_Raziel_
Dungeon-Boss
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Das ist richtig so. TCG-Items sind mittlerweile BoE/BoU (Bind on Use) und können somit ingame im AH gehandelt werden. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man genau das gewünschte Item aus den Boosterpacks ergattert. Oftmals wurden diese Karten dann gegen harte Euros über Ebay verkauft. Blizzard konnte nichts dagegen machen (ausser selber Ebay zu durchstöbern und die Auktionen zu melden), denn Blizzard kann ja nicht wissen, ob du nun den Boosterpack gekauft, oder die Karte geschenkt bzw. ersteigert hast.Falsch, lies mal den kompletten Thread. TCG-Items sind inzwischen BOE und können gehandelt werden. Ob Blizzard das gut findet, ist von Fall zu Fall scheinbar unterschiedlich (siehe Betrugs-Spotlight von Blizzard, dort ist es erlaubt, wird aber kritisch gesehen)
Es geht in dem von Dir zitierten Thread um den Handel mit Itemshop-Codes, und das ist ein Handel von Ingame-Gold gegen Echtgeld, dieser ist in den AGBs nicht erlaubt.
Blizzard hat nun einfach den Wunsch überarbeitet, dass manche Spieler ein Item hatten, den Char aber löschen wollte und das Item noch ungebraucht auf den neuen Main schicken wollten. Das nun damit AH-Handel betrieben werden kann, muss Blizzard selber wissen, denn momentan sind die Dinger teurer als die Itemkarte selber auf Ebay zu ersteigern.
Hier kommt nämlich der andere Fall von den Itemcodes (aus dem Blizzard-Shop) ins Spiel. Diese Codes werden in der Regel an einen Account gebunden. Selbst, wenn ein Code per 'Geschenk' verschickt wird ist man laut Blizzard nicht der Eigentümer der Ware und darf damit nicht Schindluder betreiben bzw. weiterverkaufen.
Btw. wenn man einen solchen Code mit Gold kauft ist man übrigens nicht das Opfer, sondern der Täter. Deshalb auch nicht die Rückerstattung des Goldes. Man selber wird zum Goldseller. Man verkauft es zwar nicht gegen Euros, aber gegen Itemcodes, die der Goldkäufer/Codeverkäufer widerum gegen Euros erhalten hat (selber aber nicht Eigentümer ist). Somit ist ein Itemcode gleichzusetzen wie ein Euro (oder zehn, hundert, etc...).
In beiden Fällen kann man aber davon ausgehen, dass man selber eher ein schlechtes Geschäft macht. Warum?
Gehen wir einmal im ersten Fall vom Spektraltiger aus. Man kauft ihn also für ca. 500k Gold im AH. Der Verkäufer ist in 95% der Fälle selber ein Goldseller und erhält seine 480k Gold. Ich kenne zwar den Kurs für Gold nicht (da ich selber nie gekauft habe), aber was ich so von den Ködermails erfahren habe kosteten 10k Gold mal ca. 13 Euro. Das macht für den Goldseller ein Wert von ca. 625 Euro. Auf Ebay gibts den Spektraltiger aber bereits ab 200-300 Euro. Wenn man Landros' Gift nimmt (wo der Spektraltiger drin sein kann) hat man pro Karte gerade mal ca. 30 Euro Ausgabe bei 625 Euro Einnahme. Wer hat hier das bessere Geschäft gemacht?
So, gehen wir zum zweiten Fall über. Auch da kann man sicher sein, dass das Gold wieder über einen Goldseller weiterverkauft wird. 60k+ Gold für den geflügelten Wächter ist da schonmal drin. 6 * 13 Euro/10k Gold ist ca. 78 Euro. Bei einem Kaufpreis von 20 Euro macht gut 60 Euro Gewinn, womit man wieder 3 Wächter kaufen könnte.
Und hier gibts sogar noch eine weitere Möglichkeit der Abzocke. Der Codeverkäufer/Goldkäufer kann nämlich seine Bestellung widerrufen, was dazu führt, dass sein Code gesperrt wird. Man hat also das Item nicht mehr, der 'Verkäufer' jedoch noch das Gold, was wahrscheinlich bereits gesplittet wurde und somit sehr schwer zurückzuverfolgen ist.
So... Fazit:
Der zweite Fall ist in jeder Beziehung von Blizzard verboten und kann zu Accountbanns führen. Mindeststrafe von Blizzard ist das Löschen der Items auf dem Charakter. Rückerstattung des Goldes niemals.
Der erste Fall ist zwar von Blizzard geduldet, muss aber nicht heissen, dass es weiterhin so laufen darf. Rückwirkend werden sie die Items zwar wohl nicht löschen, aber bei Blizz weiss man nie. Beim ersten Fall ist jedoch noch anzumerken, dass man auf jeden Fall immer günstiger käme, die TCG-Karte über andere Quellen zu beziehen (Ebay, TCG-Verkäufer, etc...).
Just my five cents...
LG