Private Videos/Fotos hochladen

Wenn das Bild von dir öffentlich hochgeladen ist, sollte dagegen nicht vorzugehen sein. Hoffe ich jedenfalls.
Was im Internet ist, bleibt im Internet.

Abgesehen von der Tatsache, dass solche Dinge durch die rasche Verbreitung und die Möglichkeit zum schnellen Speichern zutrifft, liegst du bzgl. "nicht dagegen vorgehen" sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr falsch.


§ 22 KunstUrhG (KUG)

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Oder um es richtig umfangreich zu machen:
http://user.cs.tu-be...ht/raebild.html
 
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Müssten da nicht die Betrachter die Entfernung fordern?
wink.gif

War kein Problem, die hielten das für einen pausbackigen, gähnenden Herrn mit Vollbart.
smile.gif
 
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden

Wenn ich diese Soße von Thread richtig verstanden habe, hat er das Bild irgendwo hochgeladen. Für mich wäre das schon eine ziemlich eindeutige Einwilligung.

Aber gut, Zam, du Hobbyjurist. Trotzdem hoffe ich auf den Streisand-Effekt.
 
Wenn ich diese Soße von Thread richtig verstanden habe, hat er das Bild irgendwo hochgeladen. Für mich wäre das schon eine ziemlich eindeutige Einwilligung.

Sehr falsch verstanden - er hat eindeutig ausgesagt, dass eine andere Person ohne seine Einwilligung das Bild anbietet.

Aber gut, Zam, du Hobbyjurist.

Das hat weniger mit Hobby zu tun - Mit solchen Dingen schlagen wir uns als Betreiber einer Community-Seite auch rum.
 
ER hat es zuerst hochgeladen. Kumpel 1 hat es gespeichert und nochmal hochgeladen. Verstehst du mich?

Abgesehen von der Tatsache, dass er mit dem Upload seines Bildes kein Weiterverbreitungsrecht unterzeichnet, sofern die jeweilige Funktion nicht mit Zustimmung des Uploaders etwas anderes sagt, steht die Handlung eines zuvorigen Uploads im Eröffnungsbeitrag wo genau?

Hallo ich habe eine frage, wenn jemand ein Video und Bilder in das Internet stellt von mir das nicht für die Welt gedacht ist, kann man da etwas unternehmen? Ich weiss auch genau wer es war aber zur rede stellen bringt nichts da in einem Kampf sowieso verlieren würde.
 
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Abgesehen von der Tatsache, dass er mit dem Upload seines Bildes kein Weiterverbreitungsrecht unterzeichnet, sofern die jeweilige Funktion nicht mit Zustimmung des Uploaders etwas anderes sagt, steht die Handlung eines zuvorigen Uploads im Eröffnungsbeitrag wo genau?

Kein Weiterverbreitungsrecht? Diese ganze 'Geistige Besitztümer'-Sache geht mir einfach nurnoch auf die nerven. Alles abschaffen.

Den Eröffnungsbeitrag habe ich wohl aus Versehen nicht richtig gelesen. War natürlich KEINE Absicht. Wirklich nicht! Wie peinlich.
 
Kein Weiterverbreitungsrecht? Diese ganze 'Geistige Besitztümer'-Sache geht mir einfach nurnoch auf die nerven. Alles abschaffen.

Den Eröffnungsbeitrag habe ich wohl aus Versehen nicht richtig gelesen. War natürlich KEINE Absicht. Wirklich nicht! Wie peinlich.

Es geht hier nicht um geistigen Besitz, bzw. nur sekundär. Primär geht es um Privatsphäre...und es kann einfach nicht sein dass Bildmaterial, das einen in möglicherweise prekären Situationen zeigt ohne Einwilligung veröffentlicht wird. Und das steht zurecht unter Strafe.
 
Es geht hier nicht um geistigen Besitz, bzw. nur sekundär. Primär geht es um Privatsphäre...und es kann einfach nicht sein dass Bildmaterial, das einen in möglicherweise prekären Situationen zeigt ohne Einwilligung veröffentlicht wird. Und das steht zurecht unter Strafe.

Bei Teil eins ging's nur um das Weiterverbreitungsrecht.

Sonst stimme ich dir schon zu, Falathrim.
 
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