Schauen wir uns mal den Text an:
Mit dem neuen Versammlungsgesetz schützt die Landesregierung das wichtige Bürgerrecht der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten. Das Gesetz wird übersichtlicher gestaltet und vor allem nahe an der Praxis ausgerichtet. Der Ministerrat hat den Entwurf zur Anhörung freigegeben. Bis Mitte Oktober sammeln wir alle Anregungen, die dann geprüft und eventuell noch eingearbeitet werden.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Dienstag, 19. August 2008, in Stuttgart."
Also prinzipiell finde ich es gut, wenn man Extremisten weniger Grundlage für ihren Blödsinn bietet.
Im neuen Landesversammlungsgesetz werde die Zusammenarbeit zwischen Veranstalter, Versammlungsleiter und Behörde geregelt. Es sehe im wesentlichen folgende Neuerungen vor:
Das bisher bestehende Uniformierungsverbot würde ergänzt um ein Militanzverbot. Zukünftig würde damit nicht nur ein Auftreten in Uniform und ähnlichen Kleidungsstücken, sondern auch paramilitärisches Auftreten wie Marschtritt oder Trommelschlagen verboten, sofern dadurch der Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte."
Die Aussage des generellen Uniform-Verbots ist nicht richtig - ebenso wird hier klar das paramilitäre Auftreten verboten - und das gibt es eigentlich nur bei den Rechten. Die Aussage " Man darf nicht mehr "uniformiert" auf einer Kundgebung/ Demo sein... - was sind Streikwesten/ AI Achselshirts oder sonstiges, das man weiß die alle gehören zusammen..." ist leider ein Beweis, das man den Inhalt nicht verstanden hat.
Die Frist für die Anzeige von Versammlungen unter freien Himmel werde von 48 auf 72 Stunden verlängert.
Also ein Tag mehr - wie schlimm ist denn so etwas? Wenn ich eine Demo richtig organsiere, dann fange ich nicht 2 Tage vorher an.
Außerdem werde es dazu klare Vorgaben für die Veranstalter geben. Das erleichtere es allen Beteiligten, die notwendigen Vorkehrungen für einen störungsfreien Ablauf zu treffen. Das von der Rechtsprechung entwickelte Kooperationsgebot zwischen Veranstalter und Behörden werde ausdrücklich geregelt und näher ausgestaltet. Behörden könnten künftig den vom Veranstalter benannten Versammlungsleiter und die von diesem ausgewählten Ordner unter bestimmten Gründen ablehnen. Das gelte etwa, wenn der Leiter oder ein Ordner wegen einschlägiger Straftaten wie Körperverletzung, Landfriedensbruch oder Volksverhetzung bereits auffällig geworden seien.
Ganz klarer Daumen hoch! Ein derartig Vorbestrafter kann keine FRIEDLICHE(!) Demo organisieren, denn er hat bewiesen, dass Gewalt für ihn "normal" ist. Gerade der Punkt Volksverhetzung kenne ich nur von den Rechten - auch hier ein klares Zeichen gegen rechts.
Am Tag des Gedenkens für die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft (27. Januar) und am Jahrestag der Reichspogromnacht (9. November) könne künftig eine Versammlung unter erleichterten Voraussetzungen beschränkt oder verboten werden. Das gelte auch für Versammlungen an Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern würden. Diese Orte würden zuvor von der Landesregierung festgelegt.„Wir wollen es den Behörden künftig erleichtern, alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Versammlung und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu ergreifen. Das gilt besonders bei Demonstrationen des extremistischen Spektrums, die immer wieder von gewalttätigen Auseinandersetzungen begleitet werden“, so Rech.
Wieder ein klares Zeichen gegen die Rechten, die gerade an diesen Orten und an diesen Tagen gerne provokative Demos machen wollen. Gerade hier greift das verbot gegen rechte Demos - wer hier etwas anderes herausliest, der will den Text offenbar nicht richtig verstehen.
Weiter im Text:
Demnach soll beispielsweise auch hier die Polizei das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.
Nicht nur in Bayern kann jeder Polizist jeden Bürger jederzeit kontrollieren - also auch bei Demos. Und glaubt ihr ehrlich, dass ihr 1. so eminent wichtig seid für die Polizei bei 2. einer friedlichen Demonstration, bei der 3. die Daten aller 2000 Teilnehmer penibel gespeichert werden sollen? Die Datenflut wäre nicht mehr zu verwalten; und am Schluss absolut nutzlos, wenn die Demo friedlich und ruhig verläuft. So mancher Teilnehmer hält sich da für wichtiger als er ist. Und dasselbe müsste ja dann auch für die Teilnehmer gelten, die ohne Einwilligung alles mögliche filmen - aber das ist ja Freiheit für einen selber....
Bei Steineschmeisser sieht es etwas anders aus - aber da schauen ja die meisten Teilnehmer eh galant zur Seite. Von mir aus können sie mich durchsuchen, filmen, interviewen und meinen Allerwertesten durchleuchten. Sie finden weder eine Straftat, noch extreme Gedankengänge noch Filme ab 18.
Bei den letzen Demos in Bayern wurde keine einzige Teilnahme gemässigter Kräfte verhindert; keine demokratische Versammlung wurde verboten und kein einziger Teilnehmer wurde willkürlich verhaftet. Andereseits wurden gerade durch diese neuen Bestimmungen in Bayern mehrere Aufmärsche von Rechts allein durch die neue Grundlage verhindert - und die Verbote im Nachhinein sogar durch die Gerichte für rechtens erklärt. Und das sehe ich als Erfolg an, wenn keine braunen Krakehler durch die Strassen tigern.
Und dasselbe möchte ich auch für die Linksextremen sehen; gerade die Kundgebungen am 1.Mai kann ich als Demokrat und Friedensbürger nicht mal ansatzweise unterstützen - dort wird offen Gewalt ausgelebt und unterstützt gegen Personen, Gegenstände und Werte. Ich wünsche mir manchmal, dass gerade die Gruppen, die sich besonders hervortun gegen rechts, auch hier klar Stellung nehmen gegen Pflastersteinwerfer (egal aus welchem Lager).