5. Zahlungsweise
5.1 Die Gebühren werden für die vom Nutzer gewählte Vertragslaufzeit im Voraus erhoben. Sie werden am Tag nach Ablauf der eingeräumten Freispielzeit zur Zahlung fällig. Die erhobenen Gebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
5.2 FOG akzeptiert Zahlungen per Bankeinzug, Überweisung oder per Kreditkarte. Die Zahlung per Kreditkarte ist zur Zeit nur mit Visa oder Mastercard möglich.
5.3 Die Zahlung per Überweisung ist erst ab einer Vertragslaufzeit von wenigstens drei Monaten möglich.
5.4 FOG wickelt die Kreditkartenzahlung und das Bankeinzugsverfahren für den Nutzer ab. Die vom Nutzer eingegebenen Kreditkarten-Nummer wie auch die Daten für das Bankeinzugsverfahren werden von FOG auf ihre Korrektheit überprüft.
5.5 Sollten FOG durch ein Verschulden des Nutzers oder durch mangelnde Kontodeckung Rückbelastungen und/oder FOG damit entstandene Stornogebühren durch das spätere stornieren von Lastschriften entstehen, dann trägt der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten. FOG ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt von dem Konto des Nutzers durch abermaliges Abbuchen zu verlangen. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrift- oder Kreditkarteneinzug und es fallen Rücklastschriften an, so berechnet FOG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro pro Lastschrift.
5.6 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung FOG schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Genehmigung. FOG wird in den Rechnungen auf die Folgen einer rechtzeitig unterlassenen Einwendung besonders hinweisen.