Fragen wegen NACH Handykauf ...

K

Kritze

Guest
Aye!

Letzten Samstag war ich in der Stadt und hab mir das neue Sony Ericsson Aino gekauft mit Vertrag...

Wie ich auch begeistert war vom Handy kam ich erst gestern dazu das auszupacken. Heute etwas näher angeschaut da hab ich doch glatt ein paar Macken am Front-Cover entdeckt.

Kann ich einen umtausch verlangen? Wisst ihr da was? ^^
 
Also ich mir ein neues Handy gekauft hatte, durfte ich es bis 2 Wochen nach dem Kauf umtauschen.
Keine Ahnung, ob das überall so ist.
 
Du hast 2 Wochen min Zeit, dies ist in Dtl auf allen Waren außer Lebensmitteln so. Ich meine ab einen bestimmten Preis, bei Elektronik sogar noch verlängert.
 
was sind denn "ein paar Macken am Front-Cover "?

nicht jede macke ist ein mängel.
 
Wenn du zum Verkäufer gehst und sagst, dass es so war, als du es ausgepackt hast, muss er es glauben (außer er kann das Gegenteil beweisen). Erst wenn du das Gerät schon länger als ein halbes Jahr hast, musst du selbst beweisen, dass es schon beim auspacken Mängel hatte.
Soviel zum Theoretischen.
Wie es wirklich ausgeht, kann dir leider nur der Verkäufer sagen
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Bringt hier nicht Widerrufsrecht und Garantie durcheinander.

Widerrufsrecht ist normal 2 Wochen und ist ein Widerruf des Kaufvertrages, d.h. der Käufer hat das Recht bis zu 2 Wochen nach dem Kauf den Vertrag für ungültig zu erklären ohne Angabe von Gründen. Der Käufer muss dann die Ware zurück geben und den Verkäufer ggf. für bereits erbrachte Leistungen entschädigen.

Garantie dagegen gilt 2 Jahre. D.h. tritt in dieser Zeit ein Mangel an der Ware auf, hat der Käufer Anspruch darauf, das der Verkäufer diesen Mangel behebt. Der Käufer muss den Verkäufer unmittelbar nach Entdeckung des Mangels informieren, sofern er eine Entschädigung will. Bis zu einem halben Jahr nach dem Kauf muss der Verkäufer im Streitfall nachweisen, das der Mangel durch den Käufer verursacht wurde. Danach wechselt die Nachweispflicht und der Käufer muss beweisen, das der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war.
Garantie ist also ein Versprechen des Verkäufers, das in 2 Jahren keine Mängel an der Ware auftreten (sofern man diese so nutzt wie vorgesehen)

Das sagt das deutsche Recht aus. Mein Tip : Geh zum Laden und beschreib dem Verkäufer es freundlich. Normal sollte es kein Problem sein, das du dann ein neues Handy kriegst. Es wäre unklug vom Verkäufer zu behaupten, der Mangel wäre durch dich verursacht worden, da er in der Nachweispflicht ist.
 
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Ich muss jetzt mal ein paar kleine Fehler richtig stellen
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-Garantie ist freiwillig, gibt der Verkäufer keine Garantie, muss er die Gesetzliche Gewährleistung einhalten (Diese darf beim Kaufvertrag nur so geändert werden, dass sich für den Käufer Vorteile ergeben)
Und der Käufer muss den Verkäufer nicht unmittelbar nach Entdeckung des Mangels darüber informieren, sondern innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung (aber wie schon geschrieben nach mehr als 6 Monaten mit den nötigen Beweisen).
 
Kommt drauf an. Wenn der Mangel offensichtlich ist und dieser zunächst ignoriert wird um ihn später anzuzeigen aber dann deshalb weitere Mängel entstehen, weiss ich nun icht ob der Verkäufer auch für diese Folgemängel aufkommen muss.

Ich habs mal so gelernt, das der Mangel sofort angezeigt werden muss nachdem er entdeckt wurde.
 
Ich habs mal so gelernt, das der Mangel sofort angezeigt werden muss nachdem er entdeckt wurde.

So ist es nur unter Kaufleuten. Als Privatperson kann man sich die 2 Jahre Zeit lassen, wenn man denn die nötigen Beweise hat.
 
Ah das kann sein. Ist schon 2,5 Jahre her, das ich das als Nebenfach gelernt hatte. Als IT-Systemelektroniker muss man halt auch bisl was von kaufmännischen Sachen lernen und wissen
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Das schlimme ist ja, da wird man mit dem HGB tot geschlagen und in der Prüfung kommt dann 1 Frage zum Thema Kaufvertrag
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was glaubst du , wies bei mir mit dem HGB und BGB aussieht? Ich habe in diesem Jahr ne Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann begonnen...
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