Köln

Ja, damit wurde ich auch schon verarscht (und ich werds net verraten
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)

Der "Halwe Hahn" ist inzwischen prominentes Beispiel in jeder kaufmännischen Berufsschule wenn's um Vertragsrücktritt wegen Irrtum geht.
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Der "Halwe Hahn" ist inzwischen prominentes Beispiel in jeder kaufmännischen Berufsschule wenn's um Vertragsrücktritt wegen Irrtum geht.
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echt? cool?

Und wie ist die Lösung??
Ist es ein Irrtum und ist ein Vertragsrücktritt möglich?

Ich würde als Laie mal denken ja, denn eine übereinstimmende Willensäußerung liegt ja nicht vor, oder??
 
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