem Äußeren dar. Eine kritische Bewertung des aggressiven Spielinhalts sei dem Spieler aufgrund der hohen Dichte der Kämpfe nicht möglich.“

Die BPjM erkennt nun auch den historischen Wert des Spieles an. Doom gelte als Wegbereiter eines ganzen Genres und auch als Meilenstein im Bereich der Computerspiele. Der Verfahrensbevollmächtigte führte aus, dass sich sowohl die Medienlandschaft seit der Indizierung von Doom gewandelt habe, als auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Video- Computerspielen. So würden heute von der USK Spiele mit einer Altersfreigabe ab 18 oder gar ab 16 Jahren bedacht, welche in Darstellung und Realismus der von Doom bei weitem überlegen sind. Auf Kinder und Jugendliche würde Doom heute kaum noch Anziehungskraft ausüben, da diese technisch weit ausgereiftere Spiele gewohnt seien.
In der Sitzung vom 13. Juli 2011 wurde das Spiel einem 3er Gremium zunächst vorgeführt, und die wesentlichen Spielmechaniken wurden erläutert. An dessen Ende konnte keine einmütige Entscheidung getroffen werden, weshalb über das weitere Vorgehen im 12er Gremium beraten worden ist, welches einen knappen Monat später, am 4. August stattfand. Dort wurde letztlich für die Listenstreichung votiert. Die Gründe werden im Folgenden dargelegt.

Das Computerspiel „Doom“ war wie beantragt aus der Liste der jugendgefährdenden Medien zu streichen.Der Antrag auf Listenstreichung hat Erfolg, wenn das 12er-Gremium der Bundesprüfstellenicht mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit, die auch für eine Listenaufnahme vorgeschrie-ben ist, für den Fortbestand der Indizierung stimmt. Diese erforderliche Mehrheit ist vorliegend nicht zustande gekommen.

Der Erläuterung der Gründe für die Aufhebung der Indizierung, stellte die BPjM noch einmal die Faktoren voran, die bei der Entscheidung über eine mögliche Jugendgefährdung eine Rolle spielen. Diese wären

  • Setting bzw. Handlungsumfeld.
  • Auftrag bzw. Spielziel
  • Gegner
  • Formen der Gewalt und
  • die entsprechende Visualisierung der Vorgänge
So ist man bei der BPjM auch nach wie vor der Meinung, dass Doom von Gewalt geprägt ist. Die Schalterrätsel und die Suche nach einem Ausgang mindern diesen Eindruck dabei nicht. Mehrere Mitglieder des Gremiums waren darüber hinaus der Ansicht, dass die im Spiel vorkommende Gewalt auch aus heutiger Sicht den Status der Jugendgefährdung erfüllt. Für diese Mitglieder war vor allem der Umstand bedenklich, dass in Doom menschliche Gegner in großer Zahl auftreten. Die fehlende Qualität der Grafik könne diesen Umstand jedoch nicht relativieren. Seine sozialethische Desorientierung von Jugendlichen könne deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Die Mehrheit des 12er Gremiums konnte sich dieser Entscheidung jedoch nicht anschließen:

Der Antragstellerin ist zuzugeben, dass die seit 1994 erfolgte technische Entwicklung im Bereich der Computerspiele dazu geführt hat, dass fotorealistische Darstellungen den zeitgemäßen Standard markieren und dementsprechend der Maßstab, welche Abbildungen oder Schilderungen als realistisch/realitätsnah und detailliert gelten können, einem starken Wandel unterzogen wurde. Ohne Frage ist der Umstand, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der Gegner aus (mutierten) Menschen besteht und der Spieler diese zu töten hat, auch aus jetziger Sicht weiterhin als bedenklich anzusehen. Jedoch sind die in „Doom“ präsentierten Gewaltszenen nachheutigen Maßstäben weder als detailliert noch als realistisch/realitätsnah einzustufen.

Die Darstellungen im Spiel würden heutigen Minderjährigen kaum als Vorbildcharakter dienen können, noch würden sie in sozialethischer Weise desillusionieren können. Durch die veraltete Grafik wirke das Kampfgeschehen nicht mehr so intensiv, wie bei modernen Titeln. Damit würde auch der Eindruck von abstrakten und fiktiven Eindrücken beim Spieler nochmals unterstrichen.
Natürlich begründet die BPjM nicht blos aufgrund der visuellen Darstellung von Doom ihre Entscheidung. Doch beispielsweise auch auf der Ton-Ebene könne Doom nicht zu einer Jugendgefährdung beitragen.
Die hier dokumentierte Entscheidung der Bundesprüfstelle ist durchaus als historisch zu bewerten, gilt doch Doom als einer der Ego-Shooter schlechthin. Vielleicht nicht zu letzt durch seine frühe Indizierung hat das Spiel in Deutschland solche eine famose Fangemeinde. Anzumerken bleibt noch, dass sich die Aufhebung der Indizierung auch auf Doom 2 bezieht, hier jedoch nicht auf die amerikanische Fassung, welche teilweise Levels aus dem hierzulande beschlagnahmten Wuffifelsen enthält.







Pressebericht von einer schnittberichtseite
 
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