Ich brauche Hilfe!

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Hab denen jetzt, nachdem ich wöchentlich mit deren Mails vollgespamt werde doch mal eine Antwort zukommen lassen:

Also, ich finde diese Art der Abzocke schon ziemlich dreist. Obwohl ich
zugeben muss, dass der Gedanke, dass sie damit durchkommen könnten mich
etwas zum Schmunzeln gebracht hat. Ich habe niemals auch nur von Ihrer Seite
gehört, ganz zu schweigen, dass ich dort auch nur einen Dienst in Anspruch
genommen hätte.

In der Anlage befindet sich zur Sicherheit noch ein Widerruf.

Es hat keinen Sinn mir weitere E-Mails zukommen zu lassen, da ich ihre
E-Mailadresse geblockt habe und ich diese daher auch nicht mehr empfangen
werde.


Und dann die Adresse gebblockt. Mal schaun ob die jetzt endlich Ruhe geben.
 
Ein guter Freund von mir hatte vor kurzem das gleiche Problem. Ich habe ihm daraufhin geraten, gar nicht erst auf das Schreiben zu reagieren. Solange man keinen Vertrag unterschrieben hat, können einem solche unseriösen Firmen gar nichts. Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall mit einer Seite für Komplettlösungen. Einfach angeschrieben, rechtliche Grundlagen erörtert und angekündigt, die Forderung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Ich habe daraufhin nie wieder etwas aus der Richtung gehört.
 
Also normal würde ich schreiben: PWND!! Rofl

Da du aber Zwerg Sympatisant bist und dazu noch aus Bayern kommst hab ich dir mal eine kleine
Liste geschrieben:

----------------------------------------------------------
§ 106
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Das heisst dass du bist mit 14 Jahren nur begrenzt Geschäftsfähig. Du darfst zwar
einen Vetrag abschliessen, aber nur in der Höhe eines Taschengeld Gehalts (Pc Heft zB.)
----------------------------------------------------------
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung:
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Das heisst deine Eltern haben nich abgesegnet dass du Geld zahlst um auf die Seite zu gehen,
also is der Vertrag nicht gültig.
----------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------
Deine Eltern könnten die Betreiber der Homepage in folgenden
Punkten verklagen:
----------------------------------------------------------
§ 291
Wucher

(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

--> Deine Unerfahrenheit mit solchen "Bezahl-Seiten"
----------------------------------------------------------
JMStV § 4 Unzulässige Angebote
(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie

1. in sonstiger Weise pornografisch sind,

2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in diese Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder

3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.

In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).

--> Unausreichende Altersverifikation
----------------------------------------------------------

Hoffe das hat dir noch ein bisschen
weiter geholfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Squarg
 
Also normal würde ich schreiben: PWND!! Rofl

Da du aber Zwerg Sympatisant bist und dazu noch aus Bayern kommst hab ich dir mal eine kleine
Liste geschrieben:

----------------------------------------------------------
§ 106
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Das heisst dass du bist mit 14 Jahren nur begrenzt Geschäftsfähig. Du darfst zwar
einen Vetrag abschliessen, aber nur in der Höhe eines Taschengeld Gehalts (Pc Heft zB.)
----------------------------------------------------------
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung:
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

Das heisst deine Eltern haben nich abgesegnet dass du Geld zahlst um auf die Seite zu gehen,
also is der Vertrag nicht gültig.
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Deine Eltern könnten die Betreiber der Homepage in folgenden
Punkten verklagen:
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§ 291
Wucher

(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

--> Deine Unerfahrenheit mit solchen "Bezahl-Seiten"
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JMStV § 4 Unzulässige Angebote
(2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie

1. in sonstiger Weise pornografisch sind,

2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in diese Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder

3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.

In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).

--> Unausreichende Altersverifikation
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Hoffe das hat dir noch ein bisschen
weiter geholfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Squarg


Danke sehr, dass du dir die Mühe gemacht hast
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Aber wir haben sie schon angezeigt ;-)
Payball Gmbh ist der Verbraucherschutz-Zentrale nicht unbekannt ;D
 
hey, hab so ne ähnliche Email bekommen, aber von der seite "megadownloads.net" (NICH DRAUFGEHEN...is besser fuer euch!)
das sind so tolle abzockerfirmen-.-

aber da du weist, dass du auf der Seite warst bist du selber schuld, das nächste mal lieber ne freundin suchen ;] is besser
smile.gif


edit meint: wenn die verbraucherzentrale davon weis, is alles klar
...mein edit hat aber ahnung :O
edit kam wieder und meint: du bis ja 14 O_O ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hey, hab so ne ähnliche Email bekommen, aber von der seite "megadownloads.net" (NICH DRAUFGEHEN...is besser fuer euch!)
das sind so tolle abzockerfirmen-.-

aber da du weist, dass du auf der Seite warst bist du selber schuld, das nächste mal lieber ne freundin suchen ;] is besser
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edit meint: wenn die verbraucherzentrale davon weis, is alles klar
...mein edit hat aber ahnung :O
edit kam wieder und meint: du bis ja 14 O_O ^^

Öhm..ja, hab ne Freundin
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Und mein Willy ist schneller als mein Verstand
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und megadownload.net hab ich auch vor 4 Tagen bekommen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hrhrhr du kleiner spitzklicker ;P

jo einfach irgnoriern..hab auch meinen musterungsbrief vor 4 jahren ignoriert und dann kam auch nix weiter außer so´n erinnerungsschreiben was ich ebenfalls ignoriert hab, nu ham sie mich wohl vergessen, dabei hab ich mich so gefreut dat die mit nem panzer vor meine haustür angerollt kommen xD
 
hrhrhr du kleiner spitzklicker ;P

jo einfach irgnoriern..hab auch meinen musterungsbrief vor 4 jahren ignoriert und dann kam auch nix weiter außer so´n erinnerungsschreiben was ich ebenfalls ignoriert hab, nu ham sie mich wohl vergessen, dabei hab ich mich so gefreut dat die mit nem panzer vor meine haustür angerollt kommen xD

Rofl!
Merk ich mir!
 
hallo mir ging es genau so jetzt möchte ich gern wissen wie es bei euch gelaufen ist. ich habe mich auch auf der seite angemeldet habe. sol ich bezahlen oder was soll ich machen.
 
hallo mir ging es genau so jetzt möchte ich gern wissen wie es bei euch gelaufen ist. ich habe mich auch auf der seite angemeldet habe. sol ich bezahlen oder was soll ich machen.
erstmal schön, dass es noch Leute gibt, die die SuFu nutzen und nicht direkt nen neuen Thread aufmachen => Lob
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aber nu zum Ernsten: Als ich damals von irgend so einer dubiosen Seite solch eine E-Mail bekommen hab, so von wegen 2. Mahnung, Inkasso etc obwohl ich noch NIE was von denen gehört hab, hab ich denen mal ne E-Mail geschrieben und ordentlich die Meinung gesagt! Irgendwie in der Art, dass sie schneller meinen Anwalt auf dem Hals haben wegen ihrem Scheißdreck als dass ihr Inkasso-Heini meine Klingel drücken kann. Danach kam nie wieder was von denen.
Mach dir nicht in die Hose, da passiert wartscheinlich nix, ich editier gleich nen Link rein.

Edit: http://www.nicht-abzocken.eu/news.php, steht weiter oben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
oh man ich weis gar nich wo ich anfangen soll
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Das mit der Geschäftsfähigkeit stimmt schon. Von 7-18 ist man "nur" beschränkt Geschäftsfähig.
Man sollte aber auch die Deliktsfähigkeit (also die Schuldfähigkeit) bedenken. Gemäß § 828 Abs. 2 BGB ist man zwischen 7-18 beschränkt Deliktsfähig, d. h. man haftet grundsätzlich für alle unterlaubten Hanldungen, wenn man die notwenige Einsicht besitzt. Man ist ab 14 ebenfalls bedingt strafmündig, wenn man fähig ist das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Aber um auch mal was Gutes zu berichten. Wenn man eine Androhung zu einem Mahnverfahren (fängt mit Mahnbescheid an) bekommt, keine Panik. Wenn man den MB zugestellt bekommt, liegt da auch ein Widerspruchsformular bei. Man hat dann genau 2 Wochen ab Zustellung des MBs Zeit Widerspruch einzulegen.

Kleine Info nebenbei: Beim Mahnverfahren wird nicht vom Gericht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist!

Wenn man Widerspruch eingelegt hat, hat der Antragsteller (hier die GmbH) die Möglichkeit auf Antrag Klage (die sogenannten Anspruchsbegründung) bei Gericht einzureichen. Dort MUSS der Antragsteller seinen Anspruch begründen. Da hört das meistens auf
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In diesem Fall geh ich davon aus, dass die nich mal das Mahnverfahren einleiten werden.

Mein Tipp: Abwarten



Grüssle Reyna
 
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