Ich zum Beispiel. Ich bin nämlich kein Dieb.
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Diebstahl
Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StG
.
Sache
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) Gegenstände.
Wegnahme
Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams.
Fremder Gewahrsam ist ein tatsächliches Herrschafts-verhältnis, von einem Herrschaftswillen getragen, unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung.
Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache so erlangt hat, dass er sie ungehindert durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben
und dieser seinerseits über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen.
Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne Willen des Gewahrsamsträgers.
Nicht daß ich illigale Aktivitäten an dieser Stelle in Schutz nehmen will, allerdings halte ich persönlich nichts von der Kampagne "Raubkopierer sind Kriminelle".
Außerdem ist mir gerade unglaublich langweilig und da nutze ich doch mal wieder eine Gelegenheit zum Klugscheissen.