Steuererklärung

Crothar

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Heut zu tage geht doch alles irgendwie Online, ginge auch die Steuererklärung Online, wenn ja wie wo was wann...... oder Muss man da heut zutage immer noch aufs Finanzamt latschen .)

Lg
 
Wiso zum Finanzamt latschen?
Ich mache das ding am PC, drucke es aus, legen geforderten Kopien bei z.b. Kontoauszüge in den Umschlag und auf die Post damit.

Andererseits währe es sicher möglich die Steuererklährung Online auszufüllen. Allerdings muss man ja meisten noch diverse Digne beilegen wie z.b. Quittungen oder Kontoauszüge. Und da nur die wenigsten Leute einen Scanner zu hause haben, wird sich das System wohl "noch" nicht durchsetzten. Mal sehen was die Zukunft bringt.
 
Gibt schon seit mehreren Jahren das sogenannte Elster Formular (Elektronische Steuererklärung). Da schickt man alles elektronisch zum Finanzamt und spart sich den dicken Ausdruck. Hab das letztes Jahr z.b. so gemacht. Die kopien der Quittungen und Nachweise muss man aber immernoch normal per Post dahin schicken.
 
Mir gehts hauptsächlich um des kilometergeld =D nicht mehr nicht weniger
biggrin.gif
 
Die habe ich ja schon gemacht bin mir aber nicht mehr Sicher o ich die pendlerpauschale mit gefodert habe!

Was muss ich jetzt tun habe so mich etwas belesen und da heißt es schrieftlich beim Finanzamt neu einreichen?

Ist das Richtig?
 
Die habe ich ja schon gemacht bin mir aber nicht mehr Sicher o ich die pendlerpauschale mit gefodert habe!

Was muss ich jetzt tun habe so mich etwas belesen und da heißt es schrieftlich beim Finanzamt neu einreichen?

Ist das Richtig?
Quelle Finanzministerium:
Mit seinem Urteil vom 09.12.2008 hat das Bundesverfassungsgericht nun die weitgehende Abschaffung der Entfernungspauschale als mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar angesehen und den Gesetzgeber beauftragt, rückwirkend zum 01.01.2007 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale ohne die Beschränkung vorläufig anzuwenden.

Zur raschen Umsetzung der Entscheidung im automatisierten Besteuerungsverfahren durch die niedersächsischen Finanzämter gibt es eine klare und einheitliche (Übergangs-) Regelung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

Die bereits auf der Grundlage des für verfassungswidrig erklärten Rechts (ohne Berücksichtigung der Kosten für die ersten 20 Kilometer) nach § 165 AO vorläufig ergangenen Bescheide werden – unter Berücksichtigung der Vielzahl der Fälle – zeitnah von Amts wegen geändert, soweit sich das Ergebnis steuerlich auswirkt. Die Finanzämter sind bestrebt, bis Ende März 2009 alle Steuerbescheide zu ändern.
Für Einkommensteuerbescheide, die kurz nach Verkündung des Urteils in einer technisch bedingten Übergangszeit noch auf der Grundlage des alten, für verfassungswidrig erklärten Rechts ergehen, erfolgt ebenfalls eine Änderung von Amts wegen. Ein Einspruch ist nur dann erforderlich, wenn eine Aussetzung der Vollziehung angestrebt wird.
 
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scheiß finanzamt.

gott sei dank is mir das alles egal
 
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